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	<title>Krankengeld</title>
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	<description>Onlinemagazin rund um Ihre Gesundheit.</description>
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	<title>Krankengeld</title>
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		<title>Krank und arbeitsunfähig &#8211; Darf ich Urlaub machen?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ARKM Zentralredaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Jun 2017 17:54:38 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Fällt ein Arbeitnehmer aus und ist länger als sechs Wochen krankgeschrieben, springt die Krankenkasse ein. Dann bekommt der gesetzlich Versicherte Krankengeld ausgezahlt.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">(akz-o) Fällt ein Arbeitnehmer aus und ist länger als sechs Wochen krankgeschrieben, springt die Krankenkasse ein. Dann bekommt der gesetzlich Versicherte Krankengeld ausgezahlt. Erkrankte sind oft unsicher, was sie in dieser Zeit dürfen und was nicht. Darf man zum Beispiel trotzdem in den Urlaub fahren? „Grundsätzlich schon, doch es gibt große Unterschiede zwischen einem Urlaub im In – oder Ausland“, sagt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Betroffene sollten ein paar wichtige Regeln befolgen. „Sonst besteht die Gefahr, dass das Krankengeld während des Urlaubs nicht weitergezahlt wird.“</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Erreichbar bleiben</strong></p>
<figure id="attachment_10110" aria-describedby="caption-attachment-10110" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-medium wp-image-10110" src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2017/06/2017-06-12-Urlaub-300x178.jpg" alt="" width="300" height="178" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2017/06/2017-06-12-Urlaub-300x178.jpg 300w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2017/06/2017-06-12-Urlaub.jpg 750w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-10110" class="wp-caption-text">Foto: Jasmina007/gettyimages/UPD/spp-o</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Wer arbeitsunfähig ist, muss nicht zwingend rund um die Uhr das Bett hüten. Sofern es ihr gesundheitlicher Zustand erlaubt und die Genesung nicht gefährdet wird, ist auch für Krankgeschriebene eine Auszeit vom Alltag möglich. Dies klären die Betroffenen am besten mit ihrem behandelnden Arzt. „Machen sie innerhalb Deutschlands Urlaub, müssen sie sich um die Weiterzahlung ihres Krankengeldes keine Sorgen machen“, sagt Morris. „In diesem Fall sind Betroffene nicht verpflichtet, bei ihrer Krankenkasse einen Urlaubsantrag zu stellen oder deren Zustimmung einzuholen.“ Allerdings: Die Versicherten müssen weiterhin vereinbarte Untersuchungen oder medizinische Behandlungen wahrnehmen. „Ebenso müssen sie für die Krankenkasse telefonisch erreichbar sein und auf Schreiben innerhalb der Fristen reagieren.“ Die Post sollte daher regelmäßig von einer Person des Vertrauens durchgesehen werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Widerspruch einlegen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Anders sieht es aus, wenn der Urlaub ins Ausland führt. „In diesem Fall ruht der Anspruch auf Krankengeld“, sagt Morris. „Es sei denn, die Krankenkasse stimmt der Reise vorab zu.“ Bei dieser Entscheidung muss sie alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen, insbesondere die Meinung des behandelnden Arztes. „Im besten Fall kann er medizinische Gründe angeben, weshalb der geplante Urlaub sich positiv auf den Heilungsprozess auswirkt.“ Die Argumente sollten der Krankenkasse zusammen mit dem Antrag auf Zustimmung schriftlich und rechtzeitig vor Reisebeginn vorgelegt werden. Meist schaltet die Krankenkasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein. Dieser gibt eine zusätzliche Einschätzung darüber ab, wie sich die Reise auf die Gesundheit des Versicherten auswirken könnte. „Wird die Zustimmung zum Urlaub verweigert, können die Versicherten Widerspruch einlegen.“<br />
Sie haben Fragen zum Thema? Eine neutrale telefonische Beratung gibt es bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 011 77 22. Montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr und samstags von 8 bis 18 Uhr. Mehr Informationen: www.patientenberatung.de</p>
