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	<title>passive Sterbehilfe</title>
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	<description>Onlinemagazin rund um Ihre Gesundheit.</description>
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	<title>passive Sterbehilfe</title>
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		<title>Sterbehilfe ist kein Tabu mehr</title>
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		<dc:creator><![CDATA[djd]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Oct 2014 08:41:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Bestattungsvorsorgevertrag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die stillen Gedenktage im November rücken die oft verdrängten Themen Tod und Sterben bei vielen in den Vordergrund. Nicht nur den verstorbenen Angehörigen wird dann gedacht, auch die eigene Vergänglichkeit wird den Menschen bewusst.</p>
<p>The post <a href="https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/sterbehilfe-ist-kein-tabu-mehr.html">Sterbehilfe ist kein Tabu mehr</a> appeared first on <a href="https://www.gesundheit-on.de">Gesundheit-On</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die stillen Gedenktage im November rücken die oft verdrängten Themen Tod und Sterben bei vielen in den Vordergrund. Nicht nur den verstorbenen Angehörigen wird dann gedacht, auch die eigene Vergänglichkeit wird den Menschen bewusst. Die Bereitschaft, sich mit schwierigen und belastenden Themen wie dem Tod auseinanderzusetzen, ist in der Gesellschaft längst kein Tabu mehr. Ein Beispiel ist die Sterbehilfe, über die in Deutschland derzeit intensiv diskutiert wird. Daraus ergeben sich auch viele Fragen zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Um diese Themen sowie neue Bestattungsformen und die finanzielle Vorsorge ging es bei der Telefonaktion.</p>
<p><strong>Die Fragen der Leser haben folgende Experten am Telefon beantwortet:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Wolfgang Putz</strong>, Rechtsanwalt, München (Kanzlei Putz &#8211; Sessel &#8211; Steldinger / Kanzlei für Medizinrecht) . Ausschließliche Tätigkeit im Medizinrecht mit den Schwerpunkten Arzthaftungsrecht und Patientenrechte am Ende des Lebens, Lehrbeauftragter an der LMU München und Buchautor zum Thema.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Joanna Zehetmeier</strong>, Notarin aus München</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Tuguldur Byambajav</strong>, Experte für Sterbegeldversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Chantal M. Häfner</strong>, Bestatterin, Mitinhaberin des Bestattungshauses Häfner &amp; Züfle in Stuttgart. Das Unternehmen legt großen Wert auf Individualität. Ein Standort trägt den Titel „Zentrum für Abschied, Trauer und Leben“.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Welche Form der Sterbehilfe ist derzeit erlaubt?</strong></p>
<figure id="attachment_2976" aria-describedby="caption-attachment-2976" style="width: 160px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" class="size-full wp-image-2976" src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2014/10/Sterbehilfe.jpg" alt="Nicht nur der verstorbenen Angehörigen wird im Herbst gedacht, auch die eigene Vergänglichkeit wird den Menschen jetzt besonders bewusst. Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen " width="160" height="240" /><figcaption id="caption-attachment-2976" class="wp-caption-text">Nicht nur der verstorbenen Angehörigen wird im Herbst gedacht, auch die eigene Vergänglichkeit wird den Menschen jetzt besonders bewusst.<br />Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen</figcaption></figure>
<p>„Erlaubt ist derzeit die sogenannte passive Sterbehilfe“, erläutert Rechtsanwalt Wolfgang Putz. Hier lasse man nach dem Willen des Patienten das Sterben an der Krankheit ohne künstliche Lebensverlängerung zu, beziehungsweise man beende eine laufende künstliche Lebensverlängerung, etwa eine künstliche Beatmung oder Magensonden-Ernährung, damit der Patient sterben dürfe. „Erlaubt ist auch die so genannte indirekte Sterbehilfe: Hier wird etwa beim Beginn des Erstickens an Lungenkrebs oder Lungenfibrose der Patient durch höchste Medikamentengabe vor Schmerz und Leid bewahrt, auch wenn dadurch das Leben verkürzt würde“, erklärt Putz. Erlaubt sei es auch, einem freiverantwortlich und wohlerwogen handelnden Suizidenten &#8211; hier handele es sich um einen sogenannten Bilanzsuizid &#8211; bei seiner Selbsttötung zu helfen, ihn nicht zu hindern und ihn nicht zu retten.</p>
<p><strong>Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind oftmals entscheidend</strong></p>
<p>Angehörige haben gegenüber Ärzten keinerlei Möglichkeiten, Schwerkranke zu vertreten oder mitzuentscheiden, wie diese behandelt werden, wenn sie sich selbst nicht mehr artikulieren können. „Man muss beim zuständigen Amtsgericht beziehungsweise Betreuungsgericht beantragen, als rechtlicher Betreuer für den Schwerkranken eingesetzt zu werden“, betont Wolfgang Putz. Dann sei man als Vertreter voll handlungsfähig. Gebe es keine Patientenverfügung, müsse der mutmaßliche Wille des Kranken zu seiner Behandlung ermittelt und umgesetzt werden.</p>
