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	<title>Bestattungsvorsorgevertrag</title>
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	<description>Onlinemagazin rund um Ihre Gesundheit.</description>
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		<title>Bestattung &#8211; Was Sie alles wissen sollten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ARKM Zentralredaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Mar 2022 15:33:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Beerdigungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Bestattung]]></category>
		<category><![CDATA[Bestattungsvorsorgevertrag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Thema Tod und die damit verbundene Bestattung ist ein sensibles Thema und für viele auch ein Tabuthema. Darum ist es wichtig den richtigen Bestatter zu finden. </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2 style="text-align: justify;">5 weit verbreitete Irrtümer zur Bestattung</h2>
<p style="text-align: justify;">Verbrauchermagazine testen regelmäßig die Beratungsleistung von Bestattungsunternehmen beim Abschluss einer Bestattungsvorsorge, also einen Vertrag zur Klärung des Rahmens einer zukünftigen Bestattung. Als Ergebnis der Test- Beratungsgespräche erwies es sich als sehr wichtig für die Probanden, transparente, plausible und nachvollziehbare Kostenvoranschläge und Preise durch ein Bestattungsunternehmen vorgelegt zu bekommen.</p>
<p style="text-align: justify;">Stephan Neuser ist Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Bestatter. Immer wieder muss er sich mit beliebten Irrtümern rund um das Thema Bestattung auseinandersetzen. Dabei zeigt sich, dass Menschen bei der Beauftragung einer Bestattung ein wesentlich geringeres Preisgefühl haben als bei Produkten und Waren des täglichen Bedarfes. Das wundert nicht weiter, werden Menschen in der Regel doch nur alle 17 Jahre mit einem Todesfall im nahem Familien oder Freundeskreis konfrontiert.</p>
<p style="text-align: justify;">Um nicht von den wenigen schwarzen Schafen der Branche übervorteilt zu werden, rät Stephan Neuser dazu, auf den Gesamteindruck beim Beratungsgespräch und den Kontakt mit dem Bestatter zu achten:</p>
<p style="text-align: justify;">„lch muss mich als Bestattungsvorsorgender oder gar als Trauernder persönlich angenommen und umfänglich auch hinsichtlich der Kosten informiert wissen“, meint Neuser und freut sich darüber, dass nach dem repräsentativen Ergebnis einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts DIMAP 2016 beeindruckende 95 % aller Menschen mit der Arbeit, der Begleitung und der Leistung ihres Bestatters im Trauerfall zufrieden bis sehr zufrieden waren. Im Folgenden sollen einige weit verbreitete Irrtümer benannt und kritisch hinterfragt werden.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Erster Irrtum: „Eine Erdbestattung ist teurer als eine Feuerbestattung“</h3>
<p style="text-align: justify;">Welche der beiden Bestattungsformen man wählt, sollte man aufgrund der persönlichen Überzeugung entscheiden und nicht nur aufgrund des Preises. Zwar sei die Feuerbestattung besonders bei den nachgelagerten Kosten wie beispielsweise der Grabpflege oft etwas günstiger, doch die Erdbestattung müsse nicht zwangsläufig teurer sein, denn Kosten wie etwa für die hygienische Versorgung des Verstorbenen und weitere Dienstleistungen des Bestatters seien in beiden Fällen gleich.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Zweiter Irrtum: „Im Internet kann man Preise gut vergleichen&#8220;</h3>
