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	<title>Betreuung</title>
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	<description>Onlinemagazin rund um Ihre Gesundheit.</description>
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		<title>Die Pflegeheimkosten in Baden-Württemberg steigen weiter an</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Feb 2022 14:29:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dank modernster Medizin hat die Menschheit erreicht, deutlich länger zu leben als ursprünglich von unserem Körper vorgesehen war. In den letzten Jahrzehnten hat sich dadurch herauskristallisiert, dass beinahe jede Generation älter wird als die vorherige.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><b style="font-size: 16px;">Dank modernster Medizin hat die Menschheit erreicht, deutlich länger zu leben als ursprünglich von unserem Körper vorgesehen war. In den letzten Jahrzehnten hat sich dadurch herauskristallisiert, dass beinahe jede Generation älter wird als die vorherige. Personen, die ein gewisses Alter erreichen, sind teilweise agil und können sich selbst versorgen, andere benötigen die Hilfe und Unterstützung ihrer Mitmenschen. Oftmals ist ein Pflegeheim die letzte Instanz, wenn keine andere Möglichkeiten der Versorgung vorhanden sind. Allerdings werden die Kosten für solch eine Unterbringung immer teurer für die Angehörigen, die oftmals nicht wissen, wie sie diese Kosten noch stemmen sollen.</b></p>
<h2 style="text-align: justify;">Kosten sind zum Jahresbeginn erneut gestiegen</h2>
<p style="text-align: justify;">Um den Platz in einem Pflegeheim Baden-Württembergs zu finanzieren, müssen Bewohner und Angehörige nun erneut tief in die Tasche greifen. Zum Jahresbeginn ist der selbst zu zahlende Beitrag deutlich teurer geworden als noch im Vorjahr, um genau zu sein: um 136 Euro. Inzwischen betragen die Kosten über 2.500 Euro; dies geht aus den Daten des Verbands der Ersatzkassen (vdek) hervor. Wobei erwähnt werden muss, dass es deutliche regionale Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt. Im bundesweiten Durchschnitt betragen die Kosten der stationären Unterbringung und Versorgung eines Pflegebedürftigen 2.179 Euro. Dieser Wert ist ebenfalls – im Vergleich zum Vorjahr – um 111 Euro gestiegen.<br />
Mit durchschnittlich 2.542 Euro ist die Verpflegung in diesem Bereich am teuersten in Nordrhein-Westfalen. Die geringste finanzielle Belastung für Pflegeheimbewohner beträgt monatlich 1.588 Euro – in Sachsen-Anhalt.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Was wird mit den Kosten abgedeckt?</h2>
<p style="text-align: justify;">In den Kosten ist der Eigenanteil für die Pflege und <a href="https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/betreutes-wohnen-heisst-nicht-immer-altenheim.html" target="_blank" rel="noopener">Betreuung</a> der Person enthalten, da die Pflegeversicherung, im Gegensatz zur Krankenversicherung, nur einen Teil der Kosten übernimmt. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und ebenfalls Investitionen in den Einrichtungen.<br />
Viele Menschen machen sich in der Blüte ihres Lebens wenig Gedanken darüber, was mit ihnen passiert, sobald sie pflegebedürftig sind. Dabei ist es notwendig, sich frühzeitig darüber zu informieren und gegebenenfalls eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, um im hohen Alter adäquat versorgt zu werden. Rücklagen aufzubauen, scheint in diesem Zusammenhang eine sinnvolle Idee zu sein, weshalb sich bereits früh viele mit dem Erwerb von Aktien oder Kryptowährungen auseinandersetzen. Viele Details müssen dabei beachtet und eventuell vorab erledigt werden, wie etwa die <a href="https://www.etf-nachrichten.de/krypto-broker/bitcoin-konto-erstellen" target="_blank" rel="noopener">Erstellung eines Bitcoinkontos</a> oder eine tiefgründigere Auseinandersetzung mit der Thematik an sich. Doch, selbst wenn die Angehörigen genügen Kapital besitzen, um die Eltern oder Großeltern angemessen versorgen lassen zu können, stellt sich die Frage, warum die Kosten so hoch sind.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Pflegeexpertin von Verdi meldet sich zu Wort</h2>
<p style="text-align: justify;">Laut der Pflegeexpertin von Verdi, Irene Gölz, ergeben sich die höheren Kosten im Südwesten aus dem höheren Lohnniveau desjenigen, der die Altenpflege erhält. Dass es notwendig ist, die Pflegekräfte entsprechend ihrer Leistung vernünftig zu bezahlen, steht außer Frage. Dass allerdings die Kosten von den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen getragen werden sollen und müssen, ist hingegen fragwürdig. Laut Gölz kann eine langfristige Lösung nur eine Pflegevollversicherung sein, die sämtliche Kosten der Bewohner vollends übernimmt. Kurzfristig ist eine Senkung der eigenen Anteile notwendig, fordert Gölz außerdem.</p>
