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	<title>Betreuungsverfügung</title>
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	<description>Onlinemagazin rund um Ihre Gesundheit.</description>
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		<title>Patientenverfügung &#8211; Vorsorgevollmacht &#8211; Betreuungsverfügung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ARKM Zentralredaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Feb 2025 14:05:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuungsverfügung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer gesund ist, kann sich nur schwer vorstellen, nicht mehr selbst über das eigene Leben entscheiden zu können. Doch nicht nur altersbedingt, sondern auch durch einen Unfall oder eine Erkrankung kann dies plötzlich passieren.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wer gesund ist, kann sich nur schwer vorstellen, nicht mehr selbst über das eigene Leben entscheiden zu können. Doch nicht nur altersbedingt, sondern auch durch einen Unfall oder eine Erkrankung kann dies plötzlich passieren. Dann müssen Angehörige, Ärzte oder Gerichte wichtige Entscheidungen, zum Beispiel über medizinische Behandlungen, finanzielle Angelegenheiten oder die Wohnsituation, treffen. Doch das muss nicht so kommen: Wenn schon in gesunden Tagen mit rechtssicheren Vollmachten vorgesorgt wird, lässt das im Fall der Fälle keinen Raum für Mutmaßungen, was die oder der Betroffene dann entschieden hätte.</p>
<h2>Die Patientenverfügung</h2>
<p style="text-align: justify;">Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem Sie Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen festhalten, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese Entscheidungen zu treffen. Dies kann beispielsweise bei schweren Erkrankungen oder im Zustand der Bewusstlosigkeit der Fall sein.</p>
<p style="text-align: justify;">In Deutschland ist die Patientenverfügung rechtlich bindend, solange sie klar formuliert und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erstellt wurde. Dadurch können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche in Bezug auf lebenserhaltende Maßnahmen, Schmerztherapie oder andere medizinische Eingriffe beachtet werden. Um die Patientenverfügung wirksam zu gestalten, ist es wichtig, präzise und unmissverständliche Formulierungen zu wählen.</p>
<h2>Die Vorsorgevollmacht</h2>
<p style="text-align: justify;">Im Gegensatz zur Patientenverfügung regelt die Vorsorgevollmacht, wer im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit für Sie handeln darf. Diese Person kann Angehöriger, Freund oder ein Vertrauensvertreter sein. Die Vollmacht kann weitreichende Befugnisse beinhalten, zum Beispiel für medizinische Entscheidungen, finanzielle Angelegenheiten oder die Verwaltung Ihres Vermögens.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Besondere an der Vorsorgevollmacht ist ihre Flexibilität. Sie können genau festlegen, wann und in welchem Umfang die bevollmächtigte Person Entscheidungen für Sie treffen darf. Die Vollmacht sollte schriftlich verfasst und nach Möglichkeit notariell beglaubigt werden, um mögliche rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.</p>
<h2>Die Betreuungsvollmacht</h2>
<p style="text-align: justify;">Die Betreuungsvollmacht hingegen wird dann relevant, wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erstellt haben und ein Gericht einen Betreuer für Sie bestellen muss. Dies kann geschehen, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, selbstständig Entscheidungen zu treffen.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Vergleich zur Vorsorgevollmacht ist die Betreuungsvollmacht weniger flexibel, da sie oft gerichtliche Aufsicht erfordert. Hierbei wird ein Betreuer eingesetzt, dessen Entscheidungen unter Umständen durch das Gericht überprüft werden.</p>
<h3>Wichtige Handlungsschritte &#8211; <strong>Wünsche rechtssicher festhalten</strong></h3>
<ol>
<li style="text-align: justify;">Informieren Sie sich: Reisen Sie durch Literatur, Online-Ressourcen und rechtliche Beratungen. Verstehen Sie den Unterschied zwischen den verschiedenen Vollmachten.</li>
<li style="text-align: justify;">Eruieren Sie Ihre Wünsche: Nehmen Sie sich Zeit, darüber nachzudenken, welche Wünsche Sie in Bezug auf medizinische Behandlungen und persönliche Belange haben.</li>
<li style="text-align: justify;">Besprechen Sie Ihre Entscheidungen: Sprechen Sie mit denjenigen, die Sie in eine Vollmacht einbeziehen möchten. Es ist entscheidend, dass diese Personen über Ihre Wünsche informiert sind.</li>
<li style="text-align: justify;">Rechtliche Absicherung: Lassen Sie Ihre Vollmachten schriftlich festhalten und in rechtlich zulässiger Weise beglaubigen.</li>
<li style="text-align: justify;">Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen und aktualisieren Sie Ihre <a href="https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/warum-ist-eine-vorsorgevollmacht-wichtig.html">Vollmachten</a> regelmäßig, insbesondere nach größeren Lebensereignissen wie Heirat, Scheidung oder Veränderungen im Gesundheitszustand.</li>
</ol>
<h4 style="text-align: justify;">Fazit</h4>