<p style="text-align: justify;">Preisvergleiche sind wichtig, sagt Stephan Neuser, doch man muss sich darüber im Klaren sein, dass es immer auch starke regionale Unterschiede gibt &#8211; besonders was die Friedhöfe, Friedhofsgebühren, die Grabpflege und andere Leistungen im Zusammenhang mit der Bestattung angeht. Diese regionalen Gegebenheiten kennen Bestatter vor Ort einfach besser. Pauschalangebote „all inclusive“ sind in jedem Fall mit Vorsicht zu genießen und es besteht die Gefahr von Abholungen Verstorbener in Sammeltransporten, der Überführung in weit entfernte Krematorien und anderen unseriösen Praktiken wie etwa dem Verzicht, einen Verstorbenen würdig einzubetten, zu waschen und hygienisch zu versorgen. Am besten lässt man sich schon zu Lebzeiten im Rahmen der Bestattungsvorsorge von ortsansässigen Bestattern ohne Zeitdruck gründlich beraten und eine detaillierte Kostenaufstellung aushändigen.</p>
<p style="text-align: justify;">Fragen Sie Ihren Bestatter vor Ort &#8211; Ihr kompetenter Berater und Begleiter in allen Trauerfragen und zum Thema sichere Bestattungsvorsorge.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Dritter Irrtum: „Ich lasse mich anonym bestatten und möchte meinen Kindern nicht zur Last fallen&#8220;</h3>
<p style="text-align: justify;">Es berührt zu hören, dass ältere Menschen aus einer falsch verstandenen Rücksicht auf ihre erwachsenen Kinder meinen, mit einer anonymen Bestattung diesen einen Gefallen zu tun, nur, weil sie vielleicht weiter entfernt wohnen. Das Gegenteil ist der Fall: Menschen brauchen gerade wenn sie weit entfernt wohnen, Orte, die an die Kindheit, die Verwandten und die Vorfahren erinnern. Viele wissen nicht, dass es inzwischen auf vielen Friedhöfen pflegefreie Gemeinschaftsgrabanlagen gibt, die eine individuelle Grabpflege entbehrlich machen. Ferner gibt es Kolumbarien und Grabeskirchen, die einen würdigen Ort des Gedenkens ermöglichen, ohne die Toten im anonymen Nichts der grünen Wiese verschwinden zu lassen. Auch die viel zitierte Bestattung von Urnen in Wäldern sollte gründlich überlegt werden, denn das Grab ist im Wald teilweise nur schwer zu erreichen. Eine Baumbestattung ist darüber hinaus auch auf vielen Friedhöfen möglich, dabei oft günstiger als bei Anbietern der Waldbestattung. Stephan Neuser weist auch auf die Erreichbarkeit des Grabes und Barrierefreiheit für Hinterbliebene hin, die auf dem Friedhof besser gewährleistet ist.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Vierter Irrtum: „Eine Trauerfeier ist nicht nötig&#8220;</h3>
<figure id="attachment_21084" aria-describedby="caption-attachment-21084" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-21084 size-medium" title="Trauer braucht Vertrauen - Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Bestatter wenn es um die Bestattung geht. " src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2022/03/2022-03-07-Bestatter-300x201.jpg" alt="Trauer braucht Vertrauen - Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Bestatter wenn es m die Bestattung geht." width="300" height="201" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2022/03/2022-03-07-Bestatter-300x201.jpg 300w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2022/03/2022-03-07-Bestatter-768x515.jpg 768w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2022/03/2022-03-07-Bestatter-110x75.jpg 110w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2022/03/2022-03-07-Bestatter.jpg 800w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-21084" class="wp-caption-text">Foto: Bildarchiv ARKM</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Auch wenn man sich mit dem Verstorbenen zu Lebzeiten schwergetan hat, ist eine Trauerfeier ein guter Dienst und das auch für einen selber. So heißt es oftmals, man wolle den Verstorbenen in Erinnerung behalten, wie er war. Dabei wird vergessen, dass jeder Mensch ganz unterschiedliche Bezugsfelder hat und man durch den Verzicht auf eine Trauerfeier Fernstehenden einen Abschied verwehrt. Auf eine Trauerfeier zu verzichten, um alte Rechnungen zu begleichen, erweist sich auf lange Sicht als Bumerang, so Stephan Neuser und schließt mit der Feststellung: „Bei der Wahl eines vertrauenswürdigen Bestatters geht es eben um weit mehr als den Kauf eines Verbrauchsgegenstandes.</p>
