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	<title>Patientenverfügung</title>
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	<description>Onlinemagazin rund um Ihre Gesundheit.</description>
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	<title>Patientenverfügung</title>
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		<title>Patientenverfügung &#8211; Vorsorgevollmacht &#8211; Betreuungsverfügung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ARKM Zentralredaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Feb 2025 14:05:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuungsverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgevollmacht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer gesund ist, kann sich nur schwer vorstellen, nicht mehr selbst über das eigene Leben entscheiden zu können. Doch nicht nur altersbedingt, sondern auch durch einen Unfall oder eine Erkrankung kann dies plötzlich passieren.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wer gesund ist, kann sich nur schwer vorstellen, nicht mehr selbst über das eigene Leben entscheiden zu können. Doch nicht nur altersbedingt, sondern auch durch einen Unfall oder eine Erkrankung kann dies plötzlich passieren. Dann müssen Angehörige, Ärzte oder Gerichte wichtige Entscheidungen, zum Beispiel über medizinische Behandlungen, finanzielle Angelegenheiten oder die Wohnsituation, treffen. Doch das muss nicht so kommen: Wenn schon in gesunden Tagen mit rechtssicheren Vollmachten vorgesorgt wird, lässt das im Fall der Fälle keinen Raum für Mutmaßungen, was die oder der Betroffene dann entschieden hätte.</p>
<h2>Die Patientenverfügung</h2>
<p style="text-align: justify;">Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem Sie Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen festhalten, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese Entscheidungen zu treffen. Dies kann beispielsweise bei schweren Erkrankungen oder im Zustand der Bewusstlosigkeit der Fall sein.</p>
<p style="text-align: justify;">In Deutschland ist die Patientenverfügung rechtlich bindend, solange sie klar formuliert und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erstellt wurde. Dadurch können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche in Bezug auf lebenserhaltende Maßnahmen, Schmerztherapie oder andere medizinische Eingriffe beachtet werden. Um die Patientenverfügung wirksam zu gestalten, ist es wichtig, präzise und unmissverständliche Formulierungen zu wählen.</p>
<h2>Die Vorsorgevollmacht</h2>
<p style="text-align: justify;">Im Gegensatz zur Patientenverfügung regelt die Vorsorgevollmacht, wer im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit für Sie handeln darf. Diese Person kann Angehöriger, Freund oder ein Vertrauensvertreter sein. Die Vollmacht kann weitreichende Befugnisse beinhalten, zum Beispiel für medizinische Entscheidungen, finanzielle Angelegenheiten oder die Verwaltung Ihres Vermögens.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Besondere an der Vorsorgevollmacht ist ihre Flexibilität. Sie können genau festlegen, wann und in welchem Umfang die bevollmächtigte Person Entscheidungen für Sie treffen darf. Die Vollmacht sollte schriftlich verfasst und nach Möglichkeit notariell beglaubigt werden, um mögliche rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.</p>
<h2>Die Betreuungsvollmacht</h2>
<p style="text-align: justify;">Die Betreuungsvollmacht hingegen wird dann relevant, wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erstellt haben und ein Gericht einen Betreuer für Sie bestellen muss. Dies kann geschehen, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, selbstständig Entscheidungen zu treffen.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Vergleich zur Vorsorgevollmacht ist die Betreuungsvollmacht weniger flexibel, da sie oft gerichtliche Aufsicht erfordert. Hierbei wird ein Betreuer eingesetzt, dessen Entscheidungen unter Umständen durch das Gericht überprüft werden.</p>
<h3>Wichtige Handlungsschritte &#8211; <strong>Wünsche rechtssicher festhalten</strong></h3>
<ol>
<li style="text-align: justify;">Informieren Sie sich: Reisen Sie durch Literatur, Online-Ressourcen und rechtliche Beratungen. Verstehen Sie den Unterschied zwischen den verschiedenen Vollmachten.</li>
<li style="text-align: justify;">Eruieren Sie Ihre Wünsche: Nehmen Sie sich Zeit, darüber nachzudenken, welche Wünsche Sie in Bezug auf medizinische Behandlungen und persönliche Belange haben.</li>
<li style="text-align: justify;">Besprechen Sie Ihre Entscheidungen: Sprechen Sie mit denjenigen, die Sie in eine Vollmacht einbeziehen möchten. Es ist entscheidend, dass diese Personen über Ihre Wünsche informiert sind.</li>
<li style="text-align: justify;">Rechtliche Absicherung: Lassen Sie Ihre Vollmachten schriftlich festhalten und in rechtlich zulässiger Weise beglaubigen.</li>
<li style="text-align: justify;">Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen und aktualisieren Sie Ihre <a href="https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/warum-ist-eine-vorsorgevollmacht-wichtig.html">Vollmachten</a> regelmäßig, insbesondere nach größeren Lebensereignissen wie Heirat, Scheidung oder Veränderungen im Gesundheitszustand.</li>
</ol>
<h4 style="text-align: justify;">Fazit</h4>
<p style="text-align: justify;">In einer Welt, in der unvorhersehbare Ereignisse jederzeit eintreten können, ist die rechtzeitige Regelung Ihrer Wünsche von entscheidender Bedeutung. Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsvollmachten geben Ihnen die Kontrolle über Ihr Leben zurück und ermöglichen es Ihnen, auch in schwierigen Zeiten die Entscheidungen nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. Sorgen Sie vor, um im Ernstfall den Raum für Mutmaßungen zu minimieren – für den Fall der Fälle.</p>
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		<title>5 Momente in denen man ohne Vorsorgedokumente aufgeschmissen ist</title>
		<link>https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/5-momente-in-denen-man-ohne-vorsorgedokumente-aufgeschmissen-ist.html</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Dec 2019 14:59:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Organspende]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorge]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zugegeben es ist ein Szenario, an das niemand gerne denken möchte. Völlig unerwartet kracht ein anderer PKW in das eigene Auto und man wird an einen Baum geschleudert. Von einer auf die andere Sekunde verändert sich alles. Und nichts bleibt, wie es vorher einmal war. Im schlimmsten Fall erleidet man so schwere Verletzungen, dass nur &#8230;</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Zugegeben es ist ein Szenario, an das niemand gerne denken möchte. Völlig unerwartet kracht ein anderer PKW in das eigene Auto und man wird an einen Baum geschleudert. Von einer auf die andere Sekunde verändert sich alles. Und nichts bleibt, wie es vorher einmal war. Im schlimmsten Fall erleidet man so schwere Verletzungen, dass nur mehr Maschinen das Leben aufrechterhalten können. Gerade in dieser Situation stehen Angehörige vor den schlimmsten Stunden ihres Lebens: Kaum jemand hat offen darüber gesprochen, was er sich in einem solchen Fall wünscht. Erst wenn im Bekanntenkreis ein ähnlicher Fall eintritt, fangen manche an darüber nachzudenken und sich über Vorsorgedokumente zu informieren.</p>
<h2 style="text-align: justify;">1. Der medizinische Extremfall: Schlaganfall</h2>
<p style="text-align: justify;">Das oben beschriebene Szenario tritt nicht nur nach Unfällen auf, auch ein Schlaganfall kann dazu führen, dass lebenswichtige Bereiche im Gehirn massiv beeinträchtigt werden. Es kommt zu einer Durchblutungsstörung, die ganz plötzlich auftritt. Oft gibt es dafür keine Vorzeichen. Ganz einfach lässt sich überprüfen, ob jemand einen Schlaganfall hat, <a href="https://www.schlaganfall-hilfe.de/de/verstehen-vermeiden/schlaganfall-erkennen/fast-test/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">wenn man die FAST-Regel kennt</a>. Darunter versteht man folgende Symptome:</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>F</strong> steht für Face: Wenn man den Betroffenen bittet zu lächeln und ein Mundwinkel hängt seltsam herab, ist das eines der Anzeichen für einen Schlaganfall.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>A</strong> für Arms: Meistens kann man bei einem Schlaganfall nicht mehr beide Arme senkrecht nach vorne strecken, die Gliedmaßen sinken wieder. Auch die Handflächen nach oben zu drehen ist schwierig.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>S</strong> für Speech: Betroffen können sich häufig nicht mehr artikulieren, die Stimme klingt anders oder man kann keinen simplen Satz mehr nachsprechen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>T</strong> ist eigentlich kein Symptom, es steht für Time: Je früher man einen Patienten in ein Spital bringt, umso höher sind die Überlebenschancen.</p>
