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	<title>Haushaltshilfe</title>
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	<description>Onlinemagazin rund um Ihre Gesundheit.</description>
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		<title>Wann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe bezahlt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ARKM Zentralredaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Feb 2020 15:56:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Putzen, kochen, einkaufen und die Kinder versorgen – im Haushalt gibt es immer etwas zu tun. Doch wer erledigt diese Aufgaben, wenn man gesundheitlich momentan nicht selbst dazu in der Lage ist?</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Putzen, kochen, einkaufen und die Kinder versorgen – im Haushalt gibt es immer etwas zu tun. Doch wer erledigt diese Aufgaben, wenn man gesundheitlich momentan nicht selbst dazu in der Lage ist? „In bestimmten Fällen kümmert sich dann die Krankenkasse um die Bereitstellung einer Haushaltshilfe“, erklärt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).</p>
<h2 style="text-align: justify;">Krankheit oder Schwangerschaft</h2>
<p style="text-align: justify;">Gesetzlich Versicherte, in deren Haushalt ein Kind von höchstens zwölf Jahren oder ein auf Hilfe angewiesenes Kind mit Behinderung lebt, können die Unterstützung zum Beispiel dann in Anspruch nehmen, wenn sie an einer Rehamaßnahme teilnehmen oder vollstationär ins Krankenhaus müssen.</p>
<p style="text-align: justify;">„Werdende Mütter können die Hilfe bei ihrer Krankenkasse beantragen, wenn sie aufgrund von <a href="https://www.gesundheit-on.de/gesundheit-wellness/wie-ein-wohlfuehlprogramm-fuer-die-schwangerschaft-aussehen-kann.html">Schwangerschaftsbeschwerden</a> den Haushalt nicht mehr erledigen können“, sagt Heike Morris. Gleiches gilt für Mütter, die gerade entbunden haben.</p>
<figure id="attachment_19666" aria-describedby="caption-attachment-19666" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="wp-image-19666 size-medium" title="Auch wer keine Kinder hat, kann Hilfe von einer Haushaltshilfe erhalten. " src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2020/02/2020-02-13-Haushaltshilfe-300x200.jpg" alt="Auch wer keine Kinder hat, kann Hilfe von einer Haushaltshilfe erhalten. " width="300" height="200" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2020/02/2020-02-13-Haushaltshilfe-300x200.jpg 300w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2020/02/2020-02-13-Haushaltshilfe.jpg 750w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-19666" class="wp-caption-text">Bild: Eva Katalin/gettyimages.com</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Auch wer keine Kinder hat, kann Hilfe erhalten: „In diesem Fall besteht ein Anspruch für maximal vier Wochen, wenn der Versicherte den Haushalt zum Beispiel aufgrund einer schweren Erkrankung nach einem Krankenhausaufenthalt nicht weiterführen kann.“ Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Betroffene keinen Pflegegrad zwischen zwei und fünf hat. Hat der Versicherte ein Kind von höchstens zwölf Jahren oder ein auf Hilfe angewiesenes Kind mit Behinderung, ist eine Verlängerung auf bis zu 26 Wochen möglich.</p>
<p style="text-align: justify;">Gut zu wissen: Neben den genannten Kriterien können die Krankenkassen auch eigene Voraussetzungen festlegen, unter denen die Haushaltshilfe bewilligt wird. Sie haben Fragen zum Thema? Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) berät Sie kostenfrei und neutral unter der Telefonnummer 0800 011 77 22 oder unter www.patientenberatung.de.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Zuzahlung pro Tag</h2>
<p style="text-align: justify;">Ein Versicherter hat gegenüber seiner Krankenkasse nur dann einen Anspruch auf Unterstützung im Haushalt, wenn er diesen bislang selbst geführt hat. Darüber hinaus darf bei ihm keine andere Person leben, die diese Aufgaben übernehmen kann. „Ein entsprechender Antrag inklusive einer Notwendigkeitsbescheinigung des Arztes muss bei der Krankenkasse eingereicht werden “, sagt Heike Morris.</p>
