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	<title>Beitragserhöhung Krankenversicherung</title>
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	<description>Onlinemagazin rund um Ihre Gesundheit.</description>
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	<title>Beitragserhöhung Krankenversicherung</title>
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		<title>Beitragsanstieg in der Krankenkasse:</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ARKM Zentralredaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Jan 2025 13:10:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Beitragserhöhung Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkasse]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigungsfrist]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderkündigungsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Fast alle 95 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben über den Jahreswechsel ihren Zusatzbeitrag erhöht.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Fast alle 95 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben über den Jahreswechsel ihren Zusatzbeitrag erhöht. Für die Versicherten steigen damit die monatlichen Beiträge. Wer zu einer günstigeren Kasse wechseln möchte, kann das Sonderkündigungsrecht nutzen. „Der Anstieg ist teilweise deutlich stärker als früher“, sagt Sabine Wolter, Gesundheitsrechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, „ein Wechsel der Kasse kann dann durchaus angebracht sein.“ Sie erklärt, wobei Versicherte dabei achten sollten:</p>
<h2 style="text-align: justify;">Wann ist ein Wechsel der Krankenkasse ratsam?</h2>
<p style="text-align: justify;">Für 2025 steigen die Zusatzbeiträge bei einigen Krankenkassen auf deutlich über drei Prozent, während andere einen Zusatzbeitrag zwischen 2,5 und drei Prozent erheben. Es gibt jedoch auch Krankenkassen, deren Zusatzbeitrag unter dem durchschnittlichen Satz von 2,5 Prozent liegt. Auch für 2026 sind bereits Erhöhungen angekündigt. Zwar teilen sich Versicherte und Arbeitgeber den Krankenkassenbeitrag inklusive Zusatzbeitrag zu gleichen Teilen, aber manche Krankenkassen erhöhen ihren Beitrag stärker als andere. Je nach Bruttoeinkommen kann das eine dreistellige Summe pro Jahr ausmachen. Und freiwillig versicherte Selbstständige zahlen den gesamten Beitrag alleine. Der Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse ist die einzige Möglichkeit, diese Kosten zu senken.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Wie einfach ist der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse?</h2>
<figure id="attachment_19092" aria-describedby="caption-attachment-19092" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-19092 size-medium" title="Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist sehr einfach. " src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2019/07/2019-07-04-Gesundheitskarte-300x225.jpg" alt="Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist sehr einfach. " width="300" height="225" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2019/07/2019-07-04-Gesundheitskarte-300x225.jpg 300w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2019/07/2019-07-04-Gesundheitskarte.jpg 750w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-19092" class="wp-caption-text">Foto: Bildarchiv ARKM</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Sehr einfach, denn eine Kündigung ist nicht mehr notwendig. Es reicht, eine neue Krankenkasse zu wählen. Diese übernimmt die Formalitäten mit der bisherigen Krankenkasse. Wer sein Sonderkündigungsrecht ausüben möchte, kann bis zum Ende des Monats kündigen, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wird. Erhöht die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag beispielsweise ab dem 1.1.2025, gilt das Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, also bis zum 31.1.2025. Allerdings endet die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse dann nicht bereits am 31.01.2025. Mitglied bei der neuen Krankenkasse ist man erst ab dem 01.04.2025. Bis dahin muss auch der höhere Zusatzbeitrag an die alte Krankenkasse gezahlt werden. Eine Ausnahme gilt für Versicherte, die einen speziellen Wahltarif zur Absicherung ihres Krankengeldes abgeschlossen haben. Sie können frühestens nach Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist kündigen. Wer die Frist für das Sonderkündigungsrecht verpasst und mindestens zwölf Monate bei der alten Kasse versichert war, kann das normale Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende in Anspruch nehmen. In bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei einem Arbeitgeberwechsel, muss auch die Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten nicht eingehalten werden.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Was ist vor einem Wechsel zu bedenken?</h2>