<p style="text-align: justify;">70 Prozent der von Schlaganfall betroffenen leiden an Langzeitfolgen, die von Lähmungen über Sprachstörungen bis hin zu Koordinationsschwierigkeiten reichen. Oft dauert es Monate oder sogar Jahre bis man sich artikulieren kann. Gut ist in diesem Fall, wenn eine Betreuungsverfügung vorliegt. Dann ist nämlich klar, wer im Sinne des Betroffenen wichtige Entscheidungen treffen darf.</p>
<h2 style="text-align: justify;">2. Hilfe für demente Patienten</h2>
<p style="text-align: justify;">Für viele ist es ein Tabuthema, doch leider sind in Deutschland 1,7 Millionen Menschen davon betroffen. Die Rede ist von Demenz. Auch bekannt als Krankheit, bei der man in einem langsam fortschreitenden Prozess alles vergisst. Die meisten Patienten leiden unter Alzheimer. Jedes Jahr werden ungefähr 300.000 Neuerkrankungen gemeldet und die Zahl an Betroffenen nimmt immer weiter zu. Sie wird Schätzungen zufolge im Jahr 2030 bereits 3 Millionen betragen. Wer das Thema Vorsorgedokumente erstellen immer weiter vor sich hinschiebt, sollte rasch handeln: Immerhin trifft Demenz nicht nur die ganz alte Generation: 25.000 Betroffene haben noch nicht einmal das 65. Lebensjahr erreicht. Auch in diesem Fall ist es sinnvoll, festzulegen, wer die Betreuung im Ernstfall übernehmen soll.</p>
<h2 style="text-align: justify;">3. Streit um Organspenden vermeiden</h2>
<p style="text-align: justify;">Einige Menschen machen sich Gedanken darüber, ob sie ihre Organe spenden sollen, wenn sie einen schweren Unfall erleiden und nicht mehr lebensfähig sind. Wichtig ist, seine ganz persönlichen Wünsche in einem Vorsorgedokument schriftlich festzuhalten. Wenn jemand in einer Patientenverfügung erlässt, keine lebenserhaltenden Maßnahmen zuzulassen, steht das jedoch im Widerspruch zur Bereitschaft, Organe zu spenden. Denn immerhin können diese nur aus einem aufrechterhaltenen Kreislauf zur Implantation bei einem todkranken Patienten verwendet werden. In einer Patientenverfügung sollte man klarstellen, wie man zu diesem Punkt steht. In dem Dokument ist es möglich, Prioritäten zu setzen oder der <a href="https://www.gesundheit-on.de/aktuelles/organspende-rettet-leben.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Organspende</a> nur unter bestimmten Voraussetzungen zuzustimmen.</p>
<h2 style="text-align: justify;">4. Reanimation nicht um jeden Preis</h2>
<figure id="attachment_19530" aria-describedby="caption-attachment-19530" style="width: 300px" class="wp-caption alignright"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-medium wp-image-19530" src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2019/12/2019-12-19-Vorsorgedokumente-300x200.jpg" alt="" width="300" height="200" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2019/12/2019-12-19-Vorsorgedokumente-300x200.jpg 300w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2019/12/2019-12-19-Vorsorgedokumente.jpg 750w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-19530" class="wp-caption-text">Quelle: andibreit / pixabay.com</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Für manche Menschen ist es ein Horrorszenario: Das Herz bleibt stehen, sie brechen mitten auf der Straße zusammen und unzählige Gaffer schauen zu, wie Rettungskräfte versuchen das Unmögliche möglich zu machen und das Herz wieder zum Schlagen zu bringen. Sie sträuben sich strikt gegen eine Reanimation oder möchten sie nur in bestimmten Fällen zulassen. Auch das kann man in einer Patientenverfügung klar festlegen. So ist es zum Beispiel möglich niederzuschreiben, dass man nur bei Herzstillstand während einer Operation der Reanimation zustimmt, nicht aber nach einem Unfall. Außerdem kann die Dauer der Wiederbelebungsmaßnahmen begrenzt werden, zum Beispiel auf eine halbe Stunde.</p>
<h2 style="text-align: justify;">5. Wenn sich das Leben zu Ende neigt</h2>
<p style="text-align: justify;">Für alte Menschen ist der letzte Lebensabschnitt oft mühsam und schmerzhaft. Viele von ihnen leiden unter verschiedenen Beschwerden, sie können zum Teil nur mehr schlecht gehen und sind gebrechlich. Für einige von ihnen ist es nicht möglich, in den eigenen vier Wänden zu bleiben. Oft ist die <a href="https://www.trauer.de/trauer-und-trost/hospiz-und-sterbebegleitung/die-palliativstation" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Einweisung auf eine Palliativstation</a> unumgänglich. In einer Patientenverfügung können Menschen jeden Alters zumindest in einem gewissen Ausmaß jenen Ort wählen, wo sie sterben möchten. Ist es von den Angehörigen machbar, kann die Pflege in den letzten Lebenswochen auch zu Hause erfolgen. Andere möchten ihren Liebsten so wenig wie möglich zur Last fallen und verfügen, in ein Krankenhaus eingewiesen zu werden bevor der Sterbeprozess einsetzt. Wie dem auch sei: mit einer Patientenverfügung macht man den Angehörigen den Abschied zwar nicht leichter, jedoch müssen sie wichtige Entscheidungen nicht selbst treffen.</p>
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		<title>Vorsorgevollmacht:  Gut vorbereitet für den Ernstfall</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ARKM Zentralredaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Apr 2019 09:21:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuung]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgevollmacht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Krankheit, Unfall oder Alter: Jeder Erwachsene kann plötzlich in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Krankheit, Unfall oder Alter: Jeder Erwachsene kann plötzlich in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. „Dann ist es von Vorteil, wenn die Person eine Vorsorgevollmacht erstellt hat“, sagt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Das Dokument benennt eine Person des Vertrauens, die im Ernstfall stellvertretend für den Verfasser und in seinem Namen handeln darf.“</p>
<p style="text-align: justify;">Ein solcher Ernstfall tritt zum Beispiel ein, wenn Sie aufgrund einer psychischen Krankheit, körperlicher Beeinträchtigung, geistiger oder seelischer Behinderungen nicht mehr in der Lage sind, sich vollständig selbst um Ihre Angelegenheiten zu kümmern. Lebens- oder Ehepartner, volljährige Kinder oder Eltern gelten dann nicht automatisch als bevollmächtigt, in Ihrem Namen Rechtsgeschäftige abzuschließen oder Entscheidungen zu fällen.</p>
<p style="text-align: justify;">Zu diesem Zweck bestellt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer für Aufgabenkreise, für die eine Betreuung notwendig ist. Gerichte versuchen vorrangig, Angehörige des Betroffenen als ehrenamtlichen Betreuer auszuwählen. „Es kann jedoch sein, dass eine fremde Person, ein Berufsbetreuer, bestimmt wird“, sagt Heike Morris.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Details festhalten</h2>
<p style="text-align: justify;">Anders ist die Situation, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellt haben. In dieser können Sie eine oder mehrere Personen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen, benennen und ihnen das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend und rechtsverbindlich zu handeln − zum Beispiel, falls Sie pflegebedürftig werden und selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.</p>
<p style="text-align: justify;">In der Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, welche Bereiche Ihres Lebens sie betrifft und welche Befugnisse Sie dem Bevollmächtigten einräumen.<br />
„Dieser kann dann zum Beispiel Entscheidungen bezüglich Ihres Vermögens oder Aufenthaltsortes treffen oder dazu berechtigt werden, Sie vor Gericht oder bei Behörden zu vertreten.“ In anderen notwendigen Fällen, die nicht von der Vollmacht erfasst sind, kann weiterhin eine Betreuerbestellung erforderlich werden.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Vollmacht schriftlich aufsetzen</h2>
<figure id="attachment_18909" aria-describedby="caption-attachment-18909" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" class="size-medium wp-image-18909" src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2019/04/2019-04-03-Patientenverfuegung-300x200.jpg" alt="" width="300" height="200" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2019/04/2019-04-03-Patientenverfuegung-300x200.jpg 300w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2019/04/2019-04-03-Patientenverfuegung.jpg 750w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-18909" class="wp-caption-text">Foto: GettyImages-537302536_HighwaystarzPhotography</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Sicherheitshalber sollte die Vorsorgevollmacht schriftlich aufgesetzt, mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschrieben werden. „Eine Beglaubigung, ob durch einen Notar oder eine Betreuungsbehörde, ist nicht zwingend erforderlich. Sie stärkt jedoch die Akzeptanz im alltäglichen Rechtsverkehr“, sagt Heike Morris.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei Grundbuchangelegenheiten ist eine öffentliche Beglaubigung erforderlich. Diese kann für eine Gebühr von 10 Euro bei einer Betreuungsbehörde eingeholt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Zusätzlich zur Vorsorgevollmacht sollte jede Person eine Patientenverfügung verfassen. In dieser können Sie festlegen, welche medizinische Behandlung der Bevollmächtigte im Krankheitsfall anordnen darf.</p>
