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	<title>Vorsorgevollmacht</title>
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	<description>Onlinemagazin rund um Ihre Gesundheit.</description>
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	<title>Vorsorgevollmacht</title>
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		<title>Patientenverfügung &#8211; Vorsorgevollmacht &#8211; Betreuungsverfügung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ARKM Zentralredaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Feb 2025 14:05:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuungsverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgevollmacht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer gesund ist, kann sich nur schwer vorstellen, nicht mehr selbst über das eigene Leben entscheiden zu können. Doch nicht nur altersbedingt, sondern auch durch einen Unfall oder eine Erkrankung kann dies plötzlich passieren.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wer gesund ist, kann sich nur schwer vorstellen, nicht mehr selbst über das eigene Leben entscheiden zu können. Doch nicht nur altersbedingt, sondern auch durch einen Unfall oder eine Erkrankung kann dies plötzlich passieren. Dann müssen Angehörige, Ärzte oder Gerichte wichtige Entscheidungen, zum Beispiel über medizinische Behandlungen, finanzielle Angelegenheiten oder die Wohnsituation, treffen. Doch das muss nicht so kommen: Wenn schon in gesunden Tagen mit rechtssicheren Vollmachten vorgesorgt wird, lässt das im Fall der Fälle keinen Raum für Mutmaßungen, was die oder der Betroffene dann entschieden hätte.</p>
<h2>Die Patientenverfügung</h2>
<p style="text-align: justify;">Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem Sie Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen festhalten, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese Entscheidungen zu treffen. Dies kann beispielsweise bei schweren Erkrankungen oder im Zustand der Bewusstlosigkeit der Fall sein.</p>
<p style="text-align: justify;">In Deutschland ist die Patientenverfügung rechtlich bindend, solange sie klar formuliert und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erstellt wurde. Dadurch können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche in Bezug auf lebenserhaltende Maßnahmen, Schmerztherapie oder andere medizinische Eingriffe beachtet werden. Um die Patientenverfügung wirksam zu gestalten, ist es wichtig, präzise und unmissverständliche Formulierungen zu wählen.</p>
<h2>Die Vorsorgevollmacht</h2>
<p style="text-align: justify;">Im Gegensatz zur Patientenverfügung regelt die Vorsorgevollmacht, wer im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit für Sie handeln darf. Diese Person kann Angehöriger, Freund oder ein Vertrauensvertreter sein. Die Vollmacht kann weitreichende Befugnisse beinhalten, zum Beispiel für medizinische Entscheidungen, finanzielle Angelegenheiten oder die Verwaltung Ihres Vermögens.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Besondere an der Vorsorgevollmacht ist ihre Flexibilität. Sie können genau festlegen, wann und in welchem Umfang die bevollmächtigte Person Entscheidungen für Sie treffen darf. Die Vollmacht sollte schriftlich verfasst und nach Möglichkeit notariell beglaubigt werden, um mögliche rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.</p>
<h2>Die Betreuungsvollmacht</h2>
<p style="text-align: justify;">Die Betreuungsvollmacht hingegen wird dann relevant, wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erstellt haben und ein Gericht einen Betreuer für Sie bestellen muss. Dies kann geschehen, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, selbstständig Entscheidungen zu treffen.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Vergleich zur Vorsorgevollmacht ist die Betreuungsvollmacht weniger flexibel, da sie oft gerichtliche Aufsicht erfordert. Hierbei wird ein Betreuer eingesetzt, dessen Entscheidungen unter Umständen durch das Gericht überprüft werden.</p>
<h3>Wichtige Handlungsschritte &#8211; <strong>Wünsche rechtssicher festhalten</strong></h3>
<ol>
<li style="text-align: justify;">Informieren Sie sich: Reisen Sie durch Literatur, Online-Ressourcen und rechtliche Beratungen. Verstehen Sie den Unterschied zwischen den verschiedenen Vollmachten.</li>
<li style="text-align: justify;">Eruieren Sie Ihre Wünsche: Nehmen Sie sich Zeit, darüber nachzudenken, welche Wünsche Sie in Bezug auf medizinische Behandlungen und persönliche Belange haben.</li>
<li style="text-align: justify;">Besprechen Sie Ihre Entscheidungen: Sprechen Sie mit denjenigen, die Sie in eine Vollmacht einbeziehen möchten. Es ist entscheidend, dass diese Personen über Ihre Wünsche informiert sind.</li>
<li style="text-align: justify;">Rechtliche Absicherung: Lassen Sie Ihre Vollmachten schriftlich festhalten und in rechtlich zulässiger Weise beglaubigen.</li>
<li style="text-align: justify;">Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen und aktualisieren Sie Ihre <a href="https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/warum-ist-eine-vorsorgevollmacht-wichtig.html">Vollmachten</a> regelmäßig, insbesondere nach größeren Lebensereignissen wie Heirat, Scheidung oder Veränderungen im Gesundheitszustand.</li>
</ol>
<h4 style="text-align: justify;">Fazit</h4>
<p style="text-align: justify;">In einer Welt, in der unvorhersehbare Ereignisse jederzeit eintreten können, ist die rechtzeitige Regelung Ihrer Wünsche von entscheidender Bedeutung. Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsvollmachten geben Ihnen die Kontrolle über Ihr Leben zurück und ermöglichen es Ihnen, auch in schwierigen Zeiten die Entscheidungen nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. Sorgen Sie vor, um im Ernstfall den Raum für Mutmaßungen zu minimieren – für den Fall der Fälle.</p>
