Gesundheit/Wellness

Rotavirus-Impfung wird nun von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen

Das Rotavirus ist ein äußerst hartnäckiger Erreger von Brechdurchfall-Erkrankungen. Weltweit leiden viele Kinder, vor allem aber Säuglinge und Kleinkinder, an den Folgen der Krankheit. Auch hierzulande lässt sich trotz hoher Hygienestandards eine Infektion oft nicht vermeiden. Das Rotavirus gehört somit zu den meldepflichtigen Erregern. Das Immunsystem von Säuglingen und kleinen Kindern kann sich nur schwer gegen den Erreger wehren, weshalb bei ihnen die Symptome besonders stark ausgeprägt sein können. Hoher Flüssigkeits- und Nährstoffverlust sowie Fieber sind eine große Belastung für die kleinen Körper. Um eine regelrechte Austrocknung zu verhindern, ist oftmals eine stationäre Behandlung im Krankenhaus notwendig. Bei fast fünf von zehn der unter Fünfjährigen ist dies der Fall.

 

Alle Eltern haben nun die Möglichkeit, ihre Kinder im entsprechenden Alter kostenfrei gegen Rotaviren impfen zu lassen. Foto: djd/GlaxoSmithKline
Alle Eltern haben nun die Möglichkeit, ihre Kinder im entsprechenden Alter kostenfrei gegen Rotaviren impfen zu lassen.
Foto: djd/GlaxoSmithKline

Schluckimpfung kann Krankenhausaufenthalt vermeiden

Bereits seit 2006 gibt es hierzulande eine Schluckimpfung für Säuglinge, die vor schweren Verläufen einer Rotavirus-Infektion schützen kann. Um die hohe Zahl der Krankenhauseinweisungen zu reduzieren, wurde die Schluckimpfung im Sommer 2013 in die Standardimpfungen für Säuglinge aufgenommen. Die ständige Impfkommission (STIKO) betont dabei vor allem den Zeitpunkt der Verabreichung. Die Impfserie sollte möglichst früh im Alter von sechs bis zwölf Wochen begonnen werden und je nach Impfstoff (bestehend aus zwei oder drei Dosen) bis zur 24. beziehungsweise 32. Lebenswoche abgeschlossen sein. Bei Gabe des Zwei-Dosen-Impfstoffs kann die Impfserie gegen Rotaviren schon im Alter von zehn Wochen beendet sein.

Kostenübernahme geregelt

Viele Krankenkassen hatten bereits vor der offiziellen Empfehlung die Kosten der Impfung freiwillig übernommen. Seit 20. Dezember 2013 sind nun alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland verpflichtet, die Kosten zu tragen. Alle Eltern haben nun die Möglichkeit, ihre Säuglinge im entsprechenden Alter kostenfrei durch eine Schluckimpfung vor schweren Krankheitsverläufen einer Rotavirus-Infektion zu schützen. Die Impfung ist gut verträglich, hoch wirksam und kombinierbar mit gängigen Kinderimpfungen.

djd

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