<p style="text-align: justify;">Weitere Informationen finden Sie im Online-Special der UPD: „Vorsorgevollmacht – Warum sollte ich Vorsorge treffen?“, zu finden unter:<br />
https://patientenberatung.de/de/gesundheit/themenspecial/themenspecial-vorsorgevollmacht</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: A&amp;O Gesundheit Medien- und Verlagsgesellschaft mbH</em></p>
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		<title>Die Patientenverfügung ist eine wichtige Entscheidungshilfe</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ARKM Zentralredaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Jan 2019 15:19:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Intensivmedizin]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Wachkoma]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Intensivmediziner fordern die Bürger auf, ihre Patientenverfügungen zu prüfen und bei Bedarf auch umzuformulieren. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Anwendbarkeit von Patientenverfügungen vermuten die Ärzte, dass es in vielen Familien noch Schreiben zur medizinischen Versorgung am Lebensende gibt, die unverständlich oder nicht konkret genug formuliert sind.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Intensivmediziner fordern die Bürger auf, ihre Patientenverfügungen zu prüfen und bei Bedarf auch umzuformulieren. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Anwendbarkeit von Patientenverfügungen vermuten die Ärzte, dass es in vielen Familien noch Schreiben zur medizinischen Versorgung am Lebensende gibt, die unverständlich oder nicht konkret genug formuliert sind: „Das kann im Fall des Falles für alle Beteiligten zu unwürdigen und nervenaufreibenden Situationen am Krankenbett führen&#8220;, erklärt Professor Dr. med. Gernot Marx, Vorsitzender des Arbeitskreises Intensivmedizin bei der „Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin&#8220; (DGAI). Die Ärzte auf den Intensivstationen seien immer bestrebt, alles Sinnvolle und Machbare zu tun, um einen schwerkranken Patienten zu heilen. Könne einem Menschen aber nicht mehr geholfen werden, müsse bald gemeinsam eine angemessene Entscheidung getroffen werden, erklärt Marx weiter. In aussichtslosen Fällen könne dies eben auch der Entschluss sein, die Behandlung zu beenden. Patientenverfügungen könnten dabei eine wichtige Hilfestellung sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Bundesgerichtshof hatte anhand des konkreten Falls einer Patientin im Wachkoma entschieden, dass ihre Patientenverfügung im Zusammenspiel mit Zeugenaussagen ausreichend ist und ihre Behandlung eingestellt werden darf. In der Urteilsbegründung schreiben die Richter unter anderem: „Danach genügt eine Patientenverfügung, die einerseits konkret die Behandlungssituationen beschreibt, in der die Verfügung gelten soll, und andererseits die ärztlichen Maßnahmen genau bezeichnet, in die der Ersteller einwilligt oder die er untersagt.&#8220; Verbunden damit ist der Rat, in einer Patientenverfügung möglichst genau zu beschreiben, in welcher Situation welche Entscheidung zu treffen ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Professor Marx &#8211; gleichzeitig Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin am Uniklinikum Aachen &#8211; empfiehlt den Bürgern, sich bei Fragen zur Patientenverfügung oder auch zur Vorsorgevollmacht an entsprechende Beratungsstellen, Juristen oder den Hausarzt zu wenden. Auch Aktionen wie der „Tag der Intensivmedizin&#8220; seien gute Gelegenheiten, um mit Fachleuten über Fragen zur Intensivmedizin zu sprechen. Der nächste „Tag der Intensivmedizin&#8220; findet am 25. Mai 2019 in ganz Deutschland statt.</p>
<figure id="attachment_18766" aria-describedby="caption-attachment-18766" style="width: 600px" class="wp-caption aligncenter"><img decoding="async" class="size-full wp-image-18766" src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2019/01/2019-01-25-Patientenverfuegung.jpg" alt="" width="600" height="428" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2019/01/2019-01-25-Patientenverfuegung.jpg 600w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2019/01/2019-01-25-Patientenverfuegung-300x214.jpg 300w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /><figcaption id="caption-attachment-18766" class="wp-caption-text">Foto: geralt / pixabay.com</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI)</em></p>
<p>The post <a href="https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/die-patientenverfuegung-ist-eine-wichtige-entscheidungshilfe.html">Die Patientenverfügung ist eine wichtige Entscheidungshilfe</a> appeared first on <a href="https://www.gesundheit-on.de">Gesundheit-On</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Organspende rettet Leben auch das Ihre oder Ihrer Lieben</title>
		<link>https://www.gesundheit-on.de/aktuelles/organspende-rettet-leben.html</link>
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		<dc:creator><![CDATA[ARKM Zentralredaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Sep 2018 13:57:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Organspende]]></category>
		<category><![CDATA[Organspende-Ausweis]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zur Zeit läuft eine heiße Diskussion um das Thema Organspende in den Medien, vielleicht auch am heimischen Küchentisch. Schon einmal darüber nachgedacht? </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Zur Zeit läuft eine heiße Diskussion um das Thema Organspende in den Medien, vielleicht auch am heimischen Küchentisch. Schon einmal darüber nachgedacht? Noch nicht. Dann wird es aber Zeit. Denn Organspende rettet Leben, nicht nur das der anderen. Jeder kann ganz plötzlich in die Situation kommen und auf ein neues Organ angewiesen sein. Ob durch Unfall oder Krankheit, selbst verschuldet oder durch andere. Es ist schon schlimm in solch einer Notsituation zu sein, aber das evtl. jahrelange Warten auf ein Organ ist noch viel schlimmer.</p>
<figure id="attachment_18387" aria-describedby="caption-attachment-18387" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-18387 size-medium" title="Organspende rettet Leben " src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2018/09/2018-09-05-Organspende-300x199.jpg" alt="Organspende rettet Leben " width="300" height="199" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2018/09/2018-09-05-Organspende-300x199.jpg 300w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2018/09/2018-09-05-Organspende-310x205.jpg 310w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2018/09/2018-09-05-Organspende.jpg 640w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-18387" class="wp-caption-text">Foto: blickpixel / pixabay.com</figcaption></figure>
<p>Aber warum gibt es so wenig Organspender? Mangelnde Aufklärung ist eine Erklärung dafür warum viele sich weigern Organspender zu werden. Wer sich nicht selber mit diesem Thema beschäftigt bekommt auch keine Aufklärung. Statt dessen soll wieder einmal über unsere Köpfe hinweg entschieden werden was mit unseren Organen passiert wenn wir aus dem Leben scheiden. Ob das nun wieder die richtige Lösung ist, ist sehr fragwürdig und meiner Meinung nach Menschenunwürdig. Erst wenn ich einen Widerspruch einlege wird mein Wunsch akzeptiert. Dies muss ich aber folglich schon zu Lebzeiten machen denn wenn ich einmal im Sterben liege und mich nicht mehr äußern kann ist es zu spät. Die einen sagen richtig so. Alle sollen Organspender werden. Nein, dass ist nicht richtig so. Aufklärung ist der bessere Weg. Die Leute dürfen nicht gezwungen werden etwas zu tun oder zu lassen. Eine Spende ist und bleibt eine freiwillige Sache, ein <a href="https://www.organspende-info.de/aktuelles" target="_blank" rel="noopener">freiwilliges Geschenk an seine Mitmenschen</a>.</p>
<h2>Aufklärung muss in der Schule beginnen</h2>
