Verschiedenes

Pflegebedürftigkeit und das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

Seit dem 1. Januar diesen Jahres gibt es das bereits 2012 beschlossene Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz oder kurz PNG in Deutschland. Leider wissen immer noch viel zu wenige Betroffene von den Änderungen bzw. schaffen es noch nicht, diese zu Ihren Gunsten zu nutzen. – Grund genug für das Thema PNG dezidierter zu betrachten.

 

Was ist das PNG?

Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz soll Leistungsverbesserungen in der Pflege bewirken und somit eine umfassendere Versorgung von Pflegebedürftigen sicherstellen. Durch die Anhebung der Beträge in den einzelnen Pflegestufen soll vor allem die ganzheitliche Versorgung der ambulanten Pflege sichergestellt werden. Ein Grund, warum Demenzkranke in besonderer Weise vom PNG profitieren sollen.

Mit Hilfe der eingeführten Pflegesachleistungen können nun auch größere Beträge für die Pflege zu Hause beantragt werden. Menschen mit einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz haben seit Januar 2013 ein Recht auf Finanzleistungen durch die Pflegeversicherung. Mit diesem Geld können zum Beispiel ambulante Pflegedienste bezahlt oder 24 Stunden Pflegekräfte eingestellt werden. Zumindest anteilig. Denn die Erhöhungen der Sachleistungen sind natürlich nicht hoch genug, um einen ambulanten Helfer vollständig zu bezahlen.

 

Wie können Sie vom PNG profitieren?

Wenn Sie oder ein Anverwandter auf Pflege angewiesen sind, dann sollten Sie sich zunächst einmal in eine Pflegestufe kategorisieren lassen. Der Leistungsanspruch errechnet sich nämlich, wie Sie sicherlich alle wissen, aus den einzelnen Pflegestufen. Bereits in Pflegestufe 0 gibt es seit Jahreswechsel nun schon einen Anspruch auf 120 Euro Pflegegeld und bei besonderen Einschränkungen der Alltagskompetenz sogar noch auf 225 Euro Pflegesachleistungen monatlich.

Bei Pflegestufe 3 kann dieser Betrag auf bis zu 1.918 Euro im Monat ansteigen.

Sicherlich sind dies immer noch sehr geringe Beträge, wenn man sich überlegt, wie umfassend die Alterspflege betrieben werden muss, um die menschliche Komponente, die in diesem Bereich sicherlich besonders wichtig ist, nicht zu vernachlässigen.

 

Bedeutung für die ambulante Pflege

Beim Lesen der obigen Zahlen wird deutlich, dass vor allem die Pflege zu Hause gestärkt und besser unterstützt werden soll. Immerhin haben nun auch ambulant versorgte Pflegebedürftige einen Anspruch auf Leistungen vom Staat. Besonders Demenzkranke profitieren durch das PNG von erhöhten Bezügen, weshalb eine 24 Stunden Pflege vermehrt von ihnen bzw. den Anverwandten in Anspruch genommen wird. Bestätigen konnte uns dies Herr Hehemann von der Diadema-Pflege. „Seit Jahreswechsel sind bei uns die Anfragen bezüglich der häuslichen Pflege für Demenzkranke sehr stark angestiegen. Durch die erhöhten Bezüge ist die 24 Stunden Pflege sicherlich für viele interessanter und erschwinglicher geworden.“

Eine Tatsache, die man von den ambulanten Pflegediensten leider nicht behaupten kann. – Und hier liegt auch ein großer Nachteil des PNG. Diese haben seitdem mit erheblichem Mehraufwand zu kämpfen. Durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz entfällt die Möglichkeit der Querfinanzierung der Pflegebedürftigen. So muss seit Jahreswechsel dezidiert festgehalten werden, ob sich der Aufwand nach Komplexität oder Zeit berechnet. – Für jeden Patienten einzeln. Der Ausgleich zwischen kürzeren und längeren Einsatzzeiten ist daher nicht mehr durchführbar, weshalb es eben zu dem schon erwähnten bürokratischen Aufwand kommt. Sicherlich etwas, dass nicht im Sinne der Pflege sein kann und das Herr Hehemann auch so sieht: „ Durch das PNG ist es sicherlich einfacher geworden, einen Dienstleister für eine 24 Stunden Pflegekraft zu beauftragen, als in einem ambulanten Pflegedienst unterzukommen. Immerhin übernehmen wir ja als Dienstleister den bürokratischen Teil, während sich unsere Pflegekräfte aus Polen einzig und allein um den Demenzkranken kümmern können.“

Ein Vorteil, der nebenbei auch den Pflegediensten selbst auffällt und die desolate Pflegesituation in Deutschland nach wie vor verdeutlicht. Alles in allem ist das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz genau das, für was es die meisten halten. Ein „Kabinettsstückchen“ bzw. „Reförmchen“, welches zwar in die richtige Richtung abzielt, aber (noch) nicht weitreichend genug ist.

sor

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