<p style="text-align: justify;">In einer Welt, in der unvorhersehbare Ereignisse jederzeit eintreten können, ist die rechtzeitige Regelung Ihrer Wünsche von entscheidender Bedeutung. Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsvollmachten geben Ihnen die Kontrolle über Ihr Leben zurück und ermöglichen es Ihnen, auch in schwierigen Zeiten die Entscheidungen nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. Sorgen Sie vor, um im Ernstfall den Raum für Mutmaßungen zu minimieren – für den Fall der Fälle.</p>
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		<title>BGH-Urteil – Patientenverfügung: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/bgh-urteil-patientenverfuegung-das-muessen-sie-wissen.html</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ARKM Zentralredaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Oct 2016 12:35:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuungsverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Einwilligungsunfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[lebensverlängernde Maßnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgevollmacht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In einer Patientenverfügung können Personen festlegen, wie sie im Krankheitsfall medizinisch behandelt werden möchten. Allerdings: Um gültig zu sein, muss das Dokument ganz konkrete Anforderungen erfüllen.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">(akz-o) In einer Patientenverfügung können Personen festlegen, wie sie im Krankheitsfall medizinisch behandelt werden möchten. Allerdings: Um gültig zu sein, muss das Dokument ganz konkrete Anforderungen erfüllen. Dies stellte kürzlich der Bundesgerichtshof klar. „Wir empfehlen daher allen Besitzern eines solchen Schriftstückes, den Inhalt nach den neuesten Vorgaben zu prüfen“, sagt Heike Morris, juristische Leiterin bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Keine Frage des Alters</strong></p>
<figure id="attachment_9662" aria-describedby="caption-attachment-9662" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-medium wp-image-9662" src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2016/10/2016-10-10-Patientenverfuegung-300x199.jpg" alt="Foto: britta60/fotolia.com/spp-o" width="300" height="199" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2016/10/2016-10-10-Patientenverfuegung-300x199.jpg 300w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2016/10/2016-10-10-Patientenverfuegung.jpg 750w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-9662" class="wp-caption-text">Foto: britta60/fotolia.com/spp-o</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Bei der Patientenverfügung handelt es sich um ein rechtlich bindendes Dokument. „In ihm legt eine Person im Voraus fest, welche ärztlichen Maßnahmen sie in einem medizinischen Ernstfall wünscht oder nicht wünscht“, erklärt Morris. Wirksam wird die Patientenverfügung in Fällen, in denen der Verfasser selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu bilden. „Der Jurist spricht dann von einer Einwilligungsunfähigkeit.“ Eine solche Situation kann, zum Beispiel durch einen schweren Unfall, auch bei jungen Menschen völlig unvorhergesehen eintreten. „Jeder einzelne sollte sich daher frühzeitig mit dem Thema befassen.“</p>
<p>Der Gesetzgeber sagt: Eine Patientenverfügung muss konkret und aussagekräftig formuliert werden. „Allgemeine Angaben wie der Wunsch nach ‚lebensverlängernden Maßnahmen‘ reichen nicht aus“, stellt die Juristin klar. Die genauen Umstände und Krankheiten, in denen man eine ganz bestimmte medizinische Behandlung wünscht, müssen präzise geschildert sein. Gleiches gilt für Maßnahmen, die unterlassen werden sollen. „Sind Passagen unklar formuliert, können sie unterschiedlich ausgelegt werden und sind für Ärzte nicht bindend.“ Bei Fragen und Problemen beraten Sie die Berater der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) kompetent, unabhängig und kostenlos im gesetzlichen Auftrag unter 0800/0117722 und auf www.patientenberatung.de.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Eine Person des Vertrauens</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Ebenso wichtig wie die Patientenverfügung ist eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung. Diese Dokumente stellen sicher, dass im Ernstfall eine Vertrauensperson die eigenen Behandlungswünsche durchsetzt. Darüber hinaus kann die benannte Person bevollmächtigt werden, für den Patienten auch geschäftliche Entscheidungen zu treffen, zu denen dieser nicht mehr fähig ist. „Sie darf zum Beispiel in seinem Namen Verträge abschließen und finanzielle sowie behördliche Angelegenheiten regeln“, sagt Morris. Fehlen Patientenvollmacht oder Betreuungsverfügung, wird das Gericht bei Bedarf einen gesetzlichen Berufsbetreuer ernennen. „Dieser kann die Wünsche des Patienten nicht immer berücksichtigen.“</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Patientenverfügung leicht gemacht</title>