<p style="text-align: justify;">Die Höhe des Zusatzbeitrages spielt zwar eine wichtige Rolle bei der Wahl der Krankenkasse, ist jedoch nicht das einzige Kriterium. Zwar sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu über 90 Prozent identisch. Unterschiede gibt es aber bei den freiwilligen Zusatzleistungen. Manche Zuschüsse können trotz Beitragserhöhung lohnenswert sein, etwa für künstliche Befruchtung, Osteopathie, <a href="https://www.gesundheit-on.de/medizin/professionelle-zahnreinigung-beugt-vielen-krankheiten-vor.html">Zahnreinigung</a>, Reiseimpfungen, Haushaltshilfen oder häusliche Krankenpflege. Auch die Erreichbarkeit sollte man prüfen, also wie gut der Service ist und ob bei Bedarf eine örtliche Niederlassung verfügbar ist.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Weiterführende Infos und Links:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Mehr zum Wechsel der Krankenkasse unter: <strong>www.verbraucherzentrale.nrw/node/10581</strong><br />
Eine Liste aller Kassen mit den jeweiligen Zusatzbeträgen bietet der Spitzenverband des Bundes der Krankenkassen unter: <strong>www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf</strong></p>
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		<title>Tarif wechseln – Kosten senken</title>
		<link>https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/tarif-wechseln-kosten-senken.html</link>
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		<dc:creator><![CDATA[djd]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Apr 2014 08:08:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Altersrückstellungen]]></category>
		<category><![CDATA[Beitragserhöhung Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Beitragserhöhungen der Versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[gesetzliche Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[private Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Tarifwechselberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsberatungsunternehmen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind stark gestiegen. Betroffene sind den Erhöhungen nicht hilflos ausgeliefert.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind stark gestiegen. Betroffene sind den Erhöhungen nicht hilflos ausgeliefert.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Nach einer kräftigen Beitragserhöhung können Versicherte ihren Vertrag zwar außerordentlich kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. In der Regel ist dies allerdings mit hohen Verlusten verbunden. Langjährige Privatpatienten verlieren in diesem Fall oft ihre kompletten Altersrückstellungen.</p>
<p style="text-align: justify;"><a href="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2014/04/2_Themenfoto_Kostenfalle-PKV_Foto_Fotolia_electriceye.jpeg"><img decoding="async" class="alignleft size-medium wp-image-1987" alt="Green piggy bank with clover and coin stacks" src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2014/04/2_Themenfoto_Kostenfalle-PKV_Foto_Fotolia_electriceye-300x300.jpeg" width="300" height="300" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2014/04/2_Themenfoto_Kostenfalle-PKV_Foto_Fotolia_electriceye-300x300.jpeg 300w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2014/04/2_Themenfoto_Kostenfalle-PKV_Foto_Fotolia_electriceye-150x150.jpeg 150w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2014/04/2_Themenfoto_Kostenfalle-PKV_Foto_Fotolia_electriceye-80x80.jpeg 80w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2014/04/2_Themenfoto_Kostenfalle-PKV_Foto_Fotolia_electriceye.jpeg 480w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a>Privatpatienten sind Beitragserhöhungen ihrer Versicherung aber dennoch nicht hilflos ausgeliefert. „Jeder privat Krankenversicherte hat das Recht, seinen Tarif innerhalb der Gesellschaft zu wechseln“, betont Finanzberater Harald Leissl, Gründer und Mitinhaber von beitragsoptimierung24.de, ein Versicherungsberatungsunternehmen, das sich ausschließlich auf die Tarifwechselberatung zur privaten Krankenversicherung spezialisiert hat. Sinnvoll sei eine solche Veränderung vor allem dann, wenn man schon zehn Jahre oder länger privat krankenversichert sei. „In den meisten Fällen finden sich dann immer Tarife bei derselben Gesellschaft mit einem deutlich besseren Leistungsniveau und geringeren Kosten“, so Leissl. Ganz entscheidend sei, dass das bisherige Leistungsniveau mindestens beibehalten werde. Von einem Wechsel zu einem anderen Versicherer rät der Finanzberater dagegen dringend ab: „In der Regel verliert man bei einem solchen Wechsel alle angesparten Altersrückstellungen.“ Bei einer Vertragsveränderung innerhalb der Gesellschaft bleibe dagegen die Altersrückstellung komplett erhalten, die Versicherung dürfe zudem keine Gesundheitsfragen bezüglich der bereits versicherten Leistungen stellen.</p>