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		<title>Vorsorgevollmacht:  Gut vorbereitet für den Ernstfall</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ARKM Zentralredaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Apr 2019 09:21:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuung]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgevollmacht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Krankheit, Unfall oder Alter: Jeder Erwachsene kann plötzlich in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Krankheit, Unfall oder Alter: Jeder Erwachsene kann plötzlich in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. „Dann ist es von Vorteil, wenn die Person eine Vorsorgevollmacht erstellt hat“, sagt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Das Dokument benennt eine Person des Vertrauens, die im Ernstfall stellvertretend für den Verfasser und in seinem Namen handeln darf.“</p>
<p style="text-align: justify;">Ein solcher Ernstfall tritt zum Beispiel ein, wenn Sie aufgrund einer psychischen Krankheit, körperlicher Beeinträchtigung, geistiger oder seelischer Behinderungen nicht mehr in der Lage sind, sich vollständig selbst um Ihre Angelegenheiten zu kümmern. Lebens- oder Ehepartner, volljährige Kinder oder Eltern gelten dann nicht automatisch als bevollmächtigt, in Ihrem Namen Rechtsgeschäftige abzuschließen oder Entscheidungen zu fällen.</p>
<p style="text-align: justify;">Zu diesem Zweck bestellt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer für Aufgabenkreise, für die eine Betreuung notwendig ist. Gerichte versuchen vorrangig, Angehörige des Betroffenen als ehrenamtlichen Betreuer auszuwählen. „Es kann jedoch sein, dass eine fremde Person, ein Berufsbetreuer, bestimmt wird“, sagt Heike Morris.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Details festhalten</h2>
<p style="text-align: justify;">Anders ist die Situation, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellt haben. In dieser können Sie eine oder mehrere Personen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen, benennen und ihnen das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend und rechtsverbindlich zu handeln − zum Beispiel, falls Sie pflegebedürftig werden und selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.</p>
<p style="text-align: justify;">In der Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, welche Bereiche Ihres Lebens sie betrifft und welche Befugnisse Sie dem Bevollmächtigten einräumen.<br />
„Dieser kann dann zum Beispiel Entscheidungen bezüglich Ihres Vermögens oder Aufenthaltsortes treffen oder dazu berechtigt werden, Sie vor Gericht oder bei Behörden zu vertreten.“ In anderen notwendigen Fällen, die nicht von der Vollmacht erfasst sind, kann weiterhin eine Betreuerbestellung erforderlich werden.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Vollmacht schriftlich aufsetzen</h2>
<figure id="attachment_18909" aria-describedby="caption-attachment-18909" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-medium wp-image-18909" src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2019/04/2019-04-03-Patientenverfuegung-300x200.jpg" alt="" width="300" height="200" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2019/04/2019-04-03-Patientenverfuegung-300x200.jpg 300w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2019/04/2019-04-03-Patientenverfuegung.jpg 750w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-18909" class="wp-caption-text">Foto: GettyImages-537302536_HighwaystarzPhotography</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Sicherheitshalber sollte die Vorsorgevollmacht schriftlich aufgesetzt, mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschrieben werden. „Eine Beglaubigung, ob durch einen Notar oder eine Betreuungsbehörde, ist nicht zwingend erforderlich. Sie stärkt jedoch die Akzeptanz im alltäglichen Rechtsverkehr“, sagt Heike Morris.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei Grundbuchangelegenheiten ist eine öffentliche Beglaubigung erforderlich. Diese kann für eine Gebühr von 10 Euro bei einer Betreuungsbehörde eingeholt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Zusätzlich zur Vorsorgevollmacht sollte jede Person eine Patientenverfügung verfassen. In dieser können Sie festlegen, welche medizinische Behandlung der Bevollmächtigte im Krankheitsfall anordnen darf.</p>
<p style="text-align: justify;">Weitere Informationen finden Sie im Online-Special der UPD: „Vorsorgevollmacht – Warum sollte ich Vorsorge treffen?“, zu finden unter:<br />
https://patientenberatung.de/de/gesundheit/themenspecial/themenspecial-vorsorgevollmacht</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: A&amp;O Gesundheit Medien- und Verlagsgesellschaft mbH</em></p>
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