Gesundheit/WellnessRatgeber

Höchstes Expertenwissen für Krebspatienten

Mit der Diagnose Krebs bricht für Patienten und ihre Angehörigen eine emotional extrem belastende Zeit an. Voller Angst stellen sich viele Betroffene die Frage: Befinde ich mich hinsichtlich Diagnose und Therapie in den richtigen Händen? Laut dem Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de raten Experten schon lange dazu, im Fall einer Krebsdiagnose eine zweite ärztliche Meinung einzuholen. Dieses „Mehraugenprinzip“ kann Leben retten und dazu beitragen, die Lebensqualität schwerkranker Menschen während der Behandlung entscheidend zu verbessern. Doch gerade für Patienten, die auf dem Land leben oder in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, gestaltet es sich mitunter schwierig, renommierte Experten für ihre Krebsart aufzusuchen.

Schnell und unkompliziert erhalten Krebspatienten die Einschätzung erfahrener Experten - und damit oft mehr Lebensqualität und neue Hoffnung. Foto: djd/www.krebszweitmeinung.de/istock
Schnell und unkompliziert erhalten Krebspatienten die Einschätzung erfahrener Experten – und damit oft mehr Lebensqualität und neue Hoffnung.
Foto: djd/www.krebszweitmeinung.de/istock

Diagnosehilfe via Mausklick

Praktische Hilfestellung auf dem Weg zur gesicherten Diagnose kann etwa das von der Health Management Online AG (HMO AG) und der Felix Burda Stiftung gegründete Onlineportal www.krebszweitmeinung.de geben. Nach der Anmeldung nimmt ein persönlicher Betreuer Kontakt zum Patienten auf und leitet auf Wunsch alle weiteren Schritte ein. In der Regel liegt die zweite Expertenmeinung nach etwa zwei Wochen vor, was gerade für Menschen, bei denen es um lebenserhaltende Therapieoptionen geht, von großem Wert ist. Decken sich Erst- und Zweitbefund, bestätigt dies eine leitliniengerechte Therapie und gibt dem Patienten Sicherheit. In 50 Prozent der Fälle weicht die Zweitmeinung jedoch erheblich von der Erstmeinung ab und ermöglicht dem Patienten überhaupt erst die bestmögliche Behandlung nach aktuellem Stand der Wissenschaft. Insbesondere, wenn die Erstdiagnose in ländlichen Gebieten gestellt wurde, gibt es oft gravierende Abweichungen bei der Expertenbeurteilung.

Zweitmeinung als Kassenleistung

Viele Krankenkassen übernehmen bereits heute die Kosten für eine zweite Expertenauskunft. Zudem soll im Rahmen des Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) das Recht des Patienten auf eine Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen zukünftig fest verankert werden.

djd

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"