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	<title>Pflegereform</title>
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	<description>Onlinemagazin rund um Ihre Gesundheit.</description>
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		<title>Trotz Pflegereform müssen Leistungslücken weiterhin privat abgedeckt werden</title>
		<link>https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/trotz-pflegereform-muessen-leistungsluecken-weiterhin-privat-abgedeckt-werden.html</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ARKM Zentralredaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Feb 2017 14:25:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Demenz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 1. Januar 2017 ist die Reform der sozialen Pflegeversicherung - das Pflegestärkungsgesetz II - in Kraft getreten. Zu den wesentlichen Neuerungen gehört, dass es statt der bisherigen drei Pflegestufen nun fünf sogenannte Pflegegrade gibt. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>(djd). Am 1. Januar 2017 ist die Reform der sozialen Pflegeversicherung &#8211; das Pflegestärkungsgesetz II &#8211; in Kraft getreten. Zu den wesentlichen Neuerungen gehört, dass es statt der bisherigen drei Pflegestufen nun fünf sogenannte Pflegegrade gibt. Maßstab für die Einordnung ist nicht mehr die Zeit, die etwa ein Angehöriger oder eine Pflegekraft benötigt, um dem Pflegebedürftigen bei seinen Alltagsaktivitäten zu helfen, sondern der Grad der Selbstständigkeit. Kann der Betroffene noch ohne fremde Hilfe duschen, essen, seine Medikamente einnehmen oder seinen Tag planen? Neu ist auch, dass Menschen mit körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen künftig einheitlich begutachtet werden. Damit profitieren von der Reform zum Beispiel Demenzkranke, die bislang aufgrund ihrer körperlichen Gesundheit nicht als pflegebedürftig galten oder nur eine Einstufung in &#8222;Pflegestufe 0&#8220; erhielten.</p>
<figure id="attachment_9818" aria-describedby="caption-attachment-9818" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-medium wp-image-9818" src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2017/02/2017-02-01-Pflegeversicherung-300x213.jpg" alt="" width="300" height="213" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2017/02/2017-02-01-Pflegeversicherung-300x213.jpg 300w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2017/02/2017-02-01-Pflegeversicherung.jpg 750w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-9818" class="wp-caption-text">Das Online-Pflegeportal www.devk-pflegeportal.de unterstützt Betroffene und ihre Familien, damit der Pflegealltag leichter wird. Foto: djd/www.DEVK.de/Getty Images/iStockphoto</figcaption></figure>
<p><strong>Zusätzlicher Schutz für den Pflegefall bleibt wichtig</strong></p>
<p>Trotz der neuen Regelungen bleibt der private Vorsorgebedarf unverändert, denn eine angemessene Versorgung &#8211; egal ob ambulant oder stationär &#8211; ist teuer. Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen oft nicht aus, um die Ausgaben zu decken. Pflegebedürftige müssen daher häufig auf ihr Erspartes zurückgreifen. Ist das eigene Vermögen aufgebraucht, werden in der Regel die Kinder zur Kasse gebeten. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung, wie sie beispielsweise die DEVK anbietet, kann man die finanziellen Risiken einer Pflegebedürftigkeit abfedern. Der Versicherungsnehmer bekommt je nach Tarif ein Tagegeld ausgezahlt, über das er frei verfügen kann. Informationen dazu gibt es unter www.devk.de.</p>
<p><strong>Mit der privaten Absicherung nicht zu lange warten</strong></p>
<p>Experten raten dazu, die private Absicherung nicht zu lange vor sich herzuschieben. Denn einerseits richten sich die Beiträge nach dem Eintrittsalter und Gesundheitszustand, andererseits kann der Pflegefall schnell und abrupt eintreten. Pflegebedürftige, die bereits Leistungen erhalten, werden im Übrigen durch die Reform nicht schlechter gestellt. Durch die automatische Überleitung in die neuen Pflegegrade haben viele Versicherte sogar Anspruch auf höhere Leistungen.</p>