<p style="text-align: justify;">Und für eine ehrliche und würdige Bestattung gibt es keine zweite Chance.</p>
<h3 style="text-align: justify;">Fünfter Irrtum: „Beerdigungskosten sind Bestatter-Kosten“</h3>
<p style="text-align: justify;">Der Bestatter Ihres Vertrauens ist verpflichtet, Ihnen auf Wunsch einen transparenten Kostenvoranschlag zu erstellen. Das Angebot eines Bestattungsunternehmens setzt sich aus drei Kostenblöcken zusammen:</p>
<p style="text-align: justify;">• die eigenen Dienstleistungen und Lieferungen eines Bestattungsunternehmens</p>
<p style="text-align: justify;">• Fremdleistungen wie Trauerdruck, Trauerredner, musikalische Begleitung, Blumenschmuck usw.</p>
<p style="text-align: justify;">• Friedhofsgebühren und sonstige Gebühren/Entgelte (sogenannte durchlaufende Posten)</p>
<p style="text-align: justify;">Bei der Bestattung handelt es sich um eine sehr individuelle und hochkomplexe Dienstleistung, für die eine seriöse und eingehende Beratung nötig ist. Lockvogelangebote zu vermeintlichen „Billig- und Pauschalpreisen&#8220; halten nicht, was sie versprechen. So rät der Bundesverband Deutscher Bestatter dazu, rechtzeitig bei einem Bestattungsinstitut einen Kostenvoranschlag einzuholen, gegebenenfalls auch Vergleichsangebote. Der Anteil der Wunschleistungen und der Beisetzungkosten wie z.B. Friedhofsgebühren kann bei 60% und höher liegen. Deshalb kann kein seriöses Unternehmen ohne genaue Informationen zum Sterbefall einen Festpreis vorab nennen.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Kostenvoranschlag einholen</h2>
<p style="text-align: justify;">Vergleichsportale im Internet können aufgrund preislich starker regionaler Unterschiede bei den Fremdleistungen und der Bandbreite von Bestattungsdienstleistungen sowie Bestattungsartikeln kaum zu einer Preistransparenz beitragen. Es ist ratsam, hiervon Abstand zu nehmen.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Vorsorgevertrag hilft bei der Finanzierung</h2>
<p style="text-align: justify;">Der Bundesverband Deutscher Bestatter empfiehlt, auf der Grundlage detailliert ermittelter Kosten eine Bestattungsvorsorge über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur bereits zu Lebzeiten abzuschließen. Eine große Entlastung für den Vorsorgenden und die Angehörigen.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Trauer braucht Vertrauen</h2>
<p style="text-align: justify;">Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren regionalen Bestatter. Er kann Ihnen einen großen Teil der Erledigungen und Formalitäten abnehmen und Sie bei vielen Entscheidungen unterstützen, indem er Ihnen in Ruhe alle Möglichkeiten rund um Trauerfeier, Beisetzung und Vorsorge aufzeigt.</p>
<p style="text-align: justify;">Alle Informationen zu Bestattersuche, Bestattungskosten und -vorsorgemöglichkeiten finden Sie auf den Wissens-Seiten des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V.</p>
<p style="text-align: justify;">Über die Eingabe der Postleitzahl oder eines Ortes in das Bestatter-Suchfeld bekommen Sie regionale Bestattungsunternehmen vorgeschlagen. Ganz ohne Provisionen. Die Umkreissuche ermöglicht es, ein wohnortnahes Unternehmen zu finden und gleich den Kontakt aufzunehmen.</p>
<p style="text-align: justify;">https://www.bestatter.de/</p>
<p><em>Quelle: Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.</em></p>
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		<title>Sterbehilfe ist kein Tabu mehr</title>
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		<dc:creator><![CDATA[djd]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Oct 2014 08:41:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Bestattungsvorsorgevertrag]]></category>
