Gesundheit/WellnessMedizin

Brustimplantate mit gefährlichem Inhalt

Brustimplantat zur Brustvergrößerung

Die Brustimplantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) wurden auch in deutschen Kliniken verwendet, ca. 10.000 Frauen mit Brustvergrößerung sind betroffen. Die Billig-Implantate, die aus minderwertigem Industrie-Silikon hergestellt wurden, sollten nach Expertenmeinung entfernt werden. Wer die Kosten trägt für Entfernung und Ersatz der Brustimplantate, ist noch nicht endgültig geklärt.

Das Geschäft mit der Schönheit

Der Trend zur operativen Brustvergrößerung ist seit Jahren ungebrochen, die Anzahl der kosmetischen Eingriffe steigt kontinuierlich. Längst ist ein Preiskampf unter den Anbietern entfacht, so dass die billigen Brustimplantate der französischen Firma PIP bei mehr als 400.000 Brustvergrößerungen weltweit verwendet wurden. Diese Brustimplantate wurden mit billigem Industrie-Silikon gefüllt, das für den medizinischen Bereich vollkommen ungeeignet ist. Wie von der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) verlautet, gibt es immer mehr Meldungen über ein so genanntes „Ausschwitzen“ der Brustimplantate, bei dem Silikon durch die Oberfläche in den Körper gelangt.

Die Gefahr im Körper

Die Gefahr des Platzens der Brustimplantate ist auf Grund der aufgetretenen Fälle bewiesen, je länger die Brustvergrößerung her ist, desto größer die Wahrscheinlichkeit. Im Zusammenhang mit dem Ausschwitzen überdenkt nun die DGPRÄC ihre Empfehlung zu einer halbjährlichen Kontrolluntersuchung. Wenn diese Meldungen sich bestätigen, sollte eine vorsorgliche Entfernung der Brustimplantate vorgenommen werden, um Gesundheitsschäden zu vermeiden.

Die Kostenfrage

Wenn die Brustvergrößerung aus medizinischer Indikation vorgenommen wurde, was ca. 20 bis 25 % der Brustvergrößerung betrifft, werden die Krankenkassen in der Pflicht sein. Bei einer rein ästhetischen Brustvergrößerung jedoch werden keine Kosten für neue Brustimplantate übernommen. Über die Operationskosten wird noch verhandelt, denn wenn durch billige Brustimplantate gesundheitliche Schädigungen entstehen können, liegt wiederum eine medizinische Indikation vor.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will in den Dialog mit den Kostenträgern treten, sobald weitere Informationen über die operativen Entfernungen und Erfahrungen der Länder vorliegen.

Die Haftungsfrage

Normalerweise unterliegt der Hersteller PIP einer so genannten Produkthaftung, da das Unternehmen aber Insolvenz angemeldet hat, muss der französische Ableger der Allianz, als ehemaliger Versicherer, sich nun mit der Haftungsfrage auseinandersetzen. Allerdings versucht die Allianz bereits seit 2010, die Verträge mit PIP wegen Falschinformation für nichtig erklären zu lassen. Derzeit klagen einige Frauen mit Brustvergrößerung in Frankreich gegen die Allianz und eine erste Entscheidung sprach sich für die Geschädigte aus. Es bleibt aber abzuwarten, wie die Rechtssprechung sich entwickelt.

Ein weiterer Kandidat für Schadenersatzklagen könnte die deutsche Firma Brenntag sein, sie lieferte das Industrie-Silikon, das PIP für die Brustimplantate verwendet hatte. Allerdings verweist Brenntag auf die Auftragsbestätigungen, dort wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Silikon nur für industrielle Zwecke verwendet werden darf. Es wird also schwierig werden, Brenntag für ein riskante Brustvergrößerung in Haftung zu nehmen.

Im Interesse der vielen Frauen mit Brustvergrößerung sollte es hier zum einen eine schnelle Lösung geben, damit die gesundheitlichen Risiken eingedämmt werden. Zum anderen muss für die Zukunft ein Kontrollmechanismus entwickelt werden, der die Implantate für Brustvergrößerung genauso prüft und zertifiziert wie Arzneimittel oder Prothesen.

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