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	<title>Lungenkrebs</title>
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	<description>Onlinemagazin rund um Ihre Gesundheit.</description>
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		<title>Sterbehilfe ist kein Tabu mehr</title>
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		<dc:creator><![CDATA[djd]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Oct 2014 08:41:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Bestattungsvorsorgevertrag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die stillen Gedenktage im November rücken die oft verdrängten Themen Tod und Sterben bei vielen in den Vordergrund. Nicht nur den verstorbenen Angehörigen wird dann gedacht, auch die eigene Vergänglichkeit wird den Menschen bewusst.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die stillen Gedenktage im November rücken die oft verdrängten Themen Tod und Sterben bei vielen in den Vordergrund. Nicht nur den verstorbenen Angehörigen wird dann gedacht, auch die eigene Vergänglichkeit wird den Menschen bewusst. Die Bereitschaft, sich mit schwierigen und belastenden Themen wie dem Tod auseinanderzusetzen, ist in der Gesellschaft längst kein Tabu mehr. Ein Beispiel ist die Sterbehilfe, über die in Deutschland derzeit intensiv diskutiert wird. Daraus ergeben sich auch viele Fragen zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Um diese Themen sowie neue Bestattungsformen und die finanzielle Vorsorge ging es bei der Telefonaktion.</p>
<p><strong>Die Fragen der Leser haben folgende Experten am Telefon beantwortet:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Wolfgang Putz</strong>, Rechtsanwalt, München (Kanzlei Putz &#8211; Sessel &#8211; Steldinger / Kanzlei für Medizinrecht) . Ausschließliche Tätigkeit im Medizinrecht mit den Schwerpunkten Arzthaftungsrecht und Patientenrechte am Ende des Lebens, Lehrbeauftragter an der LMU München und Buchautor zum Thema.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Joanna Zehetmeier</strong>, Notarin aus München</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Tuguldur Byambajav</strong>, Experte für Sterbegeldversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Chantal M. Häfner</strong>, Bestatterin, Mitinhaberin des Bestattungshauses Häfner &amp; Züfle in Stuttgart. Das Unternehmen legt großen Wert auf Individualität. Ein Standort trägt den Titel „Zentrum für Abschied, Trauer und Leben“.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Welche Form der Sterbehilfe ist derzeit erlaubt?</strong></p>
<figure id="attachment_2976" aria-describedby="caption-attachment-2976" style="width: 160px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" class="size-full wp-image-2976" src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2014/10/Sterbehilfe.jpg" alt="Nicht nur der verstorbenen Angehörigen wird im Herbst gedacht, auch die eigene Vergänglichkeit wird den Menschen jetzt besonders bewusst. Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen " width="160" height="240" /><figcaption id="caption-attachment-2976" class="wp-caption-text">Nicht nur der verstorbenen Angehörigen wird im Herbst gedacht, auch die eigene Vergänglichkeit wird den Menschen jetzt besonders bewusst.<br />Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen</figcaption></figure>