<p>Gerade jüngere Leute denken über <a href="https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/bgh-urteil-patientenverfuegung-das-muessen-sie-wissen.html" target="_blank" rel="noopener">Patientenverfügung</a> oder Organspende noch überhaupt nicht nach. Und die älteren Leute denken ebenfalls oft nicht darüber nach. Ein Erste-Hilfe Kurs wird in den Schulen angeboten, ein Erste-Hilfe Kurs muss man mit dem Erwerben des Führerscheins vorlegen. Betriebe müssen einen Erst-Helfer Schein vorlegen. Warum geschieht die Aufklärung über Organspende nicht schon in der Schule? Sieht das Bildungsgesetz dies nicht vor? Für mich gehört das ebenfalls zur Bildung. Unser deutsches Bildungssystem sieht Bildung in einer mathematischen Formel, in der künstlerischen Gestaltung von Bildern, in der Analyse von Texten und in der Integration und Migration aber nicht in der Unterrichtung die auf das wirkliche Leben vorbereiten. Dies ist Aufgabe der Eltern.</p>
<h2>Wie kann man Organspende den Leuten nahebringen?</h2>
<p>Es gibt Tupperabende, Putz- und Schmuckabende. Nur so eine Idee aber vielleicht ist ja jemand mal bereit einen Organspendeabend zu organisieren. Na ja, das klingt jetzt wohl ein wenig dramatisch. Nein, bei einem solchen Abend sollen noch keine Organe entnommen und gespendet werden. Es soll um die reine Aufklärung gehen und vielleicht gewinnt man ja freiwillig ein paar Organspender. Was dabei für den Gastgeber rausspringt? Treuepunkte wie bei REWE vielleicht. Keine Ahnung, vielleicht ne Niere umsonst? Vielleicht aber auch eine adäquate Aufklärung für Unwissende und Unterstützung für die Organisationen. OK ist vielleicht auch ein wenig zu viel verlangt nun auch noch die sowieso schon zu kämpfenden Organisationen mit solchen Abenden zu belasten. War ja auch nur so eine fixe Idee&#8230; Aber es gibt ja noch unsere Politiker die so schön immer über die Köpfe der Bevölkerung hinweg entscheiden. Da wird sich wohl eine Lösung finden.</p>
<h2>Aus Angst verweigern viele die Organspende</h2>
<p>Angst ist es warum viele sich weigern Organspender zu sein. Angst, dass man im Krankenhaus, nach einem Unfall, nicht mehr die Hilfe bekommt um am Leben zu bleiben. Angst, dass die eigenen Organe Terroristen, Sexualtäter oder Mörder bekommen.</p>
<p>Aus Angst noch einen Zwang machen kann nur der falsche Weg sein. Und wer sich jetzt fragt ob die die das geschrieben hat denn selber einen Organspendeausweis hat? Ja, hat sie und das schon mit Anfang der Ausbildung 1990.</p>
<p>Ein Gutes hat der ganze Hype um die Organspende auf jeden Fall. Das Thema wird endlich mal ordentlich zur Sprache gebracht. Fast jeder spricht und diskutiert momentan darüber.</p>
<p><em>Autor: Alexandra Rüsche</em></p>
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		<title>Generationenverantwortung: Welche Themen Sie in Ihrer Familie geregelt haben sollten</title>
		<link>https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/generationenverantwortung-welche-themen-sie-in-ihrer-familie-geregelt-haben-sollten.html</link>
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		<dc:creator><![CDATA[ARKM Zentralredaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 May 2017 10:16:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Sorgerechtsverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Trauerfall-Vorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgevollmacht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Familienmitglieder sollten wichtige Vorsorgethemen rechtzeitig füreinander klären:</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">(akz-o) Familienmitglieder sollten wichtige Vorsorgethemen rechtzeitig füreinander klären:</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1. Vorsorgevollmacht</strong><br />
Jeder Mensch kann im Rahmen einer Vorsorgevollmacht eine Person bestimmen, die im Pflege- oder Krankheitsfall seine finanziellen, medizinischen und organisatorischen Angelegenheiten verantwortet. Soll der Bevollmächtigte auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus handeln dürfen, muss dies ausdrücklich vermerkt sein.</p>
<figure id="attachment_10075" aria-describedby="caption-attachment-10075" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-10075 size-medium" title="Mit einer Patientenverfügung Vorsorge treffen " src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2017/05/2017-05-31-Patientenverfuegung-300x200.jpg" alt="Mit einer Patientenverfügung Vorsorge treffen" width="300" height="200" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2017/05/2017-05-31-Patientenverfuegung-300x200.jpg 300w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2017/05/2017-05-31-Patientenverfuegung.jpg 750w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-10075" class="wp-caption-text">Foto: WavebreakMediaMicro/fotolia.com/Monuta/akz-o</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>2. Patientenverfügung</strong><br />
Mit einer aussagekräftigen Patientenverfügung wissen Ärzte, Angehörige und Betreuer im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit des Patienten genau, ob, wie und wie lange er medizinisch behandelt werden möchte. Seit 2009 ist diese rechtlich bindend.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>3. Sorgerechtsverfügung</strong><br />
Ein häufig vernachlässigtes Thema ist die Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder. Leider herrscht immer noch der Irrglaube vor, Taufpaten oder Verwandte würden im Ernstfall automatisch das Sorgerecht erhalten. Ohne eine handschriftliche Sorgerechtsregelung entscheidet allein das Vormundschaftsgericht.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>4. Trauerfall-Vorsorge</strong><br />
Eine Trauerfall-Vorsorge entlastet Angehörige finanziell und jeder Mensch kann mit ihr auf Wunsch schon zu Lebzeiten festlegen, wie er einmal seine eigene Trauerfeier und Bestattung gestaltet haben möchte. Die zweckgebundene Sterbegeldversicherung zählt zum gesetzlichen Schonvermögen. Das Geld für eine Bestattung steht auch dann zur Verfügung, wenn es im Alter beispielsweise durch hohe Pflegekosten einmal eng wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Weitere Informationen finden Sie auf www.monuta.de.</p>
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		<item>
		<title>BGH-Urteil – Patientenverfügung: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/bgh-urteil-patientenverfuegung-das-muessen-sie-wissen.html</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ARKM Zentralredaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Oct 2016 12:35:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuungsverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Einwilligungsunfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[lebensverlängernde Maßnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgevollmacht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In einer Patientenverfügung können Personen festlegen, wie sie im Krankheitsfall medizinisch behandelt werden möchten. Allerdings: Um gültig zu sein, muss das Dokument ganz konkrete Anforderungen erfüllen.</p>
<p>The post <a href="https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/bgh-urteil-patientenverfuegung-das-muessen-sie-wissen.html">BGH-Urteil – Patientenverfügung: Das müssen Sie wissen!</a> appeared first on <a href="https://www.gesundheit-on.de">Gesundheit-On</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">(akz-o) In einer Patientenverfügung können Personen festlegen, wie sie im Krankheitsfall medizinisch behandelt werden möchten. Allerdings: Um gültig zu sein, muss das Dokument ganz konkrete Anforderungen erfüllen. Dies stellte kürzlich der Bundesgerichtshof klar. „Wir empfehlen daher allen Besitzern eines solchen Schriftstückes, den Inhalt nach den neuesten Vorgaben zu prüfen“, sagt Heike Morris, juristische Leiterin bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Keine Frage des Alters</strong></p>
<figure id="attachment_9662" aria-describedby="caption-attachment-9662" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-9662" src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2016/10/2016-10-10-Patientenverfuegung-300x199.jpg" alt="Foto: britta60/fotolia.com/spp-o" width="300" height="199" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2016/10/2016-10-10-Patientenverfuegung-300x199.jpg 300w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2016/10/2016-10-10-Patientenverfuegung.jpg 750w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-9662" class="wp-caption-text">Foto: britta60/fotolia.com/spp-o</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Bei der Patientenverfügung handelt es sich um ein rechtlich bindendes Dokument. „In ihm legt eine Person im Voraus fest, welche ärztlichen Maßnahmen sie in einem medizinischen Ernstfall wünscht oder nicht wünscht“, erklärt Morris. Wirksam wird die Patientenverfügung in Fällen, in denen der Verfasser selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu bilden. „Der Jurist spricht dann von einer Einwilligungsunfähigkeit.“ Eine solche Situation kann, zum Beispiel durch einen schweren Unfall, auch bei jungen Menschen völlig unvorhergesehen eintreten. „Jeder einzelne sollte sich daher frühzeitig mit dem Thema befassen.“</p>
