Gesundheit/WellnessMedizin

Zahnzusatzversicherungen unter der Lupe

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können sich mit einer Zahnzusatzversicherung beispielsweise höherwertigen Zahnersatz zu erschwinglichen Preisen sichern. Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen
Zahnzusatzpolicen sind der Renner unter den privaten Zusatzversicherungen – insgesamt dürften rund 13 Millionen solcher Verträge im Umlauf sein. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen wollen sich damit höherwertigen Zahnersatz zu erschwinglichen Preisen sichern. Denn die Kassen zahlen heute nur noch einen Zuschuss zur wirtschaftlich günstigsten Versorgung. Dieser Betrag fällt immer gleich aus, egal ob man den fehlenden Zahn durch eine einfache Brücke oder durch ein teures Implantat ersetzen lässt. Auf den Patienten kommen bei einer hochwertigen Versorgung deshalb zusätzliche Kosten von bis zu einigen Tausend Euro pro Zahn zu. Durch die seit Anfang des Jahres gültige neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) dürften die Zuzahlungen tendenziell weiter steigen.

Zweimal die Bestnote 1,0

„Finanztest“ (05/2012) nahm nun insgesamt 147 Zahnzusatztarife unter die Lupe. Bei den Angeboten nach Art der Schadenversicherung erreichten vier Tarife der Ergo Direkt Versicherungen ein „Sehr gut“, zwei davon sogar mit der Bestnote 1,0 den Spitzenplatz in dieser Gruppe. Die Qualitätsurteile erhielt der Fürther Direktversicherer für Zusatzpolicen, die Zahnersatz- und Zahnerhalt-Bausteine kombinieren. Die Kosten beim Zahnerhalt mit hochwertigen Inlays und Onlays aus Gold oder Keramik, Kunststofffüllungen und Knirscherschienen werden dabei vollständig erstattet. Beim Zahnersatz sind zusammen mit dem Festzuschuss der Kasse bis zu 90 Prozent der Kosten für Implantate abgedeckt, für Kronen oder Brücken sind es sogar bis zu 100 Prozent bei Inanspruchnahme der Regelversorgung.

„Finanztest“: Prüfen, ob die Leistungen ausreichen

„Finanztest“ rät gesetzlich Krankenversicherten, die bereits eine Zahnzusatzversicherung haben, diese im Hinblick auf den Leistungsumfang zu überprüfen. Denn, so die Verbraucherschützer: „Ältere Tarife leisten manchmal deutlich weniger als die neuen Angebote der Versicherer.“ Eine Kündigung des alten Vertrags sei aber nicht sinnvoll, wenn in nächster Zeit Behandlungen anstünden, denn dafür gebe es aus dem neuen Vertrag noch keine Leistungen.

djd

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