<h5 style="text-align: justify;">Professionelle Unterstützung lohnt sich</h5>
<p style="text-align: justify;">Die Versicherer versuchen häufig, den Übertritt in einen günstigeren Tarif zu erschweren. Um optimal umzusteigen, kommen Wechselwillige deshalb oftmals nicht ohne kompetente Hilfe von unabhängiger Seite aus. Harald Leissl: „Wir empfehlen, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Denn für die meisten Angebote, die die Versicherung in dieser Situation macht, gibt es auch andere gleichwertige, aber günstigere Alternativen.“ Die Betroffenen würden dadurch im Durchschnitt etwa 2.500 Euro pro Jahr sparen.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch nach Ansicht des bekannten Journalisten Michael Jungblut („Die Zeit“, „ZDF“, heute Herausgeber des Wirtschaftsmagazins „SteuerSparMagazin“) sollte ein solcher unabhängiger Berater mindestens ein gleiches Leistungsniveau wie bisher garantieren. Dazu sollte ein Vergleich der Leistungen im Alt- und im Neu-Tarif exklusive der Mehrleistungen vorgelegt werden. Mehrleistungen sollten dann über die Beantwortung von Gesundheitsfragen separat umgesetzt werden: „Oft kann der Berater sogar noch die eine oder andere Mehrleistung nachverhandeln“, so Jungblut. Auch Versicherungsexperte Thorulf Müller (www.der-kvprofi.de) rät zu kompetenter Unterstützung: „Leider erleben wir in der privaten Krankenversicherung zu oft, dass Kunden ohne qualifizierte fachliche Begleitung nicht die optimale Lösung erhalten.“</p>
<h5 style="text-align: justify;">Die Tücken einer höheren Selbstbeteiligung</h5>
<p style="text-align: justify;">Häufig empfehlen die Versicherer selbst oder auch Berater eine Erhöhung der Selbstbeteiligung, um damit im Gegenzug den Beitrag zu senken. Davor kann Harald Leissl nur warnen: „Dies ist eine Verlagerung von Beitragszahlungen zu selbst gezahlten Gesundheitskosten.“ Gerade im Alter würden diese Ausgaben steigen. Deshalb sollten die Kosten einer Selbstbeteiligung in einem Vergleich auch immer in voller Höhe als effektive Kosten angesehen werden. Eine Erhöhung der Selbstbeteiligung kann im Übrigen später nicht mehr rückgängig gemacht werden.</p>
<h5 style="text-align: justify;">Schwieriger Weg zurück zur Gesetzlichen</h5>
<p style="text-align: justify;">Viele privat Krankenversicherte möchten vor dem Hintergrund der Beitragserhöhungen am liebsten zurück in das gesetzliche System. Das aber ist oftmals nicht so einfach. „Bei Personen nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen, wenn man in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert war“, betont Franz-Josef Toussaint von der BARMER GEK. Können privat versicherte Freiberufler oder Selbstständige in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln, wenn es nicht mehr so gut läuft? „Wenn die Einkünfte monatlich 385 Euro nicht übersteigen, ist eine Versicherung im Rahmen der Familienversicherung über den Ehepartner bei der Krankenkasse möglich. Übt man eine geringfügige Beschäftigung aus, beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro“, erläutert Franz-Josef Toussaint. Wenn man zu einem späteren Zeitpunkt wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehme, sei eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;"><strong>INFOKASTEN</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Weitere Informationsquellen für Interessierte:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">www.beitragsoptimierung24.de (Das Versicherungsberatungsunternehmen hat sich ausschließlich auf die Tarifwechselberatung zur privaten Krankenversicherung spezialisiert).</p>
<p style="text-align: justify;">www.barmer-gek.de (Homepage der BARMER GEK. Hier gibt es Informationen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung).</p>
<p style="text-align: justify;">www.der-kvprofi.de (Informationsportal, auf dem man sich unverbindlich und ausführlich über alle Aspekte der privaten Krankenversicherung informieren kann).</p>
<p>&nbsp;</p>
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