<p>Der Gesetzgeber sagt: Eine Patientenverfügung muss konkret und aussagekräftig formuliert werden. „Allgemeine Angaben wie der Wunsch nach ‚lebensverlängernden Maßnahmen‘ reichen nicht aus“, stellt die Juristin klar. Die genauen Umstände und Krankheiten, in denen man eine ganz bestimmte medizinische Behandlung wünscht, müssen präzise geschildert sein. Gleiches gilt für Maßnahmen, die unterlassen werden sollen. „Sind Passagen unklar formuliert, können sie unterschiedlich ausgelegt werden und sind für Ärzte nicht bindend.“ Bei Fragen und Problemen beraten Sie die Berater der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) kompetent, unabhängig und kostenlos im gesetzlichen Auftrag unter 0800/0117722 und auf www.patientenberatung.de.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Eine Person des Vertrauens</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Ebenso wichtig wie die Patientenverfügung ist eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung. Diese Dokumente stellen sicher, dass im Ernstfall eine Vertrauensperson die eigenen Behandlungswünsche durchsetzt. Darüber hinaus kann die benannte Person bevollmächtigt werden, für den Patienten auch geschäftliche Entscheidungen zu treffen, zu denen dieser nicht mehr fähig ist. „Sie darf zum Beispiel in seinem Namen Verträge abschließen und finanzielle sowie behördliche Angelegenheiten regeln“, sagt Morris. Fehlen Patientenvollmacht oder Betreuungsverfügung, wird das Gericht bei Bedarf einen gesetzlichen Berufsbetreuer ernennen. „Dieser kann die Wünsche des Patienten nicht immer berücksichtigen.“</p>
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		<item>
		<title>Darüber reden statt verdrängen &#8211; Rechtsanwältin erklärt die große Bedeutung einer Patientenverfügung</title>
		<link>https://www.gesundheit-on.de/verschiedenes/darueber-reden-statt-verdraengen-rechtsanwaeltin-erklaert-die-grosse-bedeutung-einer-patientenverfuegung.html</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[djd]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Jan 2016 16:48:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[lebenserhaltende Maßnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[schmerzlindernde Maßnahmen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine Patientenverfügung regelt, welche Behandlungen und Maßnahmen jemand für den Fall wünscht, in welchem er seine eigenen Wünsche nicht mehr äußern kann. Diese Frage kann für jeden existenziell wichtig werden - dennoch setzen sich nur relativ wenige Menschen damit auseinander.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Eine Patientenverfügung regelt, welche Behandlungen und Maßnahmen jemand für den Fall wünscht, in welchem er seine eigenen Wünsche nicht mehr äußern kann. Diese Frage kann für jeden existenziell wichtig werden &#8211; dennoch setzen sich nur relativ wenige Menschen damit auseinander. &#8222;Am liebsten möchte jeder einschlafen und nicht mehr aufwachen. Der Gedanke daran, dass das Lebensende mit erheblichen Schmerzen verbunden ist oder gar lebenserhaltende Maßnahmen beendet werden sollen, ist so beängstigend, dass er lieber verdrängt wird&#8220;, meint Daniela Wolf, Rechtsanwältin in der Hattinger Kanzlei Rohs Wenner Hendriks Erley Ludwig Wolf. Die Juristin rät deshalb dazu, vorhandene Hemmschwellen zu überwinden und die Problematik einfach einmal mit einem Notar, Rechtsanwalt oder dem Hausarzt zu besprechen und die medizinischen und juristischen Aspekte durchzugehen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Wahrung der eigenen Interessen auch im schlimmsten Fall</strong></p>
<figure id="attachment_8335" aria-describedby="caption-attachment-8335" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-8335" src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2016/01/2016-01-29-Patientenverfuegung-300x200.jpg" alt="Bei der Patientenverfügung geht es um Entscheidungen darüber, welche lebenserhaltenden Behandlungen gewünscht werden und ob schmerzlindernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen - auch wenn diese das Leben verkürzen können. Foto: djd/www.smartlaw.de/skay Bence - fotolia.com" width="300" height="200" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2016/01/2016-01-29-Patientenverfuegung-300x200.jpg 300w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2016/01/2016-01-29-Patientenverfuegung.jpg 640w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-8335" class="wp-caption-text">Bei der Patientenverfügung geht es um Entscheidungen darüber, welche lebenserhaltenden Behandlungen gewünscht werden und ob schmerzlindernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen &#8211; auch wenn diese das Leben verkürzen können.<br />Foto: djd/www.smartlaw.de/skay Bence &#8211; fotolia.com</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Für jeden Menschen sei es wichtig, sich über die eigenen Wünsche &#8211; für den Fall einer lebensbedrohenden Erkrankung &#8211; Klarheit zu verschaffen und diese in einer Patientenverfügung zu regeln, betont Daniela Wolf. Andernfalls hätten die nahen Verwandten in der Regel keine Kenntnis von den Wünschen und keine Möglichkeit, den Willen dieser Person umzusetzen. &#8222;Bei der Patientenverfügung geht es insbesondere um Entscheidungen darüber, welche lebenserhaltenden Behandlungen gewünscht werden und ob schmerzlindernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen, auch wenn diese das Leben verkürzen können&#8220;, so Daniela Wolf. Es sei sinnvoll, diese mit einer Vorsorgevollmacht auch für vermögensrechtliche Angelegenheiten zu verbinden. Mit ihr bestimmt man eine Person, die etwa finanzielle Angelegenheiten regeln kann, wenn man selbst aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dazu nicht in der Lage ist, und sorgt so dafür, dass zum Beispiel die Familie handlungsfähig bleibt. Wichtig sei es, dass die Person, die die Wünsche des Patienten umsetzen soll, wisse, dass es eine entsprechende Verfügung gibt und wo sie zu finden ist. Im Falle einer notariellen Vollmacht könne diese in einem Register bei der Bundesnotarkammer eingetragen werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Individuell statt &#8222;von der Stange&#8220;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Krankenkassen, Patientenverbände und Institutionen wie die Deutsche Alzheimer Gesellschaft raten davon ab, Standardformulare für die Patientenverfügung zu verwenden. Stattdessen sollte ein Dokument zusammengestellt werden, das den individuellen Wünschen entspricht. Online-Anbieter wie SmartLaw können dabei helfen, ein individuelles und juristisch klares Dokument zu erstellen: Mit Hilfe eines einfachen, strukturierten Online-Fragenkatalogs lassen sich Missverständnisse durch eine falsche Wortwahl und eine verwirrende Argumentationsstruktur verhindern. Mehr Informationen gibt es unter www.smartlaw.de/vorsorge. Eine Patientenverfügung sollte zudem regelmäßig aktualisiert werden. Zwar bleibt sie formaljuristisch auch nach vielen Jahren wirksam, in der Praxis führt ein altes Dokument aber oft zu Problemen, weil sich die Einstellungen des Betroffenen zum Thema ändern können.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Individuelle Entscheidung zur Organspende</title>
		<link>https://www.gesundheit-on.de/medizin/individuelle-entscheidung-zur-organspende.html</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[sor]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Dec 2015 15:23:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medizin]]></category>
		<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Organspende]]></category>
		<category><![CDATA[Organspende-Ausweis]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Transplantation]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.gesundheit-on.de/?p=7871</guid>

					<description><![CDATA[<p>Über 3.000 Menschen in Deutschland wurde im letzten Jahr durch Organspenden die Chance auf ein neues Leben geschenkt. Dafür danken sie den Menschen, die mit einer Organspende geholfen haben.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">akz-o Über 3.000 Menschen in Deutschland wurde im letzten Jahr durch Organspenden die Chance auf ein neues Leben geschenkt. Dafür danken sie den Menschen, die mit einer Organspende geholfen haben.</p>
<figure id="attachment_7874" aria-describedby="caption-attachment-7874" style="width: 289px" class="wp-caption alignleft"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-7874" src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2015/12/2015-12-18-Organspende-289x300.png" alt="Foto: Infotelefon Organspende (DSO)/BZgA/spp-o" width="289" height="300" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2015/12/2015-12-18-Organspende-289x300.png 289w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2015/12/2015-12-18-Organspende.png 541w" sizes="auto, (max-width: 289px) 100vw, 289px" /><figcaption id="caption-attachment-7874" class="wp-caption-text">Foto: Infotelefon Organspende (DSO)/BZgA/spp-o</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">In Deutschland gilt für die Organspende die sogenannte Entscheidungslösung. Sie sieht vor, dass jeder Mensch sich mit dem Thema Organspende auseinandersetzen und eine selbstbestimmte Entscheidung treffen sollte. Diese kann in einem Organspende-Ausweis oder einer Patientenverfügung dokumentiert werden.<br />