<p style="text-align: justify;">Zudem gilt: Versicherte müssen zehn Prozent der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe selbst übernehmen. „Der Betrag liegt zwischen fünf und zehn Euro pro Tag.“ Ausgenommen sind Schwangere und frischgebackene Mütter: Sie sind von den Zuzahlungen befreit.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: A&amp;O Gesundheit Medien- und Verlagsgesellschaft mbH </em></p>
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		<title>Sorglose Zukunft im eigenen Zuhause: Rechtzeitig Pflege im eigenen Heim planen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ARKM Zentralredaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Oct 2016 07:03:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Haushaltshilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Häusliche Pflege]]></category>
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		<category><![CDATA[Leibrente]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die eigene Gesundheit bereitet den Bundesbürgern ab 70 Jahren die meisten Sorgen. Sie beschäftigen sich intensiv damit, was passiert, wenn sie auf Hilfe angewiesen sind, und möchten ihre Zukunft möglichst genau regeln.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">(akz-o) Die eigene Gesundheit bereitet den Bundesbürgern ab 70 Jahren die meisten Sorgen. Sie beschäftigen sich intensiv damit, was passiert, wenn sie auf Hilfe angewiesen sind, und möchten ihre Zukunft möglichst genau regeln. Ziel fast aller Senioren mit Immobilieneigentum ist es dabei, so lange wie möglich in der vertrauten Umgebung zu bleiben. Dies zeigt eine aktuelle Studie der Deutschen Leibrenten Immobilien AG gemeinsam mit dem Institut für Versicherungswissenschaft der Universität Köln.</p>
<figure id="attachment_9674" aria-describedby="caption-attachment-9674" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" class="size-medium wp-image-9674" src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2016/10/2016-10-10-Pflege-300x200.jpg" alt="Foto: GordonGrand/fotolia.com/Deutsche Leibrenten AG/spp-o" width="300" height="200" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2016/10/2016-10-10-Pflege-300x200.jpg 300w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2016/10/2016-10-10-Pflege.jpg 750w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-9674" class="wp-caption-text">Foto: GordonGrand/fotolia.com/Deutsche Leibrenten AG/spp-o</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Doch Unterstützung im Haus und bei der Pflege ist teuer. Drei von zehn Immobilieneigentümern im Alter besitzen außer ihrem Haus oder ihrer Wohnung jedoch keine nennenswerten Vermögens- beziehungsweise Geldanlagen und die Rente deckt gerade mal die Kosten für das tägliche Leben. Eine Pflegekraft oder Haushaltshilfe können sich daher nur wenige Senioren leisten.</p>
<p>Ein möglicher Weg, den Verbleib in der eigenen Immobilie sicherzustellen, ist die Immobilien-Leibrente. Dabei verkaufen die Senioren ihr Haus oder ihre Wohnung. Sie bekommen im Gegenzug eine monatliche Leibrente und ein mietfreies Wohnrecht – beides lebenslang garantiert. „Sowohl das lebenslange Wohnrecht als auch die Leibrente werden notariell im Grundbuch verankert. Das bietet den Senioren ein Höchstmaß an Sicherheit“, sagt Friedrich Thiele, Vorstand der Deutschen Leibrenten AG.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit dem Geld aus der Leibrente können die Senioren zusätzliche Ausgaben finanzieren, etwa für eine Pflegekraft zu Hause (www.deutsche-leibrenten.de). „Die Leibrente gibt älteren Menschen die Möglichkeit, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Und sollten sie eines Tages doch ins Heim ziehen, erhalten sie neben ihrer Rente die Mieteinnahmen aus dem Wohnrecht“, sagt der Vorstand der Deutschen Leibrenten AG.<br />
Die Leibrente eignet sich grundsätzlich für alle Immobilieneigentümer, die das 70. Lebensjahr erreicht haben, und wird auch vom Bundesverband Initiative 50plus empfohlen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Beispielrechnung Leibrente</strong><br />
• Paar (beide 75 Jahre)<br />
• Wert des Eigenheims: 250.000 €<br />
• Wert des mietfreien Wohnrechts: 800 €/pro Monat<br />
• Leibrente: 650 €/pro Monat<br />
• Gesamtwert der Leibrente: 1.450 €/pro Monat</p>
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