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		<title>Warum ist eine Vorsorgevollmacht wichtig?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Amei Schüttler]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Jan 2023 09:15:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Beglaubigung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliche Betreuung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgevollmacht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bei einer Vorsorgevollmacht beauftragt man eine andere Person, der man vertraut, stellvertretend für sich zu handeln und zu entscheiden, sollte man selbst hierzu nicht mehr in der Lage sein.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wer regelt wichtige Angelegenheiten, wenn man es selbst nicht mehr kann und wer entscheidet, ob eine Operation stattfindet oder nicht? Diese Fragen sollte sich jeder Erwachsene stellen und sie anschließend schriftlich festhalten. Es kann nämlich immer, auch bei jungen Menschen, dazu kommen, dass man sich nicht mehr selbst entscheiden kann und es jemand anderes übernehmen muss. In diesem Moment sollte jemand wissen, was man möchte und hiernach handeln. Damit jedoch nicht einfach irgendjemand entscheiden kann, den man nicht in Betracht zieht, ist es sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht abzuschließen.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Was ist eine Vorsorgevollmacht?</h2>
<p style="text-align: justify;">Bei einer Vorsorgevollmacht beauftragt man eine andere Person, der man vertraut, stellvertretend für sich zu handeln und zu entscheiden, sollte man selbst hierzu nicht mehr in der Lage sein. Das kann auf einzelne Bereiche bezogen oder umfassend sein. Hierbei ist es wichtig zu erwähnen, dass man die Vollmacht jederzeit entziehen oder den Umfang und den Inhalt hiervon verändern kann.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Wozu braucht man eine solche Vollmacht?</h2>
<p style="text-align: justify;">Im Gegensatz zum allgemeinen Denken ist es nicht so, dass Ehepartner oder Kinder automatisch für einen entscheiden können. Das ist nur möglich, wenn vorher jemand beauftragt wurde oder ein Beschluss der rechtlichen <a href="https://www.gesundheit-on.de/gesundheit-wellness/neue-gesetzliche-regelungen-erleichtern-vereinbarkeit-von-beruf-und-betreuung.html" target="_blank" rel="noopener">Betreuung</a> vorliegt. Ist niemand vorher festgelegt worden, so wird das Amtsgericht einen Betreuer aus dem Familienkreis oder einen Fremden einsetzen.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Was wird in einer Vorsorgevollmacht geregelt?</h2>
<p style="text-align: justify;">Eine Vorsorgevollmacht kann sich auf verschiedene Bereiche beziehen. Hierzu gehören zum Beispiel Verträge, der Einzug in ein Pflegeheim und finanzielle Angelegenheiten. Bei finanziellen Angelegenheiten ist zu beachten, dass viele Banken eigene Vollmachten für die Konten bzw. Depots verlangen. Persönliche Wünsche und Angelegenheiten, die die Gesundheit betreffen, können ebenfalls hier geregelt werden. Wichtig ist es, dass der Bevollmächtigte die Befugnis erhält, ärztliche Maßnahmen einzuwilligen oder sie abzulehnen.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Wie sollte man einen Bevollmächtigten wählen?</h2>
<p style="text-align: justify;">Grundsätzlich sollte man immer jemanden wählen, dem man vertraut. Genauso sollte die Person einen gut kennen und alle wichtigen Informationen über den Gesundheitsstatus kennen. Ein wichtiger Punkt ist auch die Erreichbarkeit des Bevollmächtigten. Es bringt nichts, wenn dieser tausende Kilometer entfernt wohnt und sich somit nicht um wichtige Angelegenheiten kümmern kann. Gerade bei Bankgeschäften oder im <a href="https://www.gesundheit-on.de/featured/krankenhauskeime-was-steckt-dahinter.html" target="_blank" rel="noopener">Krankenhaus</a> ist es manchmal erforderlich, vor Ort anwesend zu sein. Ebenfalls sollte man einen Vertreter für den Bevollmächtigen festlegen, falls dieser verhindert ist.<br />
Was muss noch beachtet werden?</p>
<p style="text-align: justify;">Bei einer Vorsorgevollmacht ist es juristisch erforderlich, dass diese vom Notar beglaubigt oder beurkundet ist, wenn diese zum Kauf bzw. Verkauf von Grundstücken oder zur Aufnahme von Darlehen berechtigen soll. Generell ist eine Beglaubigung bzw. Beurkundung sinnvoll, um der Vorsorgevollmacht eine Durchsetzungskraft zu geben.</p>
<p style="text-align: justify;">Besonders wichtig bei einer Vorsorgevollmacht ist die Aktualität. Deshalb sollte man diese regelmäßig überprüfen, ergänzen und mit einer Unterschrift mit aktuellen Datum versehen.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Autorin: Annalena Rüsche</em></p>
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		<item>
		<title>Vorsorgevollmacht:  Gut vorbereitet für den Ernstfall</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ARKM Zentralredaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Apr 2019 09:21:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuung]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgevollmacht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Krankheit, Unfall oder Alter: Jeder Erwachsene kann plötzlich in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Krankheit, Unfall oder Alter: Jeder Erwachsene kann plötzlich in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. „Dann ist es von Vorteil, wenn die Person eine Vorsorgevollmacht erstellt hat“, sagt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Das Dokument benennt eine Person des Vertrauens, die im Ernstfall stellvertretend für den Verfasser und in seinem Namen handeln darf.“</p>