Noch immer stehen über 10.000 Menschen auf den Wartelisten für ein Spenderorgan. Viele warten bereits seit Jahren – und zu viele warten leider vergeblich. Denn Organspenden sind noch immer selten und täglich sterben Patienten, denen mit einer Transplantation hätte geholfen werden können.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer gut informiert ist, hat eine gute Entscheidungsgrundlage. Ein Anruf beim Infotelefon Organspende kann helfen, diese zu schaffen. Unter der aus dem deutschen Festnetz und vom Handy kostenfreien Rufnummer 0800 90 40 400 ist das Infotelefon immer montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Weitere Informationen finden Sie unter: www.organspende-info.de. Das Infotelefon Organspende ist ein Gemeinschaftsprojekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Patientenverfügung leicht gemacht</title>
		<link>https://www.gesundheit-on.de/gesundheit-wellness/patientenverfuegung-leicht-gemacht.html</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[djd]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Feb 2015 15:14:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesundheit/Wellness]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuungsverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgevollmacht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.gesundheit-on.de/?p=3767</guid>

					<description><![CDATA[<p>Nur 28 Prozent der Deutschen haben bereits eine Patientenverfügung verfasst, also gut jeder Vierte. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach unter 1.500 Bundesbürgern. </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Nur 28 Prozent der Deutschen haben bereits eine Patientenverfügung verfasst, also gut jeder Vierte. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach unter 1.500 Bundesbürgern. Von den Älteren über 60 Jahre hat immerhin jeder zweite ein solches Dokument verfasst. Fast jeder Befragte kennt den Begriff Patientenverfügung.</p>
<p style="text-align: justify;">Tatsächlich kann man durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingt in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. Oft genug kommt es vor, dass ein Betroffener nicht mehr sagen kann, wie er behandelt werden möchte. Hat er vorher eine Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung erstellt, müssen Angehörige, Ärzte und Pflegepersonal dann so handeln, wie er es sich gewünscht hat.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Je konkreter, desto besser</strong></p>
<figure id="attachment_3770" aria-describedby="caption-attachment-3770" style="width: 150px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2015/02/51985pn_bild1_Foto_djd_DEVK.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-thumbnail wp-image-3770" src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2015/02/51985pn_bild1_Foto_djd_DEVK-150x150.jpg" alt="Erste Versicherer bieten als Onlineservice Unterstützung beim Erstellen von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung an. Foto: djd/DEVK" width="150" height="150" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2015/02/51985pn_bild1_Foto_djd_DEVK-150x150.jpg 150w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2015/02/51985pn_bild1_Foto_djd_DEVK-80x80.jpg 80w" sizes="auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px" /></a><figcaption id="caption-attachment-3770" class="wp-caption-text">Erste Versicherer bieten als Onlineservice Unterstützung beim Erstellen von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung an.<br />Foto: djd/DEVK</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">&#8222;Niemand möchte leichtfertig über das Leben eines anderen entscheiden&#8220;, betont Tarja Radler, Vorstand der DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-AG. &#8222;Im Grenzbereich zwischen Medizin und Ethik ist es eine große Hilfe, wenn der Patient zuvor seinen Willen geäußert hat, etwa zu lebenserhaltenden Maßnahmen oder zum Thema Organspende.&#8220; Entsprechende Dokumente entlasteten deshalb nicht zuletzt das Gewissen der Angehörigen. &#8222;Je konkreter der eigene Wille im Umgang mit einer bestimmten medizinischen Notsituation in der Patientenverfügung niedergelegt ist, umso besser&#8220;, so Radler. Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst sein, braucht aber nicht von einem Notar beurkundet zu werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Online erstellen und ändern</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Versicherer wie die DEVK bieten Unterstützung beim Erstellen von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Den neuen Onlineservice in Kooperation mit der Deutschen Anwaltshotline AG können alle Interessierten kostenlos nutzen &#8211; egal, ob sie bei der DEVK versichert sind oder nicht. Der Dokumenten-Assistent auf www.devk.de/notfallvorsorge ist bequem und bietet Rechtssicherheit. Er führt den Benutzer Schritt für Schritt durch die Formulare. Wenn alle Fragen beantwortet sind, erstellt das Programm die individuelle Verfügung. Man muss sie nur noch ausdrucken und unterschreiben. &#8222;Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass man die Verfügung jederzeit nach eigenem Belieben ändern oder erweitern kann&#8220;, so Tarja Radler. Der Datenschutz ist sichergestellt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Über Fachbegriffe beraten lassen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Beim Ankreuzen des Fragebogens können natürlich Fragen aufkommen. &#8222;Versicherte, die sich für unseren Premium-Rechtsschutz entschieden haben, können sich zusätzlich umfassend telefonisch vom Anwalt beraten lassen&#8220;, erklärt Radler. Dafür falle auch keine Selbstbeteiligung an &#8211; auch nicht, wenn sie für Rechtsschutzfälle vereinbart sei.</p>
<p style="text-align: justify;">Auf Wunsch lässt die DEVK die Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer erfassen. Das ist die zentrale Stelle, die bundesweit registriert, ob Verfügungen zur Notfallvorsorge vorliegen. Krankenhäuser und Pflegeheime fragen vor schweren medizinischen Entscheidungen automatisch dort nach, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. &#8222;Für Versicherte übernehmen wir im Premium-Schutz die Gebühren für die Registrierung&#8220;, ergänzt Tarja Radler.</p>
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		<title>Sterbehilfe ist kein Tabu mehr</title>
		<link>https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/sterbehilfe-ist-kein-tabu-mehr.html</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[djd]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Oct 2014 08:41:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Bestattungsvorsorgevertrag]]></category>
		<category><![CDATA[indirekte Sterbehilfe]]></category>
		<category><![CDATA[künstliche Beatmung]]></category>
		<category><![CDATA[künstliche Lebensverlängerung]]></category>
		<category><![CDATA[Lungenfibrose]]></category>
		<category><![CDATA[Lungenkrebs]]></category>
		<category><![CDATA[Magensonden-Ernährung]]></category>
		<category><![CDATA[passive Sterbehilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Sterbegeldversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Sterbehilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgevollmacht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die stillen Gedenktage im November rücken die oft verdrängten Themen Tod und Sterben bei vielen in den Vordergrund. Nicht nur den verstorbenen Angehörigen wird dann gedacht, auch die eigene Vergänglichkeit wird den Menschen bewusst.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die stillen Gedenktage im November rücken die oft verdrängten Themen Tod und Sterben bei vielen in den Vordergrund. Nicht nur den verstorbenen Angehörigen wird dann gedacht, auch die eigene Vergänglichkeit wird den Menschen bewusst. Die Bereitschaft, sich mit schwierigen und belastenden Themen wie dem Tod auseinanderzusetzen, ist in der Gesellschaft längst kein Tabu mehr. Ein Beispiel ist die Sterbehilfe, über die in Deutschland derzeit intensiv diskutiert wird. Daraus ergeben sich auch viele Fragen zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Um diese Themen sowie neue Bestattungsformen und die finanzielle Vorsorge ging es bei der Telefonaktion.</p>
