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Pflegegrad – und was dann?

Drei Fragen an Felizitas Bellendorf, Pflege-Expertin der Verbraucherzentrale NRW

Noch immer gibt es im Zusammenhang mit Pflege und Pflegebedürftigkeit viele Fragen: Wie kommt man überhaupt an einen Pflegegrad? Wo gibt es Informationen? Wo finde ich Hilfe? Und wenn der Pflegegrad dann da ist, tun sich die nächsten Fragen auf, weiß Felizitas Bellendorf, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale NRW: „Viele Menschen wissen nicht, auf welche Hilfen sie konkret Anspruch haben.“ Wichtig: Auch wenn Pflege teuer werden kann, gibt es oft mehr Leistungen, als viele Betroffene wissen.

Wo kann ich mich über Pflegegrade informieren?

Pflegeversicherte haben einen Anspruch auf Pflegeberatung. Sie bietet individuelle Hilfe und unterstützt dabei, die Pflege zu organisieren. Pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen haben (mit Zustimmung des Pflegebedürftigen) ebenfalls Anspruch auf Pflegeberatung – auch in der eigenen Wohnung. Es empfiehlt sich, dieses unterstützende Angebot so früh wie möglich und immer wieder begleitend zu nutzen, um von Anfang an eine gute Versorgung zu organisieren. Bei der Suche nach einer passenden Beratung hilft in Nordrhein-Westfalen der Pflegewegweiser NRW mit Informationen im Netz und telefonisch kostenfrei unter Tel. 0800 / 4040044.

Welche Unterstützung gibt es für pflegende Angehörige?

Die Pflege von Angehörigen kann erfüllend, aber auch sehr anstrengend sein. Deshalb ist es wichtig, sich von Beginn an Unterstützung und Entlastung zu suchen. Die Verbraucherzentrale NRW bietet hierfür eine Übersichtsseite mit Beispielen und Erklärungen zur Finanzierung. Darüber hinaus können sich Betroffene im Online-Angebot der Verbraucherzentrale NRW einen Überblick verschaffen, welche Dienste es in der Pflege überhaupt gibt.

Welche Leistung ist die richtige: Pflegegeld oder Pflegesachleistung?

Wichtig ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung. Mit der Pflegesachleistung wird ein ambulanter Pflegedienst oder Hilfe im Haushalt bezahlt. Pflegegeld dagegen erhält man, wenn Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn die häusliche Pflege übernehmen. Beide Leistungen können aber auch kombiniert werden. Beispiel: Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3 hat Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 1.298 Euro. Tatsächlich verbraucht werden aber nur 70 Prozent, also eine Summe von 908,60 Euro. Deshalb können 30 Prozent vom Pflegegeld ausgezahlt werden. Bei einem Satz von 545 Euro in Pflegegrad 3 sind das in diesem Fall 163,50 Euro. Klingt kompliziert? Darum gibt es zu den Themen „Der Weg zum Pflegegrad“ am 9.2.2023 und zu den „Leistungen der Pflegeversicherung“ am 2.3.2023, jeweils um 16:00 Uhr, kostenlose einstündige Online-Seminare der Verbraucherzentrale NRW.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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