<p>Selbst Eheleute benötigen eine gegenseitige Vorsorgevollmacht, wenn sie im Falle einer schweren Krankheit für den jeweils anderen Entscheidungen treffen wollen, erklärt Notarin Joanna Zehetmeier. In einer Patientenverfügung wiederum könne man selbst schriftlich seinen Willen über die Art und Weise ärztlicher Behandlung abfassen für den Fall, dass man selbst einmal nicht mehr bewusst entscheiden könne. „Da die Patientenverfügung in erster Linie eine Anweisung an den Arzt darstellt, sollten darin unklare Formulierungen vermieden werden“, rät Zehetmeier.</p>
<p><strong>Vorsorge für den letzten Gang</strong></p>
<p>Nicht nur das Ende des Lebensweges, auch der Abschied vom Leben selbst ist heute kein Tabuthema mehr. Viele Menschen wollen ihn nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Mit einer Sterbegeldversicherung kann man schon zu Lebzeiten entsprechende Vorsorge treffen und die Hinterbliebenen finanziell entlasten. Bei Abschluss einer Sterbegeld-Versicherung ist für den Todesfall der versicherten Person eine bezugsberechtigte Person zu benennen. Tuguldur Byambajav von den Ergo Direkt Versicherungen rät dazu, das Bezugsrecht im Todesfall an die Person zu verfügen, die nach dem Tod mit der Bestattung betraut ist. Dies könne beispielsweise eine Person des Vertrauens oder ein Bestatter eigener Wahl sein. „Wer seine eigene Bestattung zu Lebzeiten durch einen Bestattungsvorsorgevertrag regelt, sollte das Bezugsrecht zugunsten des Bestatters verfügen“, so Byambajav.</p>
<p><strong>Bestattungsformen im Wandel</strong></p>
<p>Die Formen der Beisetzung werden immer vielfältiger, es gibt sogar Wiesen-, Fluss- oder Ballonbestattungen. Chantal M. Häfner, Bestatterin aus Stuttgart: „Dabei wird die Asche des Verstorbenen frei in die Wiese, in den Fluss oder aus dem Ballon gestreut.“ In Deutschland seien diese Bestattungsformen aufgrund der bestehenden Grabpflicht nicht erlaubt, aber in einigen angrenzenden Ländern sei dies möglich.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Infokasten:</strong></p>
<p><strong>www.bestellen.bayern.de </strong>(Seite der Bayerischen Staatsregierung. Unter dem Button „Justiz“ findet man eine Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“, sie enthält wichtige Informationen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie Formularmuster).</p>
<p><strong>www.putz-medizinrecht.de </strong>(Seite der Anwaltskanzlei Putz – Sessel – Steldinger. Die Kanzlei arbeitet seit über 30 Jahren ausschließlich auf dem Gebiet des Medizinrechts).</p>
<p><strong>www.ergodirekt.de</strong> (Seite des Direktversicherers Ergo Direkt Versicherungen. Zur Produktpalette zählt auch eine Sterbegeldversicherung).</p>
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		<title>Selbstbestimmt sterben?</title>
		<link>https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/selbstbestimmt-sterben.html</link>
					<comments>https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/selbstbestimmt-sterben.html#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[djd]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Oct 2014 07:00:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Feuerbestattungen]]></category>
		<category><![CDATA[organisierte Sterbehilfe]]></category>
		<category><![CDATA[passive Sterbehilfe]]></category>
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		<category><![CDATA[Sterbehilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgevollmacht]]></category>
		<category><![CDATA[Waldbestattungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Über Sterbehilfe wird kontrovers diskutiert. Große Ratgeberaktion per Telefon mit führenden Experten Donnerstag, 30. Oktober 2014, kostenfreie Rufnummer 0800 000 55 32 von 11 bis 16 Uhr</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Nicht nur im &#8222;Trauermonat&#8220; November mit seinen stillen Gedenktagen werden die Menschen mit den Themen Tod und Sterben konfrontiert. Generell sind der Herbst und das nahende Jahresende für viele Menschen eine Zeit des Nachdenkens und Reflektierens. Nachgedacht wird in Deutschland derzeit auch über eine Reform der Sterbehilfe, das Thema wird kontrovers diskutiert. Mehr als zwei Drittel der in Deutschland lebenden Menschen sprechen sich nach einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag der DAK-Gesundheit für Sterbehilfe aus. Bei einer schweren Erkrankung wollen demnach 70 Prozent der Befragten die Möglichkeit haben, etwa auf ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung zurückzugreifen. Wie ist der Stand der Dinge? Welche Formen der Sterbehilfe sind erlaubt und welche verboten? Wie verhält es sich mit der organisierten Sterbehilfe? Wie kommt man psychisch damit zurecht, wenn ein Angehöriger um Sterbehilfe bittet &#8211; gibt es dafür Beratungsstellen?</p>