<p style="text-align: justify;">Ein solcher Ernstfall tritt zum Beispiel ein, wenn Sie aufgrund einer psychischen Krankheit, körperlicher Beeinträchtigung, geistiger oder seelischer Behinderungen nicht mehr in der Lage sind, sich vollständig selbst um Ihre Angelegenheiten zu kümmern. Lebens- oder Ehepartner, volljährige Kinder oder Eltern gelten dann nicht automatisch als bevollmächtigt, in Ihrem Namen Rechtsgeschäftige abzuschließen oder Entscheidungen zu fällen.</p>
<p style="text-align: justify;">Zu diesem Zweck bestellt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer für Aufgabenkreise, für die eine Betreuung notwendig ist. Gerichte versuchen vorrangig, Angehörige des Betroffenen als ehrenamtlichen Betreuer auszuwählen. „Es kann jedoch sein, dass eine fremde Person, ein Berufsbetreuer, bestimmt wird“, sagt Heike Morris.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Details festhalten</h2>
<p style="text-align: justify;">Anders ist die Situation, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellt haben. In dieser können Sie eine oder mehrere Personen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen, benennen und ihnen das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend und rechtsverbindlich zu handeln − zum Beispiel, falls Sie pflegebedürftig werden und selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.</p>
<p style="text-align: justify;">In der Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, welche Bereiche Ihres Lebens sie betrifft und welche Befugnisse Sie dem Bevollmächtigten einräumen.<br />
„Dieser kann dann zum Beispiel Entscheidungen bezüglich Ihres Vermögens oder Aufenthaltsortes treffen oder dazu berechtigt werden, Sie vor Gericht oder bei Behörden zu vertreten.“ In anderen notwendigen Fällen, die nicht von der Vollmacht erfasst sind, kann weiterhin eine Betreuerbestellung erforderlich werden.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Vollmacht schriftlich aufsetzen</h2>
<figure id="attachment_18909" aria-describedby="caption-attachment-18909" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-medium wp-image-18909" src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2019/04/2019-04-03-Patientenverfuegung-300x200.jpg" alt="" width="300" height="200" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2019/04/2019-04-03-Patientenverfuegung-300x200.jpg 300w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2019/04/2019-04-03-Patientenverfuegung.jpg 750w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-18909" class="wp-caption-text">Foto: GettyImages-537302536_HighwaystarzPhotography</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Sicherheitshalber sollte die Vorsorgevollmacht schriftlich aufgesetzt, mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschrieben werden. „Eine Beglaubigung, ob durch einen Notar oder eine Betreuungsbehörde, ist nicht zwingend erforderlich. Sie stärkt jedoch die Akzeptanz im alltäglichen Rechtsverkehr“, sagt Heike Morris.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei Grundbuchangelegenheiten ist eine öffentliche Beglaubigung erforderlich. Diese kann für eine Gebühr von 10 Euro bei einer Betreuungsbehörde eingeholt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Zusätzlich zur Vorsorgevollmacht sollte jede Person eine Patientenverfügung verfassen. In dieser können Sie festlegen, welche medizinische Behandlung der Bevollmächtigte im Krankheitsfall anordnen darf.</p>
<p style="text-align: justify;">Weitere Informationen finden Sie im Online-Special der UPD: „Vorsorgevollmacht – Warum sollte ich Vorsorge treffen?“, zu finden unter:<br />
https://patientenberatung.de/de/gesundheit/themenspecial/themenspecial-vorsorgevollmacht</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Quelle: A&amp;O Gesundheit Medien- und Verlagsgesellschaft mbH</em></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Generationenverantwortung: Welche Themen Sie in Ihrer Familie geregelt haben sollten</title>
		<link>https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/generationenverantwortung-welche-themen-sie-in-ihrer-familie-geregelt-haben-sollten.html</link>
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		<dc:creator><![CDATA[ARKM Zentralredaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 May 2017 10:16:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Sorgerechtsverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Trauerfall-Vorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgevollmacht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Familienmitglieder sollten wichtige Vorsorgethemen rechtzeitig füreinander klären:</p>
<p>The post <a href="https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/generationenverantwortung-welche-themen-sie-in-ihrer-familie-geregelt-haben-sollten.html">Generationenverantwortung: Welche Themen Sie in Ihrer Familie geregelt haben sollten</a> appeared first on <a href="https://www.gesundheit-on.de">Gesundheit-On</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">(akz-o) Familienmitglieder sollten wichtige Vorsorgethemen rechtzeitig füreinander klären:</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1. Vorsorgevollmacht</strong><br />
Jeder Mensch kann im Rahmen einer Vorsorgevollmacht eine Person bestimmen, die im Pflege- oder Krankheitsfall seine finanziellen, medizinischen und organisatorischen Angelegenheiten verantwortet. Soll der Bevollmächtigte auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus handeln dürfen, muss dies ausdrücklich vermerkt sein.</p>