		<link>https://www.gesundheit-on.de/gesundheit-wellness/patientenverfuegung-leicht-gemacht.html</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[djd]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Feb 2015 15:14:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesundheit/Wellness]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuungsverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgevollmacht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nur 28 Prozent der Deutschen haben bereits eine Patientenverfügung verfasst, also gut jeder Vierte. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach unter 1.500 Bundesbürgern. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Nur 28 Prozent der Deutschen haben bereits eine Patientenverfügung verfasst, also gut jeder Vierte. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach unter 1.500 Bundesbürgern. Von den Älteren über 60 Jahre hat immerhin jeder zweite ein solches Dokument verfasst. Fast jeder Befragte kennt den Begriff Patientenverfügung.</p>
<p style="text-align: justify;">Tatsächlich kann man durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingt in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. Oft genug kommt es vor, dass ein Betroffener nicht mehr sagen kann, wie er behandelt werden möchte. Hat er vorher eine Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung erstellt, müssen Angehörige, Ärzte und Pflegepersonal dann so handeln, wie er es sich gewünscht hat.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Je konkreter, desto besser</strong></p>
<figure id="attachment_3770" aria-describedby="caption-attachment-3770" style="width: 150px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2015/02/51985pn_bild1_Foto_djd_DEVK.jpg"><img decoding="async" class="size-thumbnail wp-image-3770" src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2015/02/51985pn_bild1_Foto_djd_DEVK-150x150.jpg" alt="Erste Versicherer bieten als Onlineservice Unterstützung beim Erstellen von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung an. Foto: djd/DEVK" width="150" height="150" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2015/02/51985pn_bild1_Foto_djd_DEVK-150x150.jpg 150w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2015/02/51985pn_bild1_Foto_djd_DEVK-80x80.jpg 80w" sizes="(max-width: 150px) 100vw, 150px" /></a><figcaption id="caption-attachment-3770" class="wp-caption-text">Erste Versicherer bieten als Onlineservice Unterstützung beim Erstellen von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung an.<br />Foto: djd/DEVK</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">&#8222;Niemand möchte leichtfertig über das Leben eines anderen entscheiden&#8220;, betont Tarja Radler, Vorstand der DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-AG. &#8222;Im Grenzbereich zwischen Medizin und Ethik ist es eine große Hilfe, wenn der Patient zuvor seinen Willen geäußert hat, etwa zu lebenserhaltenden Maßnahmen oder zum Thema Organspende.&#8220; Entsprechende Dokumente entlasteten deshalb nicht zuletzt das Gewissen der Angehörigen. &#8222;Je konkreter der eigene Wille im Umgang mit einer bestimmten medizinischen Notsituation in der Patientenverfügung niedergelegt ist, umso besser&#8220;, so Radler. Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst sein, braucht aber nicht von einem Notar beurkundet zu werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Online erstellen und ändern</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Versicherer wie die DEVK bieten Unterstützung beim Erstellen von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Den neuen Onlineservice in Kooperation mit der Deutschen Anwaltshotline AG können alle Interessierten kostenlos nutzen &#8211; egal, ob sie bei der DEVK versichert sind oder nicht. Der Dokumenten-Assistent auf www.devk.de/notfallvorsorge ist bequem und bietet Rechtssicherheit. Er führt den Benutzer Schritt für Schritt durch die Formulare. Wenn alle Fragen beantwortet sind, erstellt das Programm die individuelle Verfügung. Man muss sie nur noch ausdrucken und unterschreiben. &#8222;Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass man die Verfügung jederzeit nach eigenem Belieben ändern oder erweitern kann&#8220;, so Tarja Radler. Der Datenschutz ist sichergestellt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Über Fachbegriffe beraten lassen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Beim Ankreuzen des Fragebogens können natürlich Fragen aufkommen. &#8222;Versicherte, die sich für unseren Premium-Rechtsschutz entschieden haben, können sich zusätzlich umfassend telefonisch vom Anwalt beraten lassen&#8220;, erklärt Radler. Dafür falle auch keine Selbstbeteiligung an &#8211; auch nicht, wenn sie für Rechtsschutzfälle vereinbart sei.</p>
<p style="text-align: justify;">Auf Wunsch lässt die DEVK die Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer erfassen. Das ist die zentrale Stelle, die bundesweit registriert, ob Verfügungen zur Notfallvorsorge vorliegen. Krankenhäuser und Pflegeheime fragen vor schweren medizinischen Entscheidungen automatisch dort nach, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. &#8222;Für Versicherte übernehmen wir im Premium-Schutz die Gebühren für die Registrierung&#8220;, ergänzt Tarja Radler.</p>
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