		<category><![CDATA[indirekte Sterbehilfe]]></category>
		<category><![CDATA[künstliche Beatmung]]></category>
		<category><![CDATA[künstliche Lebensverlängerung]]></category>
		<category><![CDATA[Lungenfibrose]]></category>
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		<category><![CDATA[Sterbegeldversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Sterbehilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgevollmacht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die stillen Gedenktage im November rücken die oft verdrängten Themen Tod und Sterben bei vielen in den Vordergrund. Nicht nur den verstorbenen Angehörigen wird dann gedacht, auch die eigene Vergänglichkeit wird den Menschen bewusst.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die stillen Gedenktage im November rücken die oft verdrängten Themen Tod und Sterben bei vielen in den Vordergrund. Nicht nur den verstorbenen Angehörigen wird dann gedacht, auch die eigene Vergänglichkeit wird den Menschen bewusst. Die Bereitschaft, sich mit schwierigen und belastenden Themen wie dem Tod auseinanderzusetzen, ist in der Gesellschaft längst kein Tabu mehr. Ein Beispiel ist die Sterbehilfe, über die in Deutschland derzeit intensiv diskutiert wird. Daraus ergeben sich auch viele Fragen zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Um diese Themen sowie neue Bestattungsformen und die finanzielle Vorsorge ging es bei der Telefonaktion.</p>
<p><strong>Die Fragen der Leser haben folgende Experten am Telefon beantwortet:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Wolfgang Putz</strong>, Rechtsanwalt, München (Kanzlei Putz &#8211; Sessel &#8211; Steldinger / Kanzlei für Medizinrecht) . Ausschließliche Tätigkeit im Medizinrecht mit den Schwerpunkten Arzthaftungsrecht und Patientenrechte am Ende des Lebens, Lehrbeauftragter an der LMU München und Buchautor zum Thema.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Joanna Zehetmeier</strong>, Notarin aus München</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Tuguldur Byambajav</strong>, Experte für Sterbegeldversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Chantal M. Häfner</strong>, Bestatterin, Mitinhaberin des Bestattungshauses Häfner &amp; Züfle in Stuttgart. Das Unternehmen legt großen Wert auf Individualität. Ein Standort trägt den Titel „Zentrum für Abschied, Trauer und Leben“.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Welche Form der Sterbehilfe ist derzeit erlaubt?</strong></p>
<figure id="attachment_2976" aria-describedby="caption-attachment-2976" style="width: 160px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" class="size-full wp-image-2976" src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2014/10/Sterbehilfe.jpg" alt="Nicht nur der verstorbenen Angehörigen wird im Herbst gedacht, auch die eigene Vergänglichkeit wird den Menschen jetzt besonders bewusst. Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen " width="160" height="240" /><figcaption id="caption-attachment-2976" class="wp-caption-text">Nicht nur der verstorbenen Angehörigen wird im Herbst gedacht, auch die eigene Vergänglichkeit wird den Menschen jetzt besonders bewusst.<br />Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen</figcaption></figure>
<p>„Erlaubt ist derzeit die sogenannte passive Sterbehilfe“, erläutert Rechtsanwalt Wolfgang Putz. Hier lasse man nach dem Willen des Patienten das Sterben an der Krankheit ohne künstliche Lebensverlängerung zu, beziehungsweise man beende eine laufende künstliche Lebensverlängerung, etwa eine künstliche Beatmung oder Magensonden-Ernährung, damit der Patient sterben dürfe. „Erlaubt ist auch die so genannte indirekte Sterbehilfe: Hier wird etwa beim Beginn des Erstickens an Lungenkrebs oder Lungenfibrose der Patient durch höchste Medikamentengabe vor Schmerz und Leid bewahrt, auch wenn dadurch das Leben verkürzt würde“, erklärt Putz. Erlaubt sei es auch, einem freiverantwortlich und wohlerwogen handelnden Suizidenten &#8211; hier handele es sich um einen sogenannten Bilanzsuizid &#8211; bei seiner Selbsttötung zu helfen, ihn nicht zu hindern und ihn nicht zu retten.</p>
