Gesundheit/Wellness

Patientenverfügung – Was ist zu beachten?

Patientenverfügungen müssen handschriftlich unterschrieben werden.

Patientenverfügungen helfen den Menschen, ihren Willen durchzusetzen. Wollen sie alle möglichen lebenserhaltenden Maßnahmen oder lehnen sie lebensverlängernde Maßnahmen ab? Möchten sie, dass Organe rechtzeitig entnommen werden oder wehren sie sich gegen eine Organtransplantation? Diese und noch mehr Fragen stellen sich und sollten rechtzeitig in einer Patientenverfügung geklärt sein. Denn ist der Mensch erst schwer erkrankt, kann er seinen Willen häufig nicht mehr artikulieren. Ärzte benötigen aber für jede Behandlung die Zustimmung des Patienten. Die Patientenverfügung hilft, den tatsächlichen Willen zu erforschen.

Allerdings ist es gar nicht so einfach, eine Patientenverfügung zu verfassen, die genau den eigenen Willen wiedergibt und gleichzeitig rechtskräftig ist. Dann ist der Rat von Experten aus den Bereichen Familienrecht, Medizinrecht oder Erbrecht gefragt. Eine Alternative ist, die Patientenverfügung mit Hilfe eines WEB-Assistenten zu verfassen. Ein zuverlässiger Gestalter und Ersteller von individuellen Patientenverfügungen ist der Anbieter janolaw.de aus Sulzbach in der Nähe von Frankfurt.

Aus einer Reihe von geläufigen Beispielen kann der User wählen, welche Patientenverfügung am besten zu ihm passt. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer Patientenverfügung, die lebenserhaltende Anweisungen gibt und sich gegen Schmerztherapie ausspricht oder Patientenverfügungen, die eine Lebenserhaltung und Organtransplantation beinhalten. Letztere legt den idealen Moment für eine Organentnahme fest. Eine weitere Variante ist eine Patientenverfügung, die vornehmlich auf Schmerzlinderung zielt. Selbst wenn diese Maßnahmen das eigene Leben verkürzen. Mit einer Patientenverfügung gibt der erkrankte Mensch also vor, wie er behandelt werden möchte und wahrt damit sein Selbstbestimmungsrecht. Eine Patientenverfügung sollte immer so exakt wie möglich beschreiben, welche Behandlungsmaßnahmen erwünscht sind und welche nicht.

Über eine Vorsorgevollmacht kann außerdem ein vertrauter Mensch dafür sorgen, dass der Wille des Patienten auch durchgesetzt wird. Mit dieser Vollmacht ist er berechtigt, den Patienten in allen Gesundheitsfragen zu vertreten. Das kann auch insbesondere dann wichtig werden, wenn Entscheidungen zu treffen sind, die in der Patientenverfügung nicht geklärt sind.

Patientenverfügungen bedürfen unbedingt der Schriftform. Das schreibt der Gesetzgeber vor. Außerdem muss sie mit Ort und Datum versehen und handschriftlich unterschrieben sein.

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