<p><strong>Die Fragen der Leser haben folgende Experten am Telefon beantwortet:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Wolfgang Putz</strong>, Rechtsanwalt, München (Kanzlei Putz &#8211; Sessel &#8211; Steldinger / Kanzlei für Medizinrecht) . Ausschließliche Tätigkeit im Medizinrecht mit den Schwerpunkten Arzthaftungsrecht und Patientenrechte am Ende des Lebens, Lehrbeauftragter an der LMU München und Buchautor zum Thema.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Joanna Zehetmeier</strong>, Notarin aus München</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Tuguldur Byambajav</strong>, Experte für Sterbegeldversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Chantal M. Häfner</strong>, Bestatterin, Mitinhaberin des Bestattungshauses Häfner &amp; Züfle in Stuttgart. Das Unternehmen legt großen Wert auf Individualität. Ein Standort trägt den Titel „Zentrum für Abschied, Trauer und Leben“.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Welche Form der Sterbehilfe ist derzeit erlaubt?</strong></p>
<figure id="attachment_2976" aria-describedby="caption-attachment-2976" style="width: 160px" class="wp-caption alignleft"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-2976" src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2014/10/Sterbehilfe.jpg" alt="Nicht nur der verstorbenen Angehörigen wird im Herbst gedacht, auch die eigene Vergänglichkeit wird den Menschen jetzt besonders bewusst. Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen " width="160" height="240" /><figcaption id="caption-attachment-2976" class="wp-caption-text">Nicht nur der verstorbenen Angehörigen wird im Herbst gedacht, auch die eigene Vergänglichkeit wird den Menschen jetzt besonders bewusst.<br />Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen</figcaption></figure>
<p>„Erlaubt ist derzeit die sogenannte passive Sterbehilfe“, erläutert Rechtsanwalt Wolfgang Putz. Hier lasse man nach dem Willen des Patienten das Sterben an der Krankheit ohne künstliche Lebensverlängerung zu, beziehungsweise man beende eine laufende künstliche Lebensverlängerung, etwa eine künstliche Beatmung oder Magensonden-Ernährung, damit der Patient sterben dürfe. „Erlaubt ist auch die so genannte indirekte Sterbehilfe: Hier wird etwa beim Beginn des Erstickens an Lungenkrebs oder Lungenfibrose der Patient durch höchste Medikamentengabe vor Schmerz und Leid bewahrt, auch wenn dadurch das Leben verkürzt würde“, erklärt Putz. Erlaubt sei es auch, einem freiverantwortlich und wohlerwogen handelnden Suizidenten &#8211; hier handele es sich um einen sogenannten Bilanzsuizid &#8211; bei seiner Selbsttötung zu helfen, ihn nicht zu hindern und ihn nicht zu retten.</p>
<p><strong>Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind oftmals entscheidend</strong></p>
<p>Angehörige haben gegenüber Ärzten keinerlei Möglichkeiten, Schwerkranke zu vertreten oder mitzuentscheiden, wie diese behandelt werden, wenn sie sich selbst nicht mehr artikulieren können. „Man muss beim zuständigen Amtsgericht beziehungsweise Betreuungsgericht beantragen, als rechtlicher Betreuer für den Schwerkranken eingesetzt zu werden“, betont Wolfgang Putz. Dann sei man als Vertreter voll handlungsfähig. Gebe es keine Patientenverfügung, müsse der mutmaßliche Wille des Kranken zu seiner Behandlung ermittelt und umgesetzt werden.</p>
<p>Selbst Eheleute benötigen eine gegenseitige Vorsorgevollmacht, wenn sie im Falle einer schweren Krankheit für den jeweils anderen Entscheidungen treffen wollen, erklärt Notarin Joanna Zehetmeier. In einer Patientenverfügung wiederum könne man selbst schriftlich seinen Willen über die Art und Weise ärztlicher Behandlung abfassen für den Fall, dass man selbst einmal nicht mehr bewusst entscheiden könne. „Da die Patientenverfügung in erster Linie eine Anweisung an den Arzt darstellt, sollten darin unklare Formulierungen vermieden werden“, rät Zehetmeier.</p>
<p><strong>Vorsorge für den letzten Gang</strong></p>
<p>Nicht nur das Ende des Lebensweges, auch der Abschied vom Leben selbst ist heute kein Tabuthema mehr. Viele Menschen wollen ihn nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Mit einer Sterbegeldversicherung kann man schon zu Lebzeiten entsprechende Vorsorge treffen und die Hinterbliebenen finanziell entlasten. Bei Abschluss einer Sterbegeld-Versicherung ist für den Todesfall der versicherten Person eine bezugsberechtigte Person zu benennen. Tuguldur Byambajav von den Ergo Direkt Versicherungen rät dazu, das Bezugsrecht im Todesfall an die Person zu verfügen, die nach dem Tod mit der Bestattung betraut ist. Dies könne beispielsweise eine Person des Vertrauens oder ein Bestatter eigener Wahl sein. „Wer seine eigene Bestattung zu Lebzeiten durch einen Bestattungsvorsorgevertrag regelt, sollte das Bezugsrecht zugunsten des Bestatters verfügen“, so Byambajav.</p>
<p><strong>Bestattungsformen im Wandel</strong></p>
<p>Die Formen der Beisetzung werden immer vielfältiger, es gibt sogar Wiesen-, Fluss- oder Ballonbestattungen. Chantal M. Häfner, Bestatterin aus Stuttgart: „Dabei wird die Asche des Verstorbenen frei in die Wiese, in den Fluss oder aus dem Ballon gestreut.“ In Deutschland seien diese Bestattungsformen aufgrund der bestehenden Grabpflicht nicht erlaubt, aber in einigen angrenzenden Ländern sei dies möglich.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Infokasten:</strong></p>
<p><strong>www.bestellen.bayern.de </strong>(Seite der Bayerischen Staatsregierung. Unter dem Button „Justiz“ findet man eine Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“, sie enthält wichtige Informationen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie Formularmuster).</p>
<p><strong>www.putz-medizinrecht.de </strong>(Seite der Anwaltskanzlei Putz – Sessel – Steldinger. Die Kanzlei arbeitet seit über 30 Jahren ausschließlich auf dem Gebiet des Medizinrechts).</p>
<p><strong>www.ergodirekt.de</strong> (Seite des Direktversicherers Ergo Direkt Versicherungen. Zur Produktpalette zählt auch eine Sterbegeldversicherung).</p>
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		<title>Selbstbestimmt sterben?</title>
		<link>https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/selbstbestimmt-sterben.html</link>
					<comments>https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/selbstbestimmt-sterben.html#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[djd]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Oct 2014 07:00:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Feuerbestattungen]]></category>
		<category><![CDATA[organisierte Sterbehilfe]]></category>
		<category><![CDATA[passive Sterbehilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Seebestattungen]]></category>
		<category><![CDATA[Selbsttötung]]></category>
		<category><![CDATA[Sterbegeldversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Sterbehilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgevollmacht]]></category>
		<category><![CDATA[Waldbestattungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Über Sterbehilfe wird kontrovers diskutiert. Große Ratgeberaktion per Telefon mit führenden Experten Donnerstag, 30. Oktober 2014, kostenfreie Rufnummer 0800 000 55 32 von 11 bis 16 Uhr</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Nicht nur im &#8222;Trauermonat&#8220; November mit seinen stillen Gedenktagen werden die Menschen mit den Themen Tod und Sterben konfrontiert. Generell sind der Herbst und das nahende Jahresende für viele Menschen eine Zeit des Nachdenkens und Reflektierens. Nachgedacht wird in Deutschland derzeit auch über eine Reform der Sterbehilfe, das Thema wird kontrovers diskutiert. Mehr als zwei Drittel der in Deutschland lebenden Menschen sprechen sich nach einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag der DAK-Gesundheit für Sterbehilfe aus. Bei einer schweren Erkrankung wollen demnach 70 Prozent der Befragten die Möglichkeit haben, etwa auf ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung zurückzugreifen. Wie ist der Stand der Dinge? Welche Formen der Sterbehilfe sind erlaubt und welche verboten? Wie verhält es sich mit der organisierten Sterbehilfe? Wie kommt man psychisch damit zurecht, wenn ein Angehöriger um Sterbehilfe bittet &#8211; gibt es dafür Beratungsstellen?</p>
<figure id="attachment_2625" aria-describedby="caption-attachment-2625" style="width: 150px" class="wp-caption alignleft"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-thumbnail wp-image-2625" src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2014/10/4_Themenfoto_Sterbehilfe_30.10.14-Foto-djd-Ergo-Direkt-Versicherungen-150x150.jpg" alt="Erst ein Viertel der Bundesbürger nutzt die bereits bestehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung. Foto: djd Ergo Direkt Versicherungen " width="150" height="150" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2014/10/4_Themenfoto_Sterbehilfe_30.10.14-Foto-djd-Ergo-Direkt-Versicherungen-150x150.jpg 150w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2014/10/4_Themenfoto_Sterbehilfe_30.10.14-Foto-djd-Ergo-Direkt-Versicherungen-80x80.jpg 80w" sizes="auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px" /><figcaption id="caption-attachment-2625" class="wp-caption-text">Erst ein Viertel der Bundesbürger nutzt die bereits bestehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung.<br />Foto: djd Ergo Direkt Versicherungen</figcaption></figure>
