Lohnfortzahlung
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2. Februar 20231
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Was ändert sich?
Seit Jahresbeginn ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform durch ein einheitliches Verfahren, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), abgelöst worden.
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