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		<title>Pflegekosten durch private Pflegezusatzversicherung decken</title>
		<link>https://www.gesundheit-on.de/gesundheit-wellness/pflegekosten-durch-private-pflegezusatzversicherung-decken.html</link>
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		<dc:creator><![CDATA[djd]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Apr 2012 17:39:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesundheit/Wellness]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegedienst]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit der Betreuung ihrer Eltern müssen sich immer mehr Bundesbürger beschäftigen Etwa 2,5 Millionen Menschen sind derzeit hierzulande auf Pflege angewiesen, bis 2050 könnte diese Zahl auf 4,5 Millionen steigen. Insofern werden fast alle Bundesbürger früher oder später mit dem Thema konfrontiert sein &#8211; entweder selbst als Pflegebedürftige oder als diejenigen, die sich um Eltern &#8230;</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2>Mit der Betreuung ihrer Eltern müssen sich immer mehr Bundesbürger beschäftigen</h2>
<p>Etwa 2,5 Millionen Menschen sind derzeit hierzulande auf Pflege angewiesen, bis 2050 könnte diese Zahl auf 4,5 Millionen steigen. Insofern werden fast alle Bundesbürger früher oder später mit dem Thema konfrontiert sein &#8211; entweder selbst als Pflegebedürftige oder als diejenigen, die sich um Eltern oder andere Angehörige kümmern müssen. Vorbereitet ist auf eine solche Situation kaum jemand. Manchmal baut ein alter Mensch zwar allmählich ab &#8211; der Eintritt des Pflegefalls und der Verlust der Selbstständigkeit kommen dann trotzdem überraschend. Oftmals aber tritt der Pflegefall aus heiterem Himmel ein, beispielsweise nach einem Schlaganfall, einem Herzinfarkt oder einem Sturz. Die Angehörigen müssen nun unter großem Zeitdruck wichtige Entscheidungen treffen.</p>
<h3>Mit den Eltern frühzeitig reden</h3>
<p>Nach Ansicht von Manuela Engelbrecht, Altenpflegerin und Pflegedienstleiterin aus Sulzbach-Rosenberg, ist es daher wichtig, Fragen der Pflege in einer entspannten Atmosphäre möglichst frühzeitig zwischen den Generationen zu besprechen. Keinesfalls sollte man die Situation einfach auf sich zukommen lassen: &#8222;Die Eltern sind zu einem frühen Zeitpunkt noch selbst in der Lage zu sagen, welche Art der Pflege sie gerne möchten oder welche stationäre Einrichtung sie auswählen würden.&#8220; Sie können diese Einrichtung sogar besichtigen und sich eventuell vorweg anmelden.</p>
<p>Wer auf der Suche nach einem guten ambulanten Pflegedienst für die Pflege der Eltern sei, könne sich, so Manuela Engelbrecht, etwa bei der Krankenkasse vor Ort erkundigen. Diese müsse kompetent Auskunft geben können. Aber auch der Hausarzt bekomme durch seine Hausbesuche mit, wer eine gute ambulante Versorgung leiste. Daneben sei Mundpropaganda die beste Werbung. Man solle sich einfach bei Bekannten, Verwandten und Freunden zu den entsprechenden Erfahrungen umhören.</p>
<h3>Private Pflegezusatzversicherung bleibt unverzichtbar</h3>
<p>Die Kosten einer ambulanten oder stationären Pflege werden durch die gesetzliche Pflegeversicherung nur teilweise abgedeckt. Der Fehlbetrag muss zunächst von der Rente und dann vom Vermögen des zu Pflegenden bestritten werden. Sind diese Ressourcen verbraucht, müssen Kinder für ihre Eltern aufkommen. Christian Gatt von den Ergo Direkt Versicherungen weist darauf hin, dass auch die im nächsten Jahr geplante Pflegereform am sogenannten Teilleistungscharakter der gesetzlichen Pflegeversicherung nichts ändern werde. Zudem würden primär nur Demenzkranke höhere Leistungen erhalten und nicht alle Pflegebedürftigen. &#8222;Eine private Pflegezusatzversicherung bleibt also weiterhin unerlässlich, um die finanziellen Belastungen im Falle der Pflegebedürftigkeit zu decken&#8220;, betont Christian Gatt. &#8222;Ob die private Pflegezusatzversicherung dabei bereits ab Einstufung in die Pflegestufe I oder erst ab einer höheren Pflegestufe leistet, wird bei Vertragsabschluss mit dem Versicherer vereinbart.&#8220; Meist würden die Versicherer verschiedene Absicherungsmöglichkeiten anbieten.</p>
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