<figure id="attachment_10075" aria-describedby="caption-attachment-10075" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" class="wp-image-10075 size-medium" title="Mit einer Patientenverfügung Vorsorge treffen " src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2017/05/2017-05-31-Patientenverfuegung-300x200.jpg" alt="Mit einer Patientenverfügung Vorsorge treffen" width="300" height="200" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2017/05/2017-05-31-Patientenverfuegung-300x200.jpg 300w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2017/05/2017-05-31-Patientenverfuegung.jpg 750w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-10075" class="wp-caption-text">Foto: WavebreakMediaMicro/fotolia.com/Monuta/akz-o</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;"><strong>2. Patientenverfügung</strong><br />
Mit einer aussagekräftigen Patientenverfügung wissen Ärzte, Angehörige und Betreuer im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit des Patienten genau, ob, wie und wie lange er medizinisch behandelt werden möchte. Seit 2009 ist diese rechtlich bindend.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>3. Sorgerechtsverfügung</strong><br />
Ein häufig vernachlässigtes Thema ist die Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder. Leider herrscht immer noch der Irrglaube vor, Taufpaten oder Verwandte würden im Ernstfall automatisch das Sorgerecht erhalten. Ohne eine handschriftliche Sorgerechtsregelung entscheidet allein das Vormundschaftsgericht.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>4. Trauerfall-Vorsorge</strong><br />
Eine Trauerfall-Vorsorge entlastet Angehörige finanziell und jeder Mensch kann mit ihr auf Wunsch schon zu Lebzeiten festlegen, wie er einmal seine eigene Trauerfeier und Bestattung gestaltet haben möchte. Die zweckgebundene Sterbegeldversicherung zählt zum gesetzlichen Schonvermögen. Das Geld für eine Bestattung steht auch dann zur Verfügung, wenn es im Alter beispielsweise durch hohe Pflegekosten einmal eng wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Weitere Informationen finden Sie auf www.monuta.de.</p>
<p>The post <a href="https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/generationenverantwortung-welche-themen-sie-in-ihrer-familie-geregelt-haben-sollten.html">Generationenverantwortung: Welche Themen Sie in Ihrer Familie geregelt haben sollten</a> appeared first on <a href="https://www.gesundheit-on.de">Gesundheit-On</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>BGH-Urteil – Patientenverfügung: Das müssen Sie wissen!</title>
		<link>https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/bgh-urteil-patientenverfuegung-das-muessen-sie-wissen.html</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ARKM Zentralredaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Oct 2016 12:35:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuungsverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Einwilligungsunfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[lebensverlängernde Maßnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgevollmacht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.gesundheit-on.de/?p=9661</guid>

					<description><![CDATA[<p>In einer Patientenverfügung können Personen festlegen, wie sie im Krankheitsfall medizinisch behandelt werden möchten. Allerdings: Um gültig zu sein, muss das Dokument ganz konkrete Anforderungen erfüllen.</p>
<p>The post <a href="https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/bgh-urteil-patientenverfuegung-das-muessen-sie-wissen.html">BGH-Urteil – Patientenverfügung: Das müssen Sie wissen!</a> appeared first on <a href="https://www.gesundheit-on.de">Gesundheit-On</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">(akz-o) In einer Patientenverfügung können Personen festlegen, wie sie im Krankheitsfall medizinisch behandelt werden möchten. Allerdings: Um gültig zu sein, muss das Dokument ganz konkrete Anforderungen erfüllen. Dies stellte kürzlich der Bundesgerichtshof klar. „Wir empfehlen daher allen Besitzern eines solchen Schriftstückes, den Inhalt nach den neuesten Vorgaben zu prüfen“, sagt Heike Morris, juristische Leiterin bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Keine Frage des Alters</strong></p>
<figure id="attachment_9662" aria-describedby="caption-attachment-9662" style="width: 300px" class="wp-caption alignleft"><img decoding="async" class="size-medium wp-image-9662" src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2016/10/2016-10-10-Patientenverfuegung-300x199.jpg" alt="Foto: britta60/fotolia.com/spp-o" width="300" height="199" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2016/10/2016-10-10-Patientenverfuegung-300x199.jpg 300w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2016/10/2016-10-10-Patientenverfuegung.jpg 750w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /><figcaption id="caption-attachment-9662" class="wp-caption-text">Foto: britta60/fotolia.com/spp-o</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">Bei der Patientenverfügung handelt es sich um ein rechtlich bindendes Dokument. „In ihm legt eine Person im Voraus fest, welche ärztlichen Maßnahmen sie in einem medizinischen Ernstfall wünscht oder nicht wünscht“, erklärt Morris. Wirksam wird die Patientenverfügung in Fällen, in denen der Verfasser selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu bilden. „Der Jurist spricht dann von einer Einwilligungsunfähigkeit.“ Eine solche Situation kann, zum Beispiel durch einen schweren Unfall, auch bei jungen Menschen völlig unvorhergesehen eintreten. „Jeder einzelne sollte sich daher frühzeitig mit dem Thema befassen.“</p>
