Gesundheit/WellnessRatgeber

Unnötige Risiken vermeiden

Je besser die Planung, desto entspannter der Urlaub. Das gilt vor allem, wenn man eine Fernreise mit Kindern plant. Über die entsprechenden Urlaubsregionen und Beherbergungsmöglichkeiten hat man sich meist schon vorab informiert. Was aber kann man in Sachen ärztliche Notfallversorgung in exotischen Ecken der Welt erwarten? Welcher Versicherungsschutz ist notwendig? Viele Fragen im Vorfeld einer Fernreise wurden den Experten im Chat auf www.experten-im-chat.de/fernreisen gestellt:

Im Chat saßen:

• Dr. med. Rudolf Kappes, Kinderarzt in einer Gemeinschaftspraxis in Kempten/Allgäu. Von 1979 bis 1984 leitete Dr. Kappes die Kinderabteilung des BMC-Hospitals in Monrovia/Liberia. 1983 erhielt er von der Ärztekammer Hamburg die Zusatzbezeichnung Tropenmedizin. Mitarbeit im Komitee „German Doctors“, diese leisten freiwillige Arzteinsätze in Entwicklungsländern.

• Birgit Dreyer, studierte Betriebswirtin und ausgebildete Reiseverkehrskaufrau. Seit 2010 leitet sie die Kommunikation und den Kunden-Service bei der ERV, Deutschlands Marktführer in Sachen Reiseschutz.

• Setareh Zahir-fard, Reiseverkehrs-Kauffrau und Touristik-Fachwirtin, seit 1996 beim Reiseveranstalter DERTOUR tätig. Seit fünf Jahren ist sie im Produktmanagement beschäftigt und dort auch zuständig für das Marketing.

Foto: djd
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Grundsätzlich sollten Kinder mindestens sechs Jahre alt sein, wenn man mit ihnen eine Fernreise plant, meint Kinderarzt Dr. med. Rudolf Kappes. Kleinere Kinder würden unter der erheblich eingeschränkten Bewegungsfreiheit bei langen Flügen zu stark leiden. Hinzu komme eine mögliche Belastung durch Impfungen und eine erhöhte Infektionsgefahr in den Tropen wie Denguefieber, Malaria oder Durchfallerkrankungen. Bei kleineren Kindern sollte die maximale Flugdauer vier Stunden betragen: „Kinder sollten im Vorfeld keine Medikamente bekommen, stattdessen sollte man ablenkende, beruhigende und dem Kind bekannte Spiele mitnehmen.“ Eine Thrombose-Prophylaxe sei bei Kindern im Übrigen nicht erforderlich, insbesondere keine Thrombosestrümpfe. „Bewegung während des Fluges mit Herumlaufen und kleinen Turnübungen sind zu empfehlen“, so Kappes. Wer mit Säuglingen etwa nach Ägypten reise, sollte neben der einschlägigen Reiseapotheke (Mittel gegen Magen-Darm-Beschwerden, gegen Husten/Halsschmerzen, gegen Fieber und gegen Insektenstiche) auch Nahrung im vollen Umfang mitnehmen, also Gläschen und Breie für die gesamte Dauer des Aufenthaltes, um Durchfallerkrankungen zu vermeiden.

Im Winter nach Dubai oder Florida
Wer im Winter ohne großen Impfbedarf in die Sonne fliegen möchte, dem empfiehlt Setareh Zahir-fard beispielsweise Dubai, das klassische Winterziel ist nach sechs Stunden Flugzeit erreicht: „Die Hotels sind kinderfreundlich und auf Familien eingestellt. Auch drum herum werden Aktivitäten für Kinder angeboten. Man sollte aber bedenken, dass die Kids-Clubs englischsprachig sind.“ Wer ein paar Stunden mehr fliegen möchte, dem biete sich auch Florida an: „Mit den Freizeitparks ist ein großes Unterhaltungsangebot vorhanden. Zum Erholen bieten sich die Strände an der Westküste an.“ Wer in eine exotischere Region wie das Amazonas-Gebiet reisen wolle, sollte zusätzlich zu den in Deutschland üblichen Impfungen eine Impfung gegen Hepatitis A und B (zweimal vor der Reise), gegen Typhus und eventuell gegen Cholera/Coliinfektion (Schluckimpfung) durchführen lassen, rät Rudolf Kappes.

Egal wohin man in die Ferne reist, eine private Reisekrankenversicherung sollte obligatorisch sein. Der Schutz der gesetzlichen Krankenkasse gilt nur innerhalb der Europäischen Union und einigen wenigen weiteren Ländern. Birgit Dreyer: „Wir empfehlen eine Reisekrankenversicherung, die einen ‚medizinisch sinnvollen‘ Krankenrücktransport beinhaltet.“ Einige Versicherer würden dagegen nur den ‚medizinisch notwendigen‘ Rücktransport absichern. „Das bedeutet: Ein Rücktransport wird nur dann organisiert, wenn man vor Ort medizinisch unterversorgt ist. Diese Entscheidung aber beeinflusst der behandelnde Arzt vor Ort maßgeblich“, erklärt die Expertin.

Sicherheit für den Fall der Fälle
Eine Reiserücktrittsversicherung kann speziell bei einem Urlaub mit Kindern Sinn machen – andernfalls kann im Extremfall der komplette Reisepreis als Stornogebühr fällig werden, falls die Reise doch abgesagt werden muss. „In der Regel sind versicherte Rücktrittsgründe eine schwere Unfallverletzung, Tod – auch eines nahen Angehörigen – oder eine unerwartete schwere Erkrankung“, erklärt Birgit Dreyer. Bei der ERV etwa seien viele zusätzliche Gründe versichert, zum Beispiel eine gerichtliche Ladung oder eine Impfunverträglichkeit. „In unserer Reiserücktrittsversicherung ist auch eine Reiseabbruchversicherung inkludiert, die das Risiko eines Reiseabbruchs während der Reise abdeckt“, so Dreyer; also eine außerplanmäßige Beendigung oder Unterbrechung der Reise. Diese greift auch bei der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels während der Weiter- oder Rückreise.

Infokasten:

www.dertour.de (DERTOUR ist eine Marke des Reiseveranstalters DER Touristik Frankfurt GmbH & Co. KG. Seit 2000 gehört DER zur Rewe Group und ist eines der führenden deutschen Touristikunternehmen.)

www.erv.de (Die Europäische Reiseversicherung AG (ERV) mit Hauptsitz in München ist ein Tochterunternehmen der ERGO Versicherungsgruppe. Die ERV ist Marktführer in Deutschland.)
www.kinderaerzte-im-lyzeum.de (Seite der Gemeinschaftspraxis
Dr. Kappes, Dr. Potthast, Dr. Grunert und Dr. Höfler in Kempten/Allgäu. Fachärzte für Kinderheilkunde und Jugendmedizin.)

djd

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