<p>„Erlaubt ist derzeit die sogenannte passive Sterbehilfe“, erläutert Rechtsanwalt Wolfgang Putz. Hier lasse man nach dem Willen des Patienten das Sterben an der Krankheit ohne künstliche Lebensverlängerung zu, beziehungsweise man beende eine laufende künstliche Lebensverlängerung, etwa eine künstliche Beatmung oder Magensonden-Ernährung, damit der Patient sterben dürfe. „Erlaubt ist auch die so genannte indirekte Sterbehilfe: Hier wird etwa beim Beginn des Erstickens an Lungenkrebs oder Lungenfibrose der Patient durch höchste Medikamentengabe vor Schmerz und Leid bewahrt, auch wenn dadurch das Leben verkürzt würde“, erklärt Putz. Erlaubt sei es auch, einem freiverantwortlich und wohlerwogen handelnden Suizidenten &#8211; hier handele es sich um einen sogenannten Bilanzsuizid &#8211; bei seiner Selbsttötung zu helfen, ihn nicht zu hindern und ihn nicht zu retten.</p>
<p><strong>Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind oftmals entscheidend</strong></p>
<p>Angehörige haben gegenüber Ärzten keinerlei Möglichkeiten, Schwerkranke zu vertreten oder mitzuentscheiden, wie diese behandelt werden, wenn sie sich selbst nicht mehr artikulieren können. „Man muss beim zuständigen Amtsgericht beziehungsweise Betreuungsgericht beantragen, als rechtlicher Betreuer für den Schwerkranken eingesetzt zu werden“, betont Wolfgang Putz. Dann sei man als Vertreter voll handlungsfähig. Gebe es keine Patientenverfügung, müsse der mutmaßliche Wille des Kranken zu seiner Behandlung ermittelt und umgesetzt werden.</p>
<p>Selbst Eheleute benötigen eine gegenseitige Vorsorgevollmacht, wenn sie im Falle einer schweren Krankheit für den jeweils anderen Entscheidungen treffen wollen, erklärt Notarin Joanna Zehetmeier. In einer Patientenverfügung wiederum könne man selbst schriftlich seinen Willen über die Art und Weise ärztlicher Behandlung abfassen für den Fall, dass man selbst einmal nicht mehr bewusst entscheiden könne. „Da die Patientenverfügung in erster Linie eine Anweisung an den Arzt darstellt, sollten darin unklare Formulierungen vermieden werden“, rät Zehetmeier.</p>
<p><strong>Vorsorge für den letzten Gang</strong></p>
<p>Nicht nur das Ende des Lebensweges, auch der Abschied vom Leben selbst ist heute kein Tabuthema mehr. Viele Menschen wollen ihn nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Mit einer Sterbegeldversicherung kann man schon zu Lebzeiten entsprechende Vorsorge treffen und die Hinterbliebenen finanziell entlasten. Bei Abschluss einer Sterbegeld-Versicherung ist für den Todesfall der versicherten Person eine bezugsberechtigte Person zu benennen. Tuguldur Byambajav von den Ergo Direkt Versicherungen rät dazu, das Bezugsrecht im Todesfall an die Person zu verfügen, die nach dem Tod mit der Bestattung betraut ist. Dies könne beispielsweise eine Person des Vertrauens oder ein Bestatter eigener Wahl sein. „Wer seine eigene Bestattung zu Lebzeiten durch einen Bestattungsvorsorgevertrag regelt, sollte das Bezugsrecht zugunsten des Bestatters verfügen“, so Byambajav.</p>
<p><strong>Bestattungsformen im Wandel</strong></p>
<p>Die Formen der Beisetzung werden immer vielfältiger, es gibt sogar Wiesen-, Fluss- oder Ballonbestattungen. Chantal M. Häfner, Bestatterin aus Stuttgart: „Dabei wird die Asche des Verstorbenen frei in die Wiese, in den Fluss oder aus dem Ballon gestreut.“ In Deutschland seien diese Bestattungsformen aufgrund der bestehenden Grabpflicht nicht erlaubt, aber in einigen angrenzenden Ländern sei dies möglich.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Infokasten:</strong></p>
<p><strong>www.bestellen.bayern.de </strong>(Seite der Bayerischen Staatsregierung. Unter dem Button „Justiz“ findet man eine Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“, sie enthält wichtige Informationen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie Formularmuster).</p>
<p><strong>www.putz-medizinrecht.de </strong>(Seite der Anwaltskanzlei Putz – Sessel – Steldinger. Die Kanzlei arbeitet seit über 30 Jahren ausschließlich auf dem Gebiet des Medizinrechts).</p>
