Gesundheit/WellnessMedizinRatgeber

Kleine Spritze − Große Schutzwirkung

Wissen Sie noch, wann Ihre letzte Impfauffrischung war? Besitzen Sie einen Impfpass und wissen, wo er sich befindet? Die meisten Erwachsenen müssen über diese Fragen länger nachdenken. Wenn man nicht gerade von einem Hund gebissen oder einer Zecke gestochen wird, sind Impfungen häufig kein Thema. Nicht nur für Kinder wird empfohlen, den Impfschutz überprüfen zu lassen. Auch Erwachsene sollten den eigenen Impfstatus regelmäßig checken, spätestens alle zehn Jahre.

Foto: KKH
Foto: KKH

Mit der Europäischen Impfwoche vom 25. bis 30. April 2016 möchte die WHO auf die wichtige Bedeutung von Impfungen aufmerksam machen. Diese helfen, Krankheiten zu vermeiden, langfristig Abwehrkräfte gegen die Krankheitserreger aufzubauen und einer Impfmüdigkeit vorzubeugen. Durch Schutzimpfungen sollen einzelne Krankheitserreger auf Dauer ausgerottet werden. So ist es in Europa bereits gelungen, die Kinderlähmung (Poliomyelitis) zu eliminieren. „Als besonders wichtig gelten auch die Impfungen für Kinder, zum Beispiel gegen Masern, Röteln und Windpocken“, erwähnt Thomas Seidel vom Serviceteam der KKH Kaufmännischen Krankenkasse in Hagen.

Für welche Impfungen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten übernehmen, richtet sich nach der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses und kann vom Alter, Risiko oder von speziellen Indikationen abhängen.

Die KKH übernimmt gegen folgende Krankheiten nach der Schutzimpfungs-Richtlinie die Kosten für ihre Versicherten:
-Diphtherie
-Gebärmutterhalskrebs (HPV-Impfung) für 12- bis 17jährige Mädchen
-Grippe (Influenza) ab 60 Jahren und für Personen mit gesundheitlicher Gefährdung
-Keuchhusten (Pertussis)
-Kinderlähmung (Poliomyelitis)
-Masern
-Mumps
-Röteln
-Rotaviren
-Wundstarrkrampf (Tetanus)
-Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) in Zecken-Risikogebieten Deutschlands
-Haemophilus Influenzae Typ b
-Meningokokken C
-Pneumokokken
-Windpocken (Varizellen)

„Eine Zuzahlung für Schutzimpfungen ist nicht erforderlich. Die Abrechnung erfolgt durch den Arzt über die Krankenversichertenkarte“, erklärt Seidel. „Wer Fragen zu Nebenwirkungen von Impfungen oder Einträgen in seinem Impfpass hat, sollte den behandelnden Arzt bei der nächsten Untersuchung hierzu ansprechen.“

Weitere Informationen gibt es unter www.kkh.de/impfungen und www.impfen-info.de.

Quellennachweis: KKH Kaufmännische Krankenkasse

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