<p><strong>Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind oftmals entscheidend</strong></p>
<p>Angehörige haben gegenüber Ärzten keinerlei Möglichkeiten, Schwerkranke zu vertreten oder mitzuentscheiden, wie diese behandelt werden, wenn sie sich selbst nicht mehr artikulieren können. „Man muss beim zuständigen Amtsgericht beziehungsweise Betreuungsgericht beantragen, als rechtlicher Betreuer für den Schwerkranken eingesetzt zu werden“, betont Wolfgang Putz. Dann sei man als Vertreter voll handlungsfähig. Gebe es keine Patientenverfügung, müsse der mutmaßliche Wille des Kranken zu seiner Behandlung ermittelt und umgesetzt werden.</p>
<p>Selbst Eheleute benötigen eine gegenseitige Vorsorgevollmacht, wenn sie im Falle einer schweren Krankheit für den jeweils anderen Entscheidungen treffen wollen, erklärt Notarin Joanna Zehetmeier. In einer Patientenverfügung wiederum könne man selbst schriftlich seinen Willen über die Art und Weise ärztlicher Behandlung abfassen für den Fall, dass man selbst einmal nicht mehr bewusst entscheiden könne. „Da die Patientenverfügung in erster Linie eine Anweisung an den Arzt darstellt, sollten darin unklare Formulierungen vermieden werden“, rät Zehetmeier.</p>
<p><strong>Vorsorge für den letzten Gang</strong></p>
<p>Nicht nur das Ende des Lebensweges, auch der Abschied vom Leben selbst ist heute kein Tabuthema mehr. Viele Menschen wollen ihn nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Mit einer Sterbegeldversicherung kann man schon zu Lebzeiten entsprechende Vorsorge treffen und die Hinterbliebenen finanziell entlasten. Bei Abschluss einer Sterbegeld-Versicherung ist für den Todesfall der versicherten Person eine bezugsberechtigte Person zu benennen. Tuguldur Byambajav von den Ergo Direkt Versicherungen rät dazu, das Bezugsrecht im Todesfall an die Person zu verfügen, die nach dem Tod mit der Bestattung betraut ist. Dies könne beispielsweise eine Person des Vertrauens oder ein Bestatter eigener Wahl sein. „Wer seine eigene Bestattung zu Lebzeiten durch einen Bestattungsvorsorgevertrag regelt, sollte das Bezugsrecht zugunsten des Bestatters verfügen“, so Byambajav.</p>
<p><strong>Bestattungsformen im Wandel</strong></p>
<p>Die Formen der Beisetzung werden immer vielfältiger, es gibt sogar Wiesen-, Fluss- oder Ballonbestattungen. Chantal M. Häfner, Bestatterin aus Stuttgart: „Dabei wird die Asche des Verstorbenen frei in die Wiese, in den Fluss oder aus dem Ballon gestreut.“ In Deutschland seien diese Bestattungsformen aufgrund der bestehenden Grabpflicht nicht erlaubt, aber in einigen angrenzenden Ländern sei dies möglich.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Infokasten:</strong></p>
<p><strong>www.bestellen.bayern.de </strong>(Seite der Bayerischen Staatsregierung. Unter dem Button „Justiz“ findet man eine Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“, sie enthält wichtige Informationen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie Formularmuster).</p>
<p><strong>www.putz-medizinrecht.de </strong>(Seite der Anwaltskanzlei Putz – Sessel – Steldinger. Die Kanzlei arbeitet seit über 30 Jahren ausschließlich auf dem Gebiet des Medizinrechts).</p>
<p><strong>www.ergodirekt.de</strong> (Seite des Direktversicherers Ergo Direkt Versicherungen. Zur Produktpalette zählt auch eine Sterbegeldversicherung).</p>
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