<p><strong>www.ergodirekt.de</strong> (Seite des Direktversicherers Ergo Direkt Versicherungen. Zur Produktpalette zählt auch eine Sterbegeldversicherung).</p>
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		<title>Protonenbestrahlung verbessert die Heilungschancen</title>
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		<pubDate>Mon, 19 Mar 2012 19:54:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesundheit/Wellness]]></category>
		<category><![CDATA[Bronchialkarzinom]]></category>
		<category><![CDATA[Chemotherapie]]></category>
		<category><![CDATA[Lungenkrebs]]></category>
		<category><![CDATA[Protonenbestrahlung]]></category>
		<category><![CDATA[Tumorerkrankung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Behandlung von Lungenkrebs Lungenkrebs (Bronchialkarzinom) ist in Deutschland die dritthäufigste Tumorerkrankung bei Männern (ca. 32.500 Erkrankungsfälle pro Jahr) wie auch bei Frauen (ca. 14.600 Erkrankungsfälle pro Jahr). Zu 85 Prozent gilt als Ursache für diese Erkrankung Nikotinkonsum. Unterschieden wird zwischen kleinzelligem Lungenkrebs (20 bis 25 Prozent der Fälle) und nicht-kleinzelligen Bronchialkarzinomen (75 bis 80 Prozent &#8230;</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2012/03/Lungenkrebs-199x300.jpg" alt="" title="Lungenkrebs" width="199" height="300" class="alignleft size-medium wp-image-767" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2012/03/Lungenkrebs-199x300.jpg 199w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2012/03/Lungenkrebs.jpg 398w" sizes="(max-width: 199px) 100vw, 199px" /></p>
<h2>Behandlung von Lungenkrebs</h2>
<p>Lungenkrebs (Bronchialkarzinom) ist in Deutschland die dritthäufigste Tumorerkrankung bei Männern (ca. 32.500 Erkrankungsfälle pro Jahr) wie auch bei Frauen (ca. 14.600 Erkrankungsfälle pro Jahr). Zu 85 Prozent gilt als Ursache für diese Erkrankung Nikotinkonsum. Unterschieden wird zwischen kleinzelligem Lungenkrebs (20 bis 25 Prozent der Fälle) und nicht-kleinzelligen Bronchialkarzinomen (75 bis 80 Prozent der Fälle). Da rund 50 Prozent der Patienten nicht am ursprünglichen Tumor in der Lunge, sondern an Metastasen sterben, spielt bei der Behandlung die Chemotherapie sowohl in Kombination mit Operation wie mit Bestrahlung eine entscheidende Rolle.</p>
<p>Weil ein operativer Eingriff bei Lungenkrebs oft nicht möglich ist, hat die Bestrahlung zur Vernichtung des Tumors einen großen Stellenwert. Das Problem: &#8222;Bronchialkarzinome benötigen zur Heilung relativ hohe Strahlendosen&#8220;, erläutert Prof. Manfred Herbst, Ärztlicher Vorstand des Rinecker Proton Therapy Centers (RPTC) in München. Von der Bestrahlung getroffenes gesundes Lungengewebe toleriert jedoch nur eine geringe Dosis.</p>
<p>Dieser Spagat, eine tumorvernichtende Dosis einzusetzen, dabei aber die gegenseitige Lunge sowie das gesunde Lungengewebe zu schützen, kann durch eine moderne Form der Bestrahlung mittlerweile gut gelöst werden. Dabei wird nicht wie herkömmlich mit Röntgen, sondern mit Protonen bestrahlt. Die wenigen bei der Protonentherapie des Lungenkrebs notwendigen Strahlensitzungen werden in Vollnarkose durchgeführt, um Bewegungen durch die eigene Atmung auszuschalten. Die dabei erreichte Zielgenauigkeit ist besser als zwei Millimeter. &#8222;Die Protonen als dreidimensional steuerbare Partikelbestrahlung stoppen unmittelbar im Bronchialkarzinom, das heißt hinter der der Strahlenquelle abgewandten Seite des Tumors tritt keine Strahlenbelastung mehr auf&#8220;, erklärt Prof. Herbst. Dadurch ist es im Gegensatz zur Röntgenbestrahlung möglich, die gegenseitige gesunde Lunge völlig auszusparen. Weitere Informationen zur Protonentherapie gibt es unter www.rptc.de.</p>
<p><em>Foto: Fotolia (No. 4658)</em></p>
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