<figure id="attachment_2625" aria-describedby="caption-attachment-2625" style="width: 150px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" class="size-thumbnail wp-image-2625" src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2014/10/4_Themenfoto_Sterbehilfe_30.10.14-Foto-djd-Ergo-Direkt-Versicherungen-150x150.jpg" alt="Erst ein Viertel der Bundesbürger nutzt die bereits bestehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung. Foto: djd Ergo Direkt Versicherungen " width="150" height="150" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2014/10/4_Themenfoto_Sterbehilfe_30.10.14-Foto-djd-Ergo-Direkt-Versicherungen-150x150.jpg 150w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2014/10/4_Themenfoto_Sterbehilfe_30.10.14-Foto-djd-Ergo-Direkt-Versicherungen-80x80.jpg 80w" sizes="(max-width: 150px) 100vw, 150px" /><figcaption id="caption-attachment-2625" class="wp-caption-text">Erst ein Viertel der Bundesbürger nutzt die bereits bestehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung.<br />Foto: djd Ergo Direkt Versicherungen</figcaption></figure>
<p><strong>Patientenverfügung ist bindend</strong></p>
<p>Fakt ist: Auch in Deutschland kann die passive Sterbehilfe zulässig sein &#8211; aber nur dann, wenn sie dem mutmaßlichen oder in einer Patientenverfügung erklärten Willen entspricht. Die Angehörigen sind dagegen bei einer schweren Erkrankung keinesfalls automatisch handlungsbevollmächtigt. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man einen Vertreter bestimmen und ihm mit einer Patientenverfügung Vorgaben für Behandlungsentscheidungen bei schwerster Krankheit geben. Der Bevollmächtigte muss dann mit den Ärzten Entscheidungen über die Behandlung unter strikter Beachtung des Willens des Patienten treffen.</p>
<p>Allerdings nutzt der DAK-Umfrage zufolge erst ein Viertel der Bundesbürger die bereits bestehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung. Was genau regeln Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht? Wie müssen sie erstellt werden und wo sollte man sie aufbewahren? Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig? Können solche Dokumente jederzeit widerrufen werden?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Vorsorge für den letzten Gang</strong></p>
<p>Nicht nur das Ende des Lebensweges, auch der Abschied vom Leben selbst ist heute kein Tabuthema mehr. Viele Menschen wollen ihn nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Mit einer Sterbegeldversicherung kann man schon zu Lebzeiten entsprechende Vorsorge treffen und die Hinterbliebenen finanziell entlasten. Deckt eine solche Versicherung alle Kosten der Beisetzung und alle anderen direkt mit dem Tod verbundenen Ausgaben ab? Kann man Vereinbarungen über die Form der Bestattung bereits im Vorfeld mit dem Bestatter treffen? Muss man beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung Gesundheitsfragen beantworten? Gibt es eine Wartezeit?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Bestattungsformen im Wandel</strong></p>
<p>So stellen Bestatter fest, dass die Formen der Beisetzung immer vielfältiger werden: Die klassische Erdbestattung verliert an Bedeutung – die Zahl der Feuerbestattungen ist gerade in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Auch Seebestattungen, Waldbestattungen und alternative Ruhestätten gewinnen an Bedeutung. Der Tod ist nicht länger anonym, es wird öffentlich getrauert, und das auf höchst individuelle Weise. Auch die Rolle der Religion ändert sich: Neben der klassisch christlichen Bestattung lassen sich in zunehmender Zahl Trauerfeiern anderer Glaubensrichtungen beobachten – ebenso wie Abschiedszeremonien, bei denen ein freier Trauerredner ohne religiösen Bezug spricht. Auf vielen Friedhöfen werden bereits Areale für verschiedene Glaubensrichtungen geschaffen, um unterschiedlichen religiösen Wünschen gerecht zu werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Fragen Sie unser Expertenteam</strong></p>
<p>Alle Fragen zum Thema Sterben beantworten unsere Experten am 30. Oktober 2014.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Am Telefon sitzen für Sie:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Wolfgang Putz</strong>, Rechtsanwalt, München (Kanzlei Putz &#8211; Sessel &#8211; Steldinger / Kanzlei für Medizinrecht) . Ausschließliche Tätigkeit im Medizinrecht mit den Schwerpunkten Arzthaftungsrecht und Patientenrechte am Ende des Lebens, Lehrbeauftragter an der LMU München und Buchautor zum Thema.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Johanna Zehetmeier</strong>, Notarin aus München</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>TuguldurByambajav</strong>, Experte für Sterbegeldversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Chantal M. Häfner</strong>, Bestatterin, Mitinhaberin des Bestattungshauses Häfner &amp; Züfle in Stuttgart. Das Unternehmen legt großen Wert auf Individualität und betreibt ein „Zentrum für Abschied, Trauer und Leben“.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Rufen Sie an!</strong> Holen Sie sich Ihren persönlichen Expertenrat von 11 bis 16 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 000 55 32!</p>
<p>The post <a href="https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/selbstbestimmt-sterben.html">Selbstbestimmt sterben?</a> appeared first on <a href="https://www.gesundheit-on.de">Gesundheit-On</a>.</p>
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