Gesundheit/WellnessMedizin

So können sich Verbraucher gegen hohe Zahnarztkosten wappnen

Bis zum 18. Lebensjahr sollte man zweimal im Jahr, danach noch einmal jährlich zur Vorsorge beim Zahnarzt. Foto: djd/www.mv-versicherung.de

Rechnung ist schlimmer als Bohren

Das Thema Zahnersatz löst bei vielen Patienten in zweifacher Hinsicht Besorgnis aus. Einerseits fürchten sie die Behandlung auf dem Zahnarztstuhl, andererseits die oftmals hohen Kosten. Grundsätzlich gibt es zwei Wege, sich zu schützen. Der erste ist die Prophylaxe. „Zweimalige zahnärztliche Untersuchungen im Jahr gehören zusammen mit einer professionellen Zahnreinigung zu den unverzichtbaren Elementen der Vorsorge“, betont Dr. med. dent. Markus Pellarin, Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie in Stuttgart, und ergänzt: „Eine Fissurenversiegelung der Zähne kann eine sinnvolle Ergänzung darstellen.“ Gerade bei Kindern wird meist zu dieser Versiegelung geraten.

Rechtzeitig absichern

Wer von Kindesbeinen an in den Genuss einer umfassenden Vorsorge kommt und auch selbst intensive Zahnhygiene betreibt, hat die besten Chancen darauf, sich lange an seinen eigenen gesunden Zähnen zu erfreuen. Eine Garantie dafür gibt es allerdings nicht, deshalb sollte man sich ergänzend mit einer Zahn-Zusatzversicherung wappnen. „Spätestens mit dem Durchbrechen bleibender Zähne ab etwa dem sechsten Lebensjahr ist eine Zahn-Zusatzversicherung auch für Kinder durchaus ratsam“, erklärt Felix Zierer, Spezialist für Leistungsprüfung der Münchener Verein Versicherungsgruppe. „Hier ist beispielsweise an aufwendige Füllungen, Zahnreinigungen, Versiegelung von Zähnen oder auch kieferorthopädische Behandlungen zu denken, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht beziehungsweise nicht im vollen Umfang vergütet werden.“

Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse

Das Grundprinzip der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse erklärt Marianne Greven, Fachberaterin für Zahnersatz der BKK ALP plus: „Die gesetzliche Krankenkasse zahlt alles, was zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich ist. Sollte ein Zahnersatz im Sichtbereich liegen, so wird für diesen natürlich eine Kunststoffverblendung bezuschusst.“ Da eine Keramikverblendung wesentlich teurer ist, falle der Versichertenanteil dann natürlich höher aus und der Zuschuss der Kasse könne als sehr niedrig erscheinen.

djd

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