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		<title>Wissenswertes rund ums Krankengeld: Diese Ansprüche haben Sie</title>
		<link>https://www.gesundheit-on.de/verschiedenes/wissenswertes-rund-ums-krankengeld-diese-ansprueche-haben-sie.html</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ARKM Zentralredaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Aug 2016 09:25:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung]]></category>
		<category><![CDATA[AU]]></category>
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		<category><![CDATA[Krankengeld]]></category>
		<category><![CDATA[Krankschreibung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p> Ihr Krankengeld ist gestrichen oder gekürzt worden? Die Gründe dafür sind aber unklar? Ein wichtiger Schritt: Legen Sie schriftlich Widerspruch ein. Stephan Longard, Berater von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) erklärt, worauf Versicherte achten sollten.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">(akz-o) Ihr Krankengeld ist gestrichen oder gekürzt worden? Die Gründe dafür sind aber unklar? Ein wichtiger Schritt: Legen Sie schriftlich Widerspruch ein. Stephan Longard, Berater von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) erklärt, worauf Versicherte achten sollten.</p>
<figure id="attachment_9575" aria-describedby="caption-attachment-9575" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" class="size-medium wp-image-9575" src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2016/08/2016-08-23-Krankengeld-300x225.jpg" alt="Foto: MSchuppich/fotolia.com/spp-o" width="300" height="225" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2016/08/2016-08-23-Krankengeld-300x225.jpg 300w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2016/08/2016-08-23-Krankengeld.jpg 750w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-9575" class="wp-caption-text">Foto: MSchuppich/fotolia.com/spp-o</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld. „Arbeitnehmer, die erkranken und deshalb nicht arbeiten können, haben für bis zu sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, in Höhe der vollen Bruttobezüge. Diese zahlt der Arbeitgeber.“ Danach übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. „Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent vom Bruttogehalt, darf aber 90 Prozent des Nettolohns nicht übersteigen.“ Auch Bezieher von Arbeitslosengeld I haben einen Anspruch. „Die Arbeitsagentur zahlt sechs Wochen lang die Bezüge, danach folgt auch hier Krankengeld von der Krankenkasse.“</p>
<p style="text-align: justify;">Gesetz entschärft erste Stolperfalle: Bis Juli 2015 galt zwingend, dass die alte Krankschreibung sich mit der neuen um einen Tag überlappen musste. Das wusste nicht jeder, auch nicht jeder Arzt. „Wer diese Regelung versäumte, riskierte eine Versorgungslücke. Teilweise stoppten die Krankenkassen die Zahlungen sogar komplett und die Mitgliedschaft wandelte sich in eine freiwillige.“ Für Betroffene bedeutete dies massive finanzielle Einbußen. Das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung entschärft seit August 2015 diese Problematik. „Es reicht nun, dass der Arzt die Folgekrankschreibung ab dem nächsten Werktag ausstellt.“ Beispiel: Endet die alte Krankschreibung an einem Freitag, muss der Versicherte erst am Montag wieder zum Arzt für die neue. Die neue Bescheinigung schließt damit lückenlos an die bisherige an. Wichtig: Eine rückwirkende Krankschreibung hilft nicht weiter, da es auf den Tag der Feststellung ankommt.</p>
<p style="text-align: justify;">Wann endet der Anspruch? „Bei einer Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit besteht der Anspruch auf Krankengeld längstens für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.“ Ein neuer Anspruch auf Krankengeld besteht nur dann, wenn beim Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld besteht. Zudem muss der Betroffene für sechs Monate wieder erwerbstätig gewesen sein. „Dieser Zeitraum muss aber nicht ununterbrochen verlaufen.“</p>
<p style="text-align: justify;">Sie haben Fragen zum Krankengeld?<br />
Die UPD berät Sie kostenlos, neutral und unabhängig unter 0800/0117722, Mo-Fr 8- 22 Uhr, Sa 8-18 Uhr (gebührenfrei). Weitere Infos zum Beratungsangebot unter www.patientenberatung.de.</p>
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