<p><strong>Patientenverfügung ist bindend</strong></p>
<p>Fakt ist: Auch in Deutschland kann die passive Sterbehilfe zulässig sein &#8211; aber nur dann, wenn sie dem mutmaßlichen oder in einer Patientenverfügung erklärten Willen entspricht. Die Angehörigen sind dagegen bei einer schweren Erkrankung keinesfalls automatisch handlungsbevollmächtigt. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man einen Vertreter bestimmen und ihm mit einer Patientenverfügung Vorgaben für Behandlungsentscheidungen bei schwerster Krankheit geben. Der Bevollmächtigte muss dann mit den Ärzten Entscheidungen über die Behandlung unter strikter Beachtung des Willens des Patienten treffen.</p>
<p>Allerdings nutzt der DAK-Umfrage zufolge erst ein Viertel der Bundesbürger die bereits bestehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung. Was genau regeln Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht? Wie müssen sie erstellt werden und wo sollte man sie aufbewahren? Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig? Können solche Dokumente jederzeit widerrufen werden?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Vorsorge für den letzten Gang</strong></p>
<p>Nicht nur das Ende des Lebensweges, auch der Abschied vom Leben selbst ist heute kein Tabuthema mehr. Viele Menschen wollen ihn nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Mit einer Sterbegeldversicherung kann man schon zu Lebzeiten entsprechende Vorsorge treffen und die Hinterbliebenen finanziell entlasten. Deckt eine solche Versicherung alle Kosten der Beisetzung und alle anderen direkt mit dem Tod verbundenen Ausgaben ab? Kann man Vereinbarungen über die Form der Bestattung bereits im Vorfeld mit dem Bestatter treffen? Muss man beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung Gesundheitsfragen beantworten? Gibt es eine Wartezeit?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Bestattungsformen im Wandel</strong></p>
<p>So stellen Bestatter fest, dass die Formen der Beisetzung immer vielfältiger werden: Die klassische Erdbestattung verliert an Bedeutung – die Zahl der Feuerbestattungen ist gerade in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Auch Seebestattungen, Waldbestattungen und alternative Ruhestätten gewinnen an Bedeutung. Der Tod ist nicht länger anonym, es wird öffentlich getrauert, und das auf höchst individuelle Weise. Auch die Rolle der Religion ändert sich: Neben der klassisch christlichen Bestattung lassen sich in zunehmender Zahl Trauerfeiern anderer Glaubensrichtungen beobachten – ebenso wie Abschiedszeremonien, bei denen ein freier Trauerredner ohne religiösen Bezug spricht. Auf vielen Friedhöfen werden bereits Areale für verschiedene Glaubensrichtungen geschaffen, um unterschiedlichen religiösen Wünschen gerecht zu werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Fragen Sie unser Expertenteam</strong></p>
<p>Alle Fragen zum Thema Sterben beantworten unsere Experten am 30. Oktober 2014.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Am Telefon sitzen für Sie:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Wolfgang Putz</strong>, Rechtsanwalt, München (Kanzlei Putz &#8211; Sessel &#8211; Steldinger / Kanzlei für Medizinrecht) . Ausschließliche Tätigkeit im Medizinrecht mit den Schwerpunkten Arzthaftungsrecht und Patientenrechte am Ende des Lebens, Lehrbeauftragter an der LMU München und Buchautor zum Thema.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Johanna Zehetmeier</strong>, Notarin aus München</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>TuguldurByambajav</strong>, Experte für Sterbegeldversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Chantal M. Häfner</strong>, Bestatterin, Mitinhaberin des Bestattungshauses Häfner &amp; Züfle in Stuttgart. Das Unternehmen legt großen Wert auf Individualität und betreibt ein „Zentrum für Abschied, Trauer und Leben“.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Rufen Sie an!</strong> Holen Sie sich Ihren persönlichen Expertenrat von 11 bis 16 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 000 55 32!</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Patientenverfügung &#8211; Was ist zu beachten?</title>
		<link>https://www.gesundheit-on.de/gesundheit-wellness/patientenverfuegung-was-ist-zu-beachten.html</link>
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		<dc:creator><![CDATA[openpr]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 19:11:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesundheit/Wellness]]></category>
		<category><![CDATA[Lebenserhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Organtransplantation]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Patientenverfügungen helfen den Menschen, ihren Willen durchzusetzen. Wollen sie alle möglichen lebenserhaltenden Maßnahmen oder lehnen sie lebensverlängernde Maßnahmen ab? Möchten sie, dass Organe rechtzeitig entnommen werden oder wehren sie sich gegen eine Organtransplantation? Diese und noch mehr Fragen stellen sich und sollten rechtzeitig in einer Patientenverfügung geklärt sein. Denn ist der Mensch erst schwer erkrankt, &#8230;</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<figure id="attachment_345" aria-describedby="caption-attachment-345" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-medium wp-image-345" title="patientenverfuegung" src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2012/02/patientenverfuegung-300x146.jpg" alt="" width="300" height="146" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2012/02/patientenverfuegung-300x146.jpg 300w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2012/02/patientenverfuegung.jpg 709w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-345" class="wp-caption-text">Patientenverfügungen müssen handschriftlich unterschrieben werden.</figcaption></figure>
<p>Patientenverfügungen helfen den Menschen, ihren Willen durchzusetzen. Wollen sie alle möglichen lebenserhaltenden Maßnahmen oder lehnen sie lebensverlängernde Maßnahmen ab? Möchten sie, dass Organe rechtzeitig entnommen werden oder wehren sie sich gegen eine Organtransplantation? Diese und noch mehr Fragen stellen sich und sollten rechtzeitig in einer Patientenverfügung geklärt sein. Denn ist der Mensch erst schwer erkrankt, kann er seinen Willen häufig nicht mehr artikulieren. Ärzte benötigen aber für jede Behandlung die Zustimmung des Patienten. Die Patientenverfügung hilft, den tatsächlichen Willen zu erforschen.</p>
<p>Allerdings ist es gar nicht so einfach, eine Patientenverfügung zu verfassen, die genau den eigenen Willen wiedergibt und gleichzeitig rechtskräftig ist. Dann ist der Rat von Experten aus den Bereichen Familienrecht, Medizinrecht oder Erbrecht gefragt. Eine Alternative ist, die Patientenverfügung mit Hilfe eines WEB-Assistenten zu verfassen. Ein zuverlässiger Gestalter und Ersteller von individuellen Patientenverfügungen ist der Anbieter janolaw.de aus Sulzbach in der Nähe von Frankfurt.</p>
<p>Aus einer Reihe von geläufigen Beispielen kann der User wählen, welche Patientenverfügung am besten zu ihm passt. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer Patientenverfügung, die lebenserhaltende Anweisungen gibt und sich gegen Schmerztherapie ausspricht oder Patientenverfügungen, die eine Lebenserhaltung und Organtransplantation beinhalten. Letztere legt den idealen Moment für eine Organentnahme fest. Eine weitere Variante ist eine Patientenverfügung, die vornehmlich auf Schmerzlinderung zielt. Selbst wenn diese Maßnahmen das eigene Leben verkürzen. Mit einer Patientenverfügung gibt der erkrankte Mensch also vor, wie er behandelt werden möchte und wahrt damit sein Selbstbestimmungsrecht. Eine Patientenverfügung sollte immer so exakt wie möglich beschreiben, welche Behandlungsmaßnahmen erwünscht sind und welche nicht.</p>
<p>Über eine Vorsorgevollmacht kann außerdem ein vertrauter Mensch dafür sorgen, dass der Wille des Patienten auch durchgesetzt wird. Mit dieser Vollmacht ist er berechtigt, den Patienten in allen Gesundheitsfragen zu vertreten. Das kann auch insbesondere dann wichtig werden, wenn Entscheidungen zu treffen sind, die in der Patientenverfügung nicht geklärt sind.</p>
<p>Patientenverfügungen bedürfen unbedingt der Schriftform. Das schreibt der Gesetzgeber vor. Außerdem muss sie mit Ort und Datum versehen und handschriftlich unterschrieben sein.</p>
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