<p>Der Gesetzgeber sagt: Eine Patientenverfügung muss konkret und aussagekräftig formuliert werden. „Allgemeine Angaben wie der Wunsch nach ‚lebensverlängernden Maßnahmen‘ reichen nicht aus“, stellt die Juristin klar. Die genauen Umstände und Krankheiten, in denen man eine ganz bestimmte medizinische Behandlung wünscht, müssen präzise geschildert sein. Gleiches gilt für Maßnahmen, die unterlassen werden sollen. „Sind Passagen unklar formuliert, können sie unterschiedlich ausgelegt werden und sind für Ärzte nicht bindend.“ Bei Fragen und Problemen beraten Sie die Berater der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) kompetent, unabhängig und kostenlos im gesetzlichen Auftrag unter 0800/0117722 und auf www.patientenberatung.de.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Eine Person des Vertrauens</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Ebenso wichtig wie die Patientenverfügung ist eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung. Diese Dokumente stellen sicher, dass im Ernstfall eine Vertrauensperson die eigenen Behandlungswünsche durchsetzt. Darüber hinaus kann die benannte Person bevollmächtigt werden, für den Patienten auch geschäftliche Entscheidungen zu treffen, zu denen dieser nicht mehr fähig ist. „Sie darf zum Beispiel in seinem Namen Verträge abschließen und finanzielle sowie behördliche Angelegenheiten regeln“, sagt Morris. Fehlen Patientenvollmacht oder Betreuungsverfügung, wird das Gericht bei Bedarf einen gesetzlichen Berufsbetreuer ernennen. „Dieser kann die Wünsche des Patienten nicht immer berücksichtigen.“</p>
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		<title>Patientenverfügung leicht gemacht</title>
		<link>https://www.gesundheit-on.de/gesundheit-wellness/patientenverfuegung-leicht-gemacht.html</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[djd]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Feb 2015 15:14:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesundheit/Wellness]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Betreuungsverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgevollmacht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nur 28 Prozent der Deutschen haben bereits eine Patientenverfügung verfasst, also gut jeder Vierte. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach unter 1.500 Bundesbürgern. </p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Nur 28 Prozent der Deutschen haben bereits eine Patientenverfügung verfasst, also gut jeder Vierte. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach unter 1.500 Bundesbürgern. Von den Älteren über 60 Jahre hat immerhin jeder zweite ein solches Dokument verfasst. Fast jeder Befragte kennt den Begriff Patientenverfügung.</p>
<p style="text-align: justify;">Tatsächlich kann man durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingt in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. Oft genug kommt es vor, dass ein Betroffener nicht mehr sagen kann, wie er behandelt werden möchte. Hat er vorher eine Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung erstellt, müssen Angehörige, Ärzte und Pflegepersonal dann so handeln, wie er es sich gewünscht hat.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Je konkreter, desto besser</strong></p>
<figure id="attachment_3770" aria-describedby="caption-attachment-3770" style="width: 150px" class="wp-caption alignleft"><a href="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2015/02/51985pn_bild1_Foto_djd_DEVK.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-thumbnail wp-image-3770" src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2015/02/51985pn_bild1_Foto_djd_DEVK-150x150.jpg" alt="Erste Versicherer bieten als Onlineservice Unterstützung beim Erstellen von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung an. Foto: djd/DEVK" width="150" height="150" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2015/02/51985pn_bild1_Foto_djd_DEVK-150x150.jpg 150w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2015/02/51985pn_bild1_Foto_djd_DEVK-80x80.jpg 80w" sizes="auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px" /></a><figcaption id="caption-attachment-3770" class="wp-caption-text">Erste Versicherer bieten als Onlineservice Unterstützung beim Erstellen von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung an.<br />Foto: djd/DEVK</figcaption></figure>
<p style="text-align: justify;">&#8222;Niemand möchte leichtfertig über das Leben eines anderen entscheiden&#8220;, betont Tarja Radler, Vorstand der DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-AG. &#8222;Im Grenzbereich zwischen Medizin und Ethik ist es eine große Hilfe, wenn der Patient zuvor seinen Willen geäußert hat, etwa zu lebenserhaltenden Maßnahmen oder zum Thema Organspende.&#8220; Entsprechende Dokumente entlasteten deshalb nicht zuletzt das Gewissen der Angehörigen. &#8222;Je konkreter der eigene Wille im Umgang mit einer bestimmten medizinischen Notsituation in der Patientenverfügung niedergelegt ist, umso besser&#8220;, so Radler. Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst sein, braucht aber nicht von einem Notar beurkundet zu werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Online erstellen und ändern</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Versicherer wie die DEVK bieten Unterstützung beim Erstellen von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Den neuen Onlineservice in Kooperation mit der Deutschen Anwaltshotline AG können alle Interessierten kostenlos nutzen &#8211; egal, ob sie bei der DEVK versichert sind oder nicht. Der Dokumenten-Assistent auf www.devk.de/notfallvorsorge ist bequem und bietet Rechtssicherheit. Er führt den Benutzer Schritt für Schritt durch die Formulare. Wenn alle Fragen beantwortet sind, erstellt das Programm die individuelle Verfügung. Man muss sie nur noch ausdrucken und unterschreiben. &#8222;Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass man die Verfügung jederzeit nach eigenem Belieben ändern oder erweitern kann&#8220;, so Tarja Radler. Der Datenschutz ist sichergestellt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Über Fachbegriffe beraten lassen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Beim Ankreuzen des Fragebogens können natürlich Fragen aufkommen. &#8222;Versicherte, die sich für unseren Premium-Rechtsschutz entschieden haben, können sich zusätzlich umfassend telefonisch vom Anwalt beraten lassen&#8220;, erklärt Radler. Dafür falle auch keine Selbstbeteiligung an &#8211; auch nicht, wenn sie für Rechtsschutzfälle vereinbart sei.</p>
<p style="text-align: justify;">Auf Wunsch lässt die DEVK die Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer erfassen. Das ist die zentrale Stelle, die bundesweit registriert, ob Verfügungen zur Notfallvorsorge vorliegen. Krankenhäuser und Pflegeheime fragen vor schweren medizinischen Entscheidungen automatisch dort nach, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. &#8222;Für Versicherte übernehmen wir im Premium-Schutz die Gebühren für die Registrierung&#8220;, ergänzt Tarja Radler.</p>
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		<title>Sterbehilfe ist kein Tabu mehr</title>
		<link>https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/sterbehilfe-ist-kein-tabu-mehr.html</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[djd]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 Oct 2014 08:41:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Bestattungsvorsorgevertrag]]></category>
		<category><![CDATA[indirekte Sterbehilfe]]></category>
		<category><![CDATA[künstliche Beatmung]]></category>
		<category><![CDATA[künstliche Lebensverlängerung]]></category>
		<category><![CDATA[Lungenfibrose]]></category>
		<category><![CDATA[Lungenkrebs]]></category>
		<category><![CDATA[Magensonden-Ernährung]]></category>
		<category><![CDATA[passive Sterbehilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Sterbegeldversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Sterbehilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgevollmacht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die stillen Gedenktage im November rücken die oft verdrängten Themen Tod und Sterben bei vielen in den Vordergrund. Nicht nur den verstorbenen Angehörigen wird dann gedacht, auch die eigene Vergänglichkeit wird den Menschen bewusst.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die stillen Gedenktage im November rücken die oft verdrängten Themen Tod und Sterben bei vielen in den Vordergrund. Nicht nur den verstorbenen Angehörigen wird dann gedacht, auch die eigene Vergänglichkeit wird den Menschen bewusst. Die Bereitschaft, sich mit schwierigen und belastenden Themen wie dem Tod auseinanderzusetzen, ist in der Gesellschaft längst kein Tabu mehr. Ein Beispiel ist die Sterbehilfe, über die in Deutschland derzeit intensiv diskutiert wird. Daraus ergeben sich auch viele Fragen zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Um diese Themen sowie neue Bestattungsformen und die finanzielle Vorsorge ging es bei der Telefonaktion.</p>
<p><strong>Die Fragen der Leser haben folgende Experten am Telefon beantwortet:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Wolfgang Putz</strong>, Rechtsanwalt, München (Kanzlei Putz &#8211; Sessel &#8211; Steldinger / Kanzlei für Medizinrecht) . Ausschließliche Tätigkeit im Medizinrecht mit den Schwerpunkten Arzthaftungsrecht und Patientenrechte am Ende des Lebens, Lehrbeauftragter an der LMU München und Buchautor zum Thema.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Joanna Zehetmeier</strong>, Notarin aus München</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Tuguldur Byambajav</strong>, Experte für Sterbegeldversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Chantal M. Häfner</strong>, Bestatterin, Mitinhaberin des Bestattungshauses Häfner &amp; Züfle in Stuttgart. Das Unternehmen legt großen Wert auf Individualität. Ein Standort trägt den Titel „Zentrum für Abschied, Trauer und Leben“.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Welche Form der Sterbehilfe ist derzeit erlaubt?</strong></p>
<figure id="attachment_2976" aria-describedby="caption-attachment-2976" style="width: 160px" class="wp-caption alignleft"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-full wp-image-2976" src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2014/10/Sterbehilfe.jpg" alt="Nicht nur der verstorbenen Angehörigen wird im Herbst gedacht, auch die eigene Vergänglichkeit wird den Menschen jetzt besonders bewusst. Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen " width="160" height="240" /><figcaption id="caption-attachment-2976" class="wp-caption-text">Nicht nur der verstorbenen Angehörigen wird im Herbst gedacht, auch die eigene Vergänglichkeit wird den Menschen jetzt besonders bewusst.<br />Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen</figcaption></figure>
<p>„Erlaubt ist derzeit die sogenannte passive Sterbehilfe“, erläutert Rechtsanwalt Wolfgang Putz. Hier lasse man nach dem Willen des Patienten das Sterben an der Krankheit ohne künstliche Lebensverlängerung zu, beziehungsweise man beende eine laufende künstliche Lebensverlängerung, etwa eine künstliche Beatmung oder Magensonden-Ernährung, damit der Patient sterben dürfe. „Erlaubt ist auch die so genannte indirekte Sterbehilfe: Hier wird etwa beim Beginn des Erstickens an Lungenkrebs oder Lungenfibrose der Patient durch höchste Medikamentengabe vor Schmerz und Leid bewahrt, auch wenn dadurch das Leben verkürzt würde“, erklärt Putz. Erlaubt sei es auch, einem freiverantwortlich und wohlerwogen handelnden Suizidenten &#8211; hier handele es sich um einen sogenannten Bilanzsuizid &#8211; bei seiner Selbsttötung zu helfen, ihn nicht zu hindern und ihn nicht zu retten.</p>
<p><strong>Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind oftmals entscheidend</strong></p>
<p>Angehörige haben gegenüber Ärzten keinerlei Möglichkeiten, Schwerkranke zu vertreten oder mitzuentscheiden, wie diese behandelt werden, wenn sie sich selbst nicht mehr artikulieren können. „Man muss beim zuständigen Amtsgericht beziehungsweise Betreuungsgericht beantragen, als rechtlicher Betreuer für den Schwerkranken eingesetzt zu werden“, betont Wolfgang Putz. Dann sei man als Vertreter voll handlungsfähig. Gebe es keine Patientenverfügung, müsse der mutmaßliche Wille des Kranken zu seiner Behandlung ermittelt und umgesetzt werden.</p>
<p>Selbst Eheleute benötigen eine gegenseitige Vorsorgevollmacht, wenn sie im Falle einer schweren Krankheit für den jeweils anderen Entscheidungen treffen wollen, erklärt Notarin Joanna Zehetmeier. In einer Patientenverfügung wiederum könne man selbst schriftlich seinen Willen über die Art und Weise ärztlicher Behandlung abfassen für den Fall, dass man selbst einmal nicht mehr bewusst entscheiden könne. „Da die Patientenverfügung in erster Linie eine Anweisung an den Arzt darstellt, sollten darin unklare Formulierungen vermieden werden“, rät Zehetmeier.</p>
<p><strong>Vorsorge für den letzten Gang</strong></p>
<p>Nicht nur das Ende des Lebensweges, auch der Abschied vom Leben selbst ist heute kein Tabuthema mehr. Viele Menschen wollen ihn nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Mit einer Sterbegeldversicherung kann man schon zu Lebzeiten entsprechende Vorsorge treffen und die Hinterbliebenen finanziell entlasten. Bei Abschluss einer Sterbegeld-Versicherung ist für den Todesfall der versicherten Person eine bezugsberechtigte Person zu benennen. Tuguldur Byambajav von den Ergo Direkt Versicherungen rät dazu, das Bezugsrecht im Todesfall an die Person zu verfügen, die nach dem Tod mit der Bestattung betraut ist. Dies könne beispielsweise eine Person des Vertrauens oder ein Bestatter eigener Wahl sein. „Wer seine eigene Bestattung zu Lebzeiten durch einen Bestattungsvorsorgevertrag regelt, sollte das Bezugsrecht zugunsten des Bestatters verfügen“, so Byambajav.</p>
<p><strong>Bestattungsformen im Wandel</strong></p>
<p>Die Formen der Beisetzung werden immer vielfältiger, es gibt sogar Wiesen-, Fluss- oder Ballonbestattungen. Chantal M. Häfner, Bestatterin aus Stuttgart: „Dabei wird die Asche des Verstorbenen frei in die Wiese, in den Fluss oder aus dem Ballon gestreut.“ In Deutschland seien diese Bestattungsformen aufgrund der bestehenden Grabpflicht nicht erlaubt, aber in einigen angrenzenden Ländern sei dies möglich.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Infokasten:</strong></p>
<p><strong>www.bestellen.bayern.de </strong>(Seite der Bayerischen Staatsregierung. Unter dem Button „Justiz“ findet man eine Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“, sie enthält wichtige Informationen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie Formularmuster).</p>
<p><strong>www.putz-medizinrecht.de </strong>(Seite der Anwaltskanzlei Putz – Sessel – Steldinger. Die Kanzlei arbeitet seit über 30 Jahren ausschließlich auf dem Gebiet des Medizinrechts).</p>
<p><strong>www.ergodirekt.de</strong> (Seite des Direktversicherers Ergo Direkt Versicherungen. Zur Produktpalette zählt auch eine Sterbegeldversicherung).</p>
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		<title>Selbstbestimmt sterben?</title>
		<link>https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/selbstbestimmt-sterben.html</link>
					<comments>https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/selbstbestimmt-sterben.html#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[djd]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Oct 2014 07:00:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Feuerbestattungen]]></category>
		<category><![CDATA[organisierte Sterbehilfe]]></category>
		<category><![CDATA[passive Sterbehilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Patientenverfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Seebestattungen]]></category>
		<category><![CDATA[Selbsttötung]]></category>
		<category><![CDATA[Sterbegeldversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Sterbehilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorgevollmacht]]></category>
		<category><![CDATA[Waldbestattungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.gesundheit-on.de/?p=2622</guid>

					<description><![CDATA[<p>Über Sterbehilfe wird kontrovers diskutiert. Große Ratgeberaktion per Telefon mit führenden Experten Donnerstag, 30. Oktober 2014, kostenfreie Rufnummer 0800 000 55 32 von 11 bis 16 Uhr</p>
<p>The post <a href="https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/selbstbestimmt-sterben.html">Selbstbestimmt sterben?</a> appeared first on <a href="https://www.gesundheit-on.de">Gesundheit-On</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Nicht nur im &#8222;Trauermonat&#8220; November mit seinen stillen Gedenktagen werden die Menschen mit den Themen Tod und Sterben konfrontiert. Generell sind der Herbst und das nahende Jahresende für viele Menschen eine Zeit des Nachdenkens und Reflektierens. Nachgedacht wird in Deutschland derzeit auch über eine Reform der Sterbehilfe, das Thema wird kontrovers diskutiert. Mehr als zwei Drittel der in Deutschland lebenden Menschen sprechen sich nach einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag der DAK-Gesundheit für Sterbehilfe aus. Bei einer schweren Erkrankung wollen demnach 70 Prozent der Befragten die Möglichkeit haben, etwa auf ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung zurückzugreifen. Wie ist der Stand der Dinge? Welche Formen der Sterbehilfe sind erlaubt und welche verboten? Wie verhält es sich mit der organisierten Sterbehilfe? Wie kommt man psychisch damit zurecht, wenn ein Angehöriger um Sterbehilfe bittet &#8211; gibt es dafür Beratungsstellen?</p>
<figure id="attachment_2625" aria-describedby="caption-attachment-2625" style="width: 150px" class="wp-caption alignleft"><img loading="lazy" decoding="async" class="size-thumbnail wp-image-2625" src="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2014/10/4_Themenfoto_Sterbehilfe_30.10.14-Foto-djd-Ergo-Direkt-Versicherungen-150x150.jpg" alt="Erst ein Viertel der Bundesbürger nutzt die bereits bestehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung. Foto: djd Ergo Direkt Versicherungen " width="150" height="150" srcset="https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2014/10/4_Themenfoto_Sterbehilfe_30.10.14-Foto-djd-Ergo-Direkt-Versicherungen-150x150.jpg 150w, https://www.gesundheit-on.de/wp-content/uploads/2014/10/4_Themenfoto_Sterbehilfe_30.10.14-Foto-djd-Ergo-Direkt-Versicherungen-80x80.jpg 80w" sizes="auto, (max-width: 150px) 100vw, 150px" /><figcaption id="caption-attachment-2625" class="wp-caption-text">Erst ein Viertel der Bundesbürger nutzt die bereits bestehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung.<br />Foto: djd Ergo Direkt Versicherungen</figcaption></figure>
<p><strong>Patientenverfügung ist bindend</strong></p>
<p>Fakt ist: Auch in Deutschland kann die passive Sterbehilfe zulässig sein &#8211; aber nur dann, wenn sie dem mutmaßlichen oder in einer Patientenverfügung erklärten Willen entspricht. Die Angehörigen sind dagegen bei einer schweren Erkrankung keinesfalls automatisch handlungsbevollmächtigt. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man einen Vertreter bestimmen und ihm mit einer Patientenverfügung Vorgaben für Behandlungsentscheidungen bei schwerster Krankheit geben. Der Bevollmächtigte muss dann mit den Ärzten Entscheidungen über die Behandlung unter strikter Beachtung des Willens des Patienten treffen.</p>
<p>Allerdings nutzt der DAK-Umfrage zufolge erst ein Viertel der Bundesbürger die bereits bestehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung. Was genau regeln Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht? Wie müssen sie erstellt werden und wo sollte man sie aufbewahren? Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig? Können solche Dokumente jederzeit widerrufen werden?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Vorsorge für den letzten Gang</strong></p>
<p>Nicht nur das Ende des Lebensweges, auch der Abschied vom Leben selbst ist heute kein Tabuthema mehr. Viele Menschen wollen ihn nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Mit einer Sterbegeldversicherung kann man schon zu Lebzeiten entsprechende Vorsorge treffen und die Hinterbliebenen finanziell entlasten. Deckt eine solche Versicherung alle Kosten der Beisetzung und alle anderen direkt mit dem Tod verbundenen Ausgaben ab? Kann man Vereinbarungen über die Form der Bestattung bereits im Vorfeld mit dem Bestatter treffen? Muss man beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung Gesundheitsfragen beantworten? Gibt es eine Wartezeit?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Bestattungsformen im Wandel</strong></p>
<p>So stellen Bestatter fest, dass die Formen der Beisetzung immer vielfältiger werden: Die klassische Erdbestattung verliert an Bedeutung – die Zahl der Feuerbestattungen ist gerade in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Auch Seebestattungen, Waldbestattungen und alternative Ruhestätten gewinnen an Bedeutung. Der Tod ist nicht länger anonym, es wird öffentlich getrauert, und das auf höchst individuelle Weise. Auch die Rolle der Religion ändert sich: Neben der klassisch christlichen Bestattung lassen sich in zunehmender Zahl Trauerfeiern anderer Glaubensrichtungen beobachten – ebenso wie Abschiedszeremonien, bei denen ein freier Trauerredner ohne religiösen Bezug spricht. Auf vielen Friedhöfen werden bereits Areale für verschiedene Glaubensrichtungen geschaffen, um unterschiedlichen religiösen Wünschen gerecht zu werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Fragen Sie unser Expertenteam</strong></p>
<p>Alle Fragen zum Thema Sterben beantworten unsere Experten am 30. Oktober 2014.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Am Telefon sitzen für Sie:</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Wolfgang Putz</strong>, Rechtsanwalt, München (Kanzlei Putz &#8211; Sessel &#8211; Steldinger / Kanzlei für Medizinrecht) . Ausschließliche Tätigkeit im Medizinrecht mit den Schwerpunkten Arzthaftungsrecht und Patientenrechte am Ende des Lebens, Lehrbeauftragter an der LMU München und Buchautor zum Thema.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Johanna Zehetmeier</strong>, Notarin aus München</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>TuguldurByambajav</strong>, Experte für Sterbegeldversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen, Fürth.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li><strong>Chantal M. Häfner</strong>, Bestatterin, Mitinhaberin des Bestattungshauses Häfner &amp; Züfle in Stuttgart. Das Unternehmen legt großen Wert auf Individualität und betreibt ein „Zentrum für Abschied, Trauer und Leben“.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Rufen Sie an!</strong> Holen Sie sich Ihren persönlichen Expertenrat von 11 bis 16 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 000 55 32!</p>
<p>The post <a href="https://www.gesundheit-on.de/ratgeber/selbstbestimmt-sterben.html">Selbstbestimmt sterben?</a> appeared first on <a href="https://www.gesundheit-on.de">